Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern
Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuer-gesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar.
Ein Verdacht auf einen sog. Leistungsmissbrauch soll zukünftig schon ausreichen, um Konten von Erwerbslosen zu durchleuchten. Nach einigen Zeitungsberichten werden die Konten sogar ohne Wissen der Betroffenen überprüft. Eine Auskunftspflicht besteht für die Arge nicht.
Die Bundesregierung, so die "Stuttgarter Zeitung" erwartet, dass die zuständigen Ämter die Überwachung von Bankkonten "rege nutzen werde". Ein Sprecher des Bundesministeriums für "Arbeit und Soziales" sagte gegenüber dem Blatt: "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen".
Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen". (19.07.07)
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