Einige Themen betreffen jeden Leistungsberechtigten, sobald er bei seinem Jobcenter Hartz IV beantragt. Folgend werden häufige Fragen aufgeklärt.
Wann wird Arbeitslosengeld I und wann Arbeitslosengeld II bezogen?
Jeder Arbeitnehmer zahlt monatlich in die Arbeitslosenversicherung ein. Tritt Arbeitslosigkeit ein, greift zuerst die Versicherung, das Arbeitslosengeld I. Die Höhe der Zahlungen sowie der Zahlungszeitraum richten sich nach der Summe, die von der betroffenen Person während seiner Berufstätigkeit eingezahlt wurde. Ist das Geld aufgebraucht, aber es wurde noch keine neue Tätigkeit gefunden, ist die Person dazu berechtigt Hartz IV zu beziehen.
Wie viel Geld wird Leistungsbeziehern von Hartz IV monatlich ausgezahlt?
Seit Anfang 2018 gilt ein neuer Regelsatz. Dieser ist je nach der individuellen Situation des Leistungsberechtigten unterschiedlich. Alleinstehende Personen erhalten monatlich 416,- EUR, Ehepaare je 374,- EUR. Kinder bis 6 Jahren bekommen 240,- EUR ausgezahlt, von 6-14 Jahren steigt die Summe auf 296,-EUR. Ab 14 Jahren bekommen Kinder bis zum 18. Lebensjahr 316,- EUR im Monat.
Zu der Summe des Regelsatzes werden noch zusätzlich die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter ausgezahlt. Diese richten sich nach den Miet- und Heizkosten des Leistungsberechtigten. Die müssen aber unter bestimmten Grenzen liegen, die regional festgelegt sind. Allerdings können Leistungsbezieher prüfen, ob ihnen Mehrbedarfe zustehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn körperliche Einschränkungen vorliegen und aus diesem Grund eine größere Wohnung oder besondere Ausstattungen benötigt werden.
In welchem Zeitraum wird Hartz IV ausgezahlt?
Hartz IV wird immer für einen Bewilligungszeitraum gewährt, der in der Regel zwölf Monate dauert. Leider wird vom Jobcenter oftmals auch nur ein Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Vor Ablauf des Hartz IV-Bescheids muss der Leistungsberechtigte einen erneuten Antrag auf die Zahlungen des Jobcenters stellen. Wichtig ist, dass dies rechtzeitig geschieht, damit keine Zahlungslücke zwischen den aufeinanderfolgenden Bewilligungszeiträumen entsteht.
Schließen Berufstätigkeit und Hartz IV-Bezug sich gegenseitig aus?
Auch Arbeitnehmer haben teilweise zu wenig Einkommen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Reicht das selbst verdiente Geld nicht, um über das sogenannte Existenzminimum zu gelangen, können zusätzliche Leistungen beim Jobcenter beantragt werden. Diese Form des Hartz IV-Bezugs nennt sich „Aufstocken“. In diesem Fall erhält der Hartz IV-Bezieher nur eine Summe vom Jobcenter, die das Einkommen bis auf das Existenzminimum aufstockt. Es wird also nicht der volle Hartz IV-Regelsatz bezahlt.
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