Hartz IV Zuschüsse zum ALG Regelsatz

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Zum Arbeitslosengeld II werden nach wie vor in einzelnen Fällen auch Zuschüsse neben dem Regelsatz gewährt. Diese nennt die ARGE auch sog. "Befristete Zuschläge"

Um soziale Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II zu vermeiden, können Arbeitsuchende zwei Jahre lang einen befristeten Zuschlag bekommen. Die individuelle Höhe ergibt sich aus der Differenz aus Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr werden zwei Drittel dieser Differenz gezahlt, im zweiten Jahr die Hälfte. Es gibt allerdings Höchstbeträge: Alleinstehende erhalten maximal 160 Euro, (Ehe-)Partner zusammen maximal 320 Euro. Leben im Haushalt Kinder, erhöht sich der Zuschlag um maximal 60 Euro je Kind.

Einmalige Leistungen

Auf Antrag können die Träger des ALG II einmalige Leistungen gewähren. Möglich sind Zahlungen beispielsweise, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder wenn ein Kind eine mehrtägige Klassenfahrt unternimmt.

Mehrbedarfe

Manche Hilfebedürftige haben grundsätzlich mehr Bedarf, z.B. Menschen, die auf eine besondere Ernährung achten müssen. Behinderte erhalten einen Mehrbedarf von 35 Prozent der Regelleistung, Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent. Bei Alleinerziehenden ist die Höhe der zusätzlichen Leistungen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.

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