Hartz IV ist der Grund Mietpreissteigerungen bei einfachen Wohnungen. Spitzenplatz nimmt das sauerländische Altena mit einer Mietpreissteigerung 50 Prozent ein
Köln. Die Einführung von Hartz IV ist die Ursache für einen Preisanstieg bei einfachen Wohnungen, so der Immobilienverband Deutschland heute in einer Pressemitteilung. Je nach Haushaltsgröße hätten in den vergangenen Monaten viele Hartz IV-Empfänger in kleinere und einfach ausgestattete Wohnungen umziehen müssen. Während die Preise für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und "normalen" Wohnungen relativ stabil blieben, verzeichnete man gerade bei einfach ausgestatteten Wohnungen in wenig begehrten Lagen einen Preisanstieg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einem Skandal im Hinblick darauf, dass in NRW etwa 140.000 bis 160.0000 Menschen potentiell von Zwangsumzügen betroffen sein könnten und vielfach die höheren Kosten aus ihrem kargen Lebensunterhalt bestreiten müssten. Bundesweit gehe man 500.0000 bis 700.000 Menschen aus, die nicht in "angemessenen" Wohnungen leben würden. Seit Anfang des Jahres würde man bei dem bundesweiten Notruftelefon gegen Zwangsumzüge die meisten Anrufe aus NRW verzeichnen. Die Landesregierung würde dieses Problem aber ignorieren.
So kletterten die Mieten zwischen sieben und elf Prozent in Düsseldorf, Bergisch Gladbach, Arnsberg, Iserlohn, Rheine, Königswinter und Velbert. In Leichlingen stiegen sie sogar um 25 Prozent. Das sauerländische Altena nimmt mit einem Preisanstieg um 50 Prozent den Spitzenplatz in NRW ein.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: "Angesichts dieser Zahlen ist es ein Irrsinn, Menschen aufzufordern, dass sie die Kosten der Unterkunft durch Umzug oder sonstige Möglichkeiten senken. Der angemessene Wohnraum ist schlichtweg nicht vorhanden. Dies hindert die Verwaltungen aber nicht, dass sie dennoch die Menschen dazu auffordern. Wohl in dem Wissen, dass die Menschen mangels Alternative diese Kosten aus dem Regelsatz bestreiten und ihnen an anderer Stelle das dringend benötigte Geld fehlt oder sie in dramatische Schuldenfallen rein laufen. Unverständlich ist für uns auch, dass Vermieter diese Situation ausnutzen und billigen Wohnraum verteuern. Wir können nur allen betroffenen Menschen raten, rechtliche Mittel gegen solche Bescheide einzulegen, denn Kommunen sind daran gehalten, ihre Kostensenkungsaufforderungen an die tatsächlichen Bedingungen des örtlichen Wohnungsmarktes anzupassen. Dies geschieht aber in der Regel nicht, sondern es werden Mietobergrenzen festgelegt, die völlig unrealistisch sind. Die Chancen vor den Sozialgerichten sind so schlecht nicht". (Elo, 13.03.07)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors