Hartz IV: Arge kürzt rechtswidrig am Wasser

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Chemnitzer Arge kürzt rechtswidrig bei den Wasserkosten von ALG II Empfängern.
Über Jahre hinweg hat die Chemnitzer Arge Arbeitslosen mit ihrer Ansicht nach zu hohem Wasserverbrauch die Leistungen gekürzt. Zu unrecht, wie jetzt das Chemnitzer Sozialgericht feststellte. So dürfen Mietnebenkosten nur insgesamt betrachtet unangemessen sein. Das Herausrechnen des Wassers ist dabei klar rechtswidrig.

Stein des Anstoßes ist eine Rundverfügung der Stadt Chemnitz, wonach jeder ALG II-Hilfebedürftige nur 35 Kubikmeter Wasser im Jahr verbrauchen darf. Dagegen hatte ein Chemnitzer geklagt. Hätte der Arge-Vertreter vor Gericht nicht umgehend die Forderung anerkannt, wäre die Arge sogar mit einem Strafgeld für diese Rechtspraxis belegt worden. Wann die Arge nach dieser Einzelfallentscheidung die umstrittene Rechtspraxis abstellt, ist derweil ungewiss. Betroffene sollten sich bis dahin gegen derartige Kürzungen in jedem Fall zur Wehr setzen. (Az. S 32 AS 3762/07 und 3432/08). (19.11.2008, SFL)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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