Hartz IV: Ohne Antrag gibt es kein Geld

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Wer keinen Antrag auf ALG II stellt, bekommt auch kein Geld Jobcenter. Das gilt unabhängig davon, ob der Betroffene diesen Antrag überhaupt stellen kann: Selbst wenn er den Antrag nicht stellt, weil er krank ist, hat er keinen Anspruch auf Mittel. Das beschloss das Sozialgericht in Mainz (Az.: S 10 AS 816/15).

Der Kläger bezog in diesem Fall ALG II für jeweils eine bestimmte Zeit, dann bekam er per Post ein neues Antragsformular.

Ende 2014 stellte er den Antrag nicht von Neuem, weil er aufgrund einer psychischen Erkrankung dazu nicht in der Lage war. Ihn traf demnach keine Schuld. Im Juni 2015 suchte er mit einer Betreuung das Jobcenter wieder auf und bekam von da ab Leistungen. Rückwirkend erhielt er jedoch nichts.

Das Sozialgericht entschloss zugunsten des Jobcenters mit folgender Begründung: Es habe ihn von Anfang an auf die Notwendigkeit eines erneuten Antrags hingewiesen.

Es gäbe keine darüber hinaus gehenden Pflichten des Jobcenters wie ihn persönlich daran zu erinnern oder sich nach seinem psychischen Zustand zu erkundigen. (Dr. Utz Anhalt)

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