Hartz IV: Ulmer SG bewertet 1 Euro Jobs negativ

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Ein Euro Job

Ulmer Sozialgericht hält Ein-Euro-Jobs teilweise für rechtswidrig und stoppt Sanktion des Heidenheimer Job-Centers

Mit Beschluss vom 24.04 2007 Aktenzeichen S 11 AS 1219/07 ER hält das Ulmer Sozialgericht sogenannte Ein-Euro-Jobs für rechtswidrig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit über 15 Wochenstunden, im Höchstfall 20 Wochenstunden beträgt, denn

1. führen sogenannte Ein-Euro-Jobs sehr selten zu einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.
2. bei einem fast Vollzeit Job haben die Betroffenen kaum Zeit, sich um Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bewerben
3. Ein-Euro-Jobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein, und dürfen nicht für Arbeiten benutzt werden, die in anderen Betrieben Arbeitsplätze vernichten (Konkurrenzverbot).
4. Sie dürfen nicht zur Sanktionierung und nicht zur Provokation benutzt werden, dies ist Amts- und Macht-Missbrauch..

5. Das Job-Center muss ausdrücklich Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit feststellen, es genügt nicht, wenn Betroffene in gemeinnützigen oder städtischen Vertragsverhältnissen zum Lohndumping missbraucht werden.

Ein Euro Jobs sind öffentlich geförderte Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld 2 (ALG II) Empfänger/innen. (nach § 16 SGB II- Pflichtarbeit). Die genaue Ausgestaltung von "Ein Euro Jobs" wird von den Arbeitsagenturen (ARGE) in den unterschiedlichen Regionen flexibel gestaltet. Der Heranziehungsbescheid zur MAE (1 Euro JOB) muss inhaltlich hinreichend bestimmt & begründet sein sowie mindestens folgendes beinhalten: Die Erlassende Behörde, durchführenden Träger, Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeits-Zeiten, Gesamtdauer der Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung. (30.04.07)

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