ALG II Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz
Dass bei einer Laktoseintoleranz der Lebensmitteleinkauf deutlich teurer wird, ist unstrittig. Strittig war in vielen Fällen, ob betroffene ALG II Empfänger bei den Hartz IV Leistungen einen Mehrbedarf geltend machen können. Das Bundessozialgericht (BSG) hat zuletzt die Entscheidung des Bayerisches Landessozialgericht (L 11 AS 258/06) bestätigt, für kostenaufwändige Ernährung wegen Laktoseintoleranz einen ALG II Mehrbedarf in Höhe von 71,58 Euro monatlich zu zahlen ist. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BSG, womit die Bayerische Entscheidung bestätigt wurde, hat das Aktenzeichen B 14 AS 166/07 B vom 4 Januar 2008. (01.07.2008)