Jobcenter führen elektronische Akten ein

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Bisher verwaltet das Jobcenter alle Leistungsbezieher mit Papierakten. Dieses System ist veraltet. Deswegen soll nun eine Digitalisierung der Jobcenter stattfinden.

Ein Antrag auf Hartz IV beinhaltet viel Papierkram. Eine Lagerung der Akten der vielen Hartz IV-Bezieher nimmt viel Platz und Papier in Anspruch. Die Akte eines Leistungsbeziehers beinhaltet im Durchschnitt um die 300 Seiten.

Digitalisierung im Jobcenter soll einiges Vereinfachen

Mit der Einführung der elektronischen Akte, auch E-Akt genannt, sollen sich die Abläufe innerhalb der Jobcenter verbessern. Der Vorgang soll wie folgt ablaufen: Die Leistungsbezieher reichen ihre Unterlagen wie gehabt bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter ein. Diese scannen die Dokumente ein und legen sie in einem digitalen Ordner ab. Auch in diesem System hat jeder Hartz IV-Bezieher seinen eigenen Ordner.

Jegliche Unterlagen in Papierform werden nach der Archivierung noch weitere zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Für den Leistungsbezieher ändert sich nichts, außer dass er die Unterlagen nicht mehr im Original einreichen muss. Kopien reichen nun aus.

Die Vor- und Nachteile der E-Akte

Die Veränderung ist für Hartz IV-Bezieher zwar augenscheinlich marginal, aber der Arbeitsablauf innerhalb des Jobcenters soll auf diese Art und Weise verbessert werden. Durch die elektronische Suche sollen Unterlagen von einzelnen Leistungsbeziehern schneller und übersichtlicher gefunden werden und somit die Bearbeitung der Hartz IV-Bescheid beschleunigen.

Aufpassen sollten Betroffene dennoch. Digitale Dokumente sind schnell aus Versehen gelöscht und unwiderruflich verschwunden. Verschwundene Dokumente sind ein bekanntes Problem der Jobcenter. Letztendlich leiden die Leistungsempfänger, da sie Unterlagen mehrfach einreichen müssen und sich der Bearbeitungsprozess ihres Anliegend verzögert. Auch kann das Jobcenter eine „mangelnde Mitwirkungspflicht“ unterstellen.

Ob sich dieses Problem durch die Digitalisierung der Akten verschlimmert, wird sich zeigen. Wichtig für Leistungsbezieher ist, dass sie sich eine Bestätigung des Jobcenters einholen, das gewisse Dokumente eingereicht wurden.