Hartz IV: Trotz Arbeit mit ALG II aufstocken

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Trotz regulärer Arbeitsstelle: Immer mehr Menschen müssen mit Hartz IV aufstocken.

(08.07.2010) Hartz IV gilt nicht nur für Erwerbslose: Immer mehr Menschen müssen trotz regulärer Arbeitsstelle mit dem Arbeitslosengeld II aufstocken, um über die Runden zu kommen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die Zahl der Hartz-IV Aufstocker von 3,3 Prozent (2005) auf 5,1 Prozent (2009) gestiegen. In den alten Bundesländern hat sich die Anzahl der sog. Aufstocker sich sogar verdoppelt, von ehemals 1,1 auf zwei Prozent. Der Gewerkschaftsbund bestätigte damit eine gleich lautende Meldung der "Leipziger Volkszeitung".

Nach Angaben des DGB arbeiten rund 40 Prozent der Aufstocker in den östlichen Bundesländern für weniger als 5 Euro brutto in der Stunde. Im Westen lag der Anteil der Armutgefährdeten trotz Job bei etwa 30 Prozent. Im Zuge dessen sprachen sich die Gewerkschaftler erneut für einen flächendeckenden und allgemein gültigen Mindeslohn aus. Nur so könne verhindert werden, dass Menschen trotz einer regulären Beschäftigung ergänzende Sozialleistungen beantragen müssen. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber über aufstockendes Hartz IV die Lohnkosten senken, warnte der DGB erneut.

Die Dunkelziffer dürfte weit aus höher liegen, weil viele Menschen überhaupt nicht wissen, dass sie einen zusätzlichen Sozialleistungsanspruch haben. Auch Selbstständige, die zu wenig verdienen, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Diese sind ebenfalls nicht mit erfasst. Um ergänzendes ALG II zu beziehen, muss ein Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. (sb)

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