Höhere Hartz IV-Regelsätze erst im Mai

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Höhere Hartz IV-Regelsätze erst im Mai

18.03.2011

Die im Hartz-IV Kompromiss verabschiedeten höheren Hartz IV Regelsätze werden voraussichtlich erst im Mai diesen Jahres ausgezahlt. Das gelte auch für rückwirkende Zahlungen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte. Aus verwaltungstechnischen Gründen plane man die rückwirkende Zahlung zudem als Doppelüberweisung.

Laut Informationen der „Bild“ soll der leicht erhöhte Arbeitslosengeld II Regelsatz für Erwachsene statt im April erst im Mai ausgezahlt werden. Die Zeitung beruft sich dabei auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Im April werde demnach noch der alte Eckregelsatz von 359 Euro auf die Konten der Betroffenen überwiesen. Der um fünf Euro erhöhte Satz von 364 Euro werde erst im Mai gezahlt. Die rückwirkende Erhöhung wird mit einer Extra-Überweisung in Höhe von 20 Euro überwiesen. Diese Zahlung gelte dann für 4 Monate (Januar bis einschließlich April). Eine Sprecherin der BA bestätigte die Meldung der Zeitung. Man würde zusätzliche Zeit benötigen, um die Daten der Arbeitslosengeld II Empfänger bei den Leistungsträgern zu aktualisieren. Zudem sei die Doppelüberweisung aus verwaltungstechnischen Gründen notwendig, wie es hieß.

Der im Kompromiss verabschiedete Regelsatz soll insgesamt um acht Euro steigen. Die weitere Erhöhung um Drei Euro findet allerdings erst ab Januar 2012 statt. Eine reguläre Anpassung in diesem Jahr bleibt aufgrund der beschlossenen Erhöhung um fünf Euro aus. Derzeit laufen zahlreiche Klagen gegen die unzureichende Erhöhung. Ergebnisse hierzu stehen noch aus. (sb)

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