Jobcenter entschuldigt sich: Mutter bleibt Gefängnis erspart
02.10.2015
Wie wir berichteten, bekam eine Hartz IV Bezieherin aus Visselhövede großen Ärger, weil das Jobcenter in Rotenburg sich nicht in der Lage sah, einen Antrag auf Nebenkostenabrechnung zeitgerecht zu bearbeiten. Die fünffache Mutter hatte nämlich von ihrem Vermieter einen heftigen Nachzahlungsbescheid für die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Jahre 2012 und 2013 erhalten. Obwohl Cornelia R. die Anträge zeitnah einreichte, benötigte die Behörde über eineinhalb Jahre!
Doch aufgrund der Berichterstattung kann die Betroffene nun durchatmen. Der 52-jährigen Hartz-IV Betroffenen werden nun alle entstandenen Kosten erstattet. Zusätzlich entschuldigte sich die Behörde und versprach Besserung. Schließlich drohte der Frau sogar Gefängnis, weil ihr Vermieter einen Anwalt eingeschaltet hatte, um die Kosten einzutreiben. Eine Erzwingungshaft hätte der Frau passieren können.
„Ich darf ihnen versichern, dass ich die von mir zu verantwortenden Unzulänglichkeiten (…) zum Anlass nehmen werde, den bisherigen verwaltungsinternen Prozessablauf (…) vollumfänglich und kritisch zu beleuchten“, hieß es in einem Brief der Behörde. Man wolle nun eine zeitnahe und rechtmäßige Bearbeitung von Nebenkostenrechnungen gewährleisten. Die Hauptforderung aus dem zugestellten Vollstreckungsbescheid wurde bereits beglichen. „Soweit ich die Übernahme der Verfahrenskosten und Zinsen bisher abgelehnt habe, bitte ich auch hierfür um Entschuldigung. Selbstverständlich werde ich auch diese durch meine verzögerte Bearbeitung entstanden Kosten tragen“, endet der Brief. (sb)
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