Franz Müntefering (SPD) zeigt Bereitschaft zur Änderung der Hinzuverdienst- Regelung bei ALG II
Wie zu erwarten war, nähert sich die SPD den CDU Vorschlägen der internen Arbeitskommision an. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) macht dabei den ersten Schritt im Punkt der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz IV Empfänger. Müntefering geht davon aus, dass die Große Koalition die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II ändert. "An diesem Punkt seien Union und SPD einigungsfähig" sagte Müntefering nach einer Expertenanhörung. Bisher können Hartz IV Empfänger 100 Euro zu dem Regelsatz dazu verdienen, ohne dass Kürzungen vorgenommen werden.
Arbeitsexperte Müller (CSU) begeistert
Arbeitsmarktexperte Stefan Müller (CSU) zeigte sich begeistert. "Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass bis zu 200 Euro angerechnet werden müssen", sagte Müller, der zusammen mit Vertretern des Bundes, der Länder und Fraktionen in einer von Müntefering geführten Arbeitsgruppe zur Reform des Niedriglohnsektors sitzt. "Es muss für Arbeitslosengeld II-Empfänger ein Anreiz geschaffen werden, einen höher bezahlten Job anzunehmen."
Bisherige und noch gültige Hartz IV Hinzuverdienstmöglichkeit
Nach den bisherigen Regelungen können Hartz IV-Empfänger 100 EUR anrechnungsfrei behalten. Beträge ab 100 EUR werden zu 80% auf das ALG II angerechnet. Allerdings können keine zusätzlichen Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Bundesarbeitsminister und die Union unterstützen damit einen Vorschlag des Sachverständigenrates, wonach die ersten 200 Euro, die ein Hartz-IV-Empfänger zusätzlich verdient, auf die Sozialleistung angerechnet werden sollen. In zwei Wochen wollen die Arbeitsmarktexperten der großen Koalition über den Vorstoß beraten. Der Sachverständigrat hatte kritisiert, dass zu viele ALG II-Empfänger aufstockendes ALG-II erhielten und somit keinen Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung hätten.
Tipp: Einmaliges Hinzuverdienen bei ALG II
Wenn man in einem Monat einmalig (durch z.B. Erntearbeiten) so viel Geld verdient und über die Obergernze fällt, so wird das Arbeitslosengeld nicht eingestellt, sondern auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet. Damit soll der Versicherungsschutz erhalten bleiben und der Verwaltungsakt minimiert werden. Es ist jedoch unumgänglich, dass Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter darüber sprechen und sich beraten lassen.
sm (11.10.06)
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