Ein Herforder Erwerbsloser hat durch einen Widerspruch und viel Öffentlichkeit eine ALG II Sanktion verhindert
Löhne. Weil ein 49jähriger ALG II Empfänger einen Arbeitsvertrag seinen Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegte, kürzte die ARGE dem Mann 30 Prozent den ALG II Regelsatz. Doch der Betroffene setze sich zur Wehr und konnte durch Schaffung einer Öffentlichkeit sowie durch einen Widerspruch erreichen, dass die Sanktion zurück genommen wird.
Die Tageszeitung "Neue Westfälische" berichtete aktuell über die Geschehnisse in der Kreisstadt Löhne. Als die Sanktion gegen den Mann wegen "Arbeitsverweigerung" ausgesprochen worden war, demonstrierten Freunde, Bekannte und eine Erwerbsloseninitiative vor der Arbeitsagentur gegen die Hartz IV Sanktion. Auf Anfrage der Zeitung bestätigte der Arge Chef, dass der Fall inhaltlich und rechtlich geprüft worden sei und das die Sanktion aufgehoben wird. "Grundsätzlich sei es kein Problem, wenn ALG II Empfänger noch Zeit benötigen würden, um den Arbeitsvertrag zu prüfen.", so der Arge Chef Berg. Jedoch ist die Arge verpflichtet eine Sanktion zu erteilen, wenn ALG II Empfänger ihre "Arbeitskraft" dem Markt nicht zur Verfügung stellen würden.
Dieser Fall macht vorallem deutlich, dass es möglich ist, die Arge zum umdenken zu bewegen. Wichtig dabei ist, dass der Widerspruch rechtlich und inhaltlich korrekt ist. Wichtig ist auch, dass die Betroffenen eine Öffentlichkeit herstellen. Diese Öffentlichkeit wurde durch die Berichte in der Tageszeitung sowie durch die Kundgebung der Erwerbsloseninitiative hergestellt. Die Arge ist damit zum aktiven Handeln aufgefordert und zumindestens ein Einlenken durch die Behörde ist wahrscheinlicher. (26.07.2008)
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