Bundesverfassungsgericht schiebt Sanktionsurteil auf

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Verfassungsgericht verรถffentlicht Jahresvorschau

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Jahresvorschau der Verfahren fรผr 2018 auf seiner Webseite verรถffentlicht. Das Verfahren BVerfG 1 BvL 7/16, bei dem es um die Frage geht ob Sanktionen nach SGB II mit dem Grundrecht auf ein menschenwรผrdiges Existenzminimum vereinbar ist, ist dieses Jahr auf Platz 22 vorgerรผckt. 2017 lag es auf Platz 25. Wenn es in diesem Tempo weiter geht kรถnnen die Betroffenen nicht mit einem Urteil vor 2025 rechnen.

Kinder leiden unter Sanktionen

Das zeigt wie wenig Empathie Politik und Bundesverfassungsgericht fรผr die Menschen aufbringen die am Existenzminimum leben mรผssen. Es handelt sich nicht nur um das materielle Existenzminimum, sondern genauso um das physische und psychische Existenzminimum, denn die Dauerschikane von Bundesagentur und Jobcenter wirkt sich auch auf die Gesundheit der Betroffenen aus. Die GrรถรŸten Opfer der Sanktionen sind aber immer noch die Kinder. Ein Drittel der Sanktionen trifft Haushalte mit Familien.