Hartz IV: Höchst rechtswidriges Handeln – Sozialamt ignoriert Urteil

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Landratsamt ignoriert Urteil des Bundessozialgerichts

Von einem krassen Fall rechtswidrigen Handels berichtet der Sozialrechtsexperte und Erwerbslosenberater Harald Thome´. Trotz eindeutiger Rechtsprechung seitens des Bundessozialgerichts weigert sich das Sozialamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) die Kosten für notwendige Schulbücher zu tragen. Stattdessen wird ein Widerspruch einfach ignoriert.

Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen, urteilte das Bundessozialgericht (Az: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Dennoch lehnte der Landkreis Rotenburg (Wümme) für eine anspruchsberechtigte Schülerin die Kostenübernahme ab. Und das kurz nach dem ergangenen Urteil. Den “tollen” Ablehnungsbescheid gibt es hier zu bewundern.

Sozialamt ignoriert Widerspruch

Die Rechtsanwältin der Familie legte sogleich einen Widerspruch ein und stellte klar, dass es sich vorliegend um Schulbücher handelt und nicht Schulmaterialien oder sonstige Anschaffungen. Der Widerspruch wurde sodann einfach ignoriert, berichtet Thomé. Mittlerweile musste eine Untätigkeitsklage eingereicht werden, um die Behörde zum Handeln zu zwingen. “Das ist zu verurteilendes Rotenburger Landrecht”, mahnt der Sozialrechtsexperte in den Social Media.

Untätigkeitsklage kann Abhilfe schaffen

Bleibt eine Entscheidung nach einem Widerspruch auch nach 3 Monaten seitens der Behörde aus, können nämlich Betroffene eine Untätigkeitsklage (§ 88 Abs.1 SGG) beim zuständigen Sozialgericht einreichen. So kann die Behörde auf dem Weg einer einstweiligen Anordnung durch einen Richter oder eine Richterin des Sozialgerichts veranlasst werden, die voraussichtlich zustehenden Leistungen vorläufig zu zahlen.

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