Hartz IV: BA bügelt Fehler aus

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Hartz IV: Bundesagentur für Arbeit bügelt Fehler aus. Sanktionierte sollten tätig werden

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium begrüßt die überfällige Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Fälle von regelwidrig verhängten Hartz-IV-Sanktionen aufzurollen, die einen der zahlreichen Sanktionstatbestände betreffen.
Die BA hatte in einer Dienstanweisung vom 20 Dezember 2008 klargestellt, dass die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, nicht mehr sanktioniert werden dürfe. Dennoch weist die Statistik der BA für dieses Jahr bis einschließlich Juni (spätere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht) über 2.000 Sanktionen für diesen Tatbestand aus. (Die BA spricht in ihrer Dienstanweisung von ca. 1.000 für den Zeitraum Januar bis Mai.)

„Wir haben die BA in einem Offenen Brief vom 18 September 2009 zu diesem Vorgang befragt“, so Claudia Daseking vom Bündnis für ein Sanktionsmoratorium. „Nun hat die BA endlich ihre Mitarbeiter angewiesen, diese Fälle spätestens bis zum 30 November 2009 zu überprüfen und die zu Unrecht geminderten Beträge an die Betroffenen auszuzahlen“, berichtet Daseking.
Was die Weisung der BA für diejenigen bedeutet, die vor dem 20 Dezember 2008 sanktioniert wurden, dazu hüllt sich die BA weiterhin in Schweigen. „Wir fordern, alle diesen Sachverhalt betreffenden Sanktionen, die seit dem 1. Januar 2005 verhängt wurden, aufzuheben.“ Nach Ansicht des „Bündnis für ein Sanktionsmoratorium“ zeigt dieses Beispiel von weisungswidrigem Verhalten in JobCentern und ARGEn erneut, wie wichtig ein Aussetzen der Sanktionsregelungen ist. Im Jahr 2008 waren insgesamt mehr als 780.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt worden.

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Erwerbsloseninitiativen, Wissenschaftlern und Politikern aus drei Parteien und hatte sich im August 2009 in Berlin der Presse vorgestellt.

Es fordert neben einer sofortigen Aussetzung des Hartz-IV-Sanktionsparagraphen auch eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Praxis und Folgen von Sanktionen für Betroffene und deren Familien. Den Aufruf für ein Sanktionsmoratorium haben bis Oktober 2009 mehr als 13.000 Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet unterschrieben. Rechtliche Hinweise, wie Betroffene sich sinnvoll verhalten können, sind in Kürze auf der Website des Bündnismitglieds Tacheles e.V. zu finden. Weiter Informationen auch auf der Bündnis Homepage. (27.10.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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