Eine private Zusatzleistung von fast 3.000 Euro im Monat ist mit der geplanten Frühstartrente unter bestimmten Annahmen rechnerisch möglich. Dafür reichen die staatlichen zehn Euro jedoch nicht: Nötig sind hohe private Einzahlungen, jahrzehntelang gute Börsenerträge und ein Auszahlplan, bei dem das verbleibende Kapital weiter investiert bleibt.
In der hier untersuchten Modellrechnung zahlen die Eltern zwölf Jahre lang 100 Euro monatlich hinzu. Bleibt das Geld bis zum 65. Geburtstag angelegt und erzielt es auch während einer 20-jährigen Auszahlung weiter hohe Erträge, ergeben sich rechnerisch rund 2.760 Euro im Monat.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 12. August 2026 beschlossen. Ein geltender Anspruch besteht noch nicht, weil das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und die Verkündung ausstehen.
Was die Frühstartrente vorsieht und wer profitieren soll
Der Bund soll für anspruchsberechtigte Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Über zwölf Jahre kommen damit 1.440 Euro Staatsgeld zusammen, die langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden.
Nach der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums zum Kabinettsbeschluss soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnen, zunächst aber nur für den Geburtsjahrgang 2020.
Wichtig ist: Es werden nicht sofort alle heute sechs- bis 17-jährigen Kinder einbezogen. Ab 2027 soll jeweils der neu hinzukommende Jahrgang der Sechsjährigen gefördert werden, während vor 2020 geborene Kinder nach dem bisherigen Plan kein Staatsgeld aus der Frühstartrente erhalten.
Anspruchsberechtigt sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Einkommen und Vermögen der Eltern sollen für den Anspruch keine Bedeutung haben, wie das Bundesfinanzministerium in seinen Fragen und Antworten erläutert.
Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter eröffnen. Der Anbieter soll die Förderung abwickeln, sodass für die monatlichen zehn Euro kein gesonderter Antrag bei einer Behörde nötig ist.
Eröffnen die Eltern keinen Vertrag, soll das Kind die Förderung dennoch erhalten. Das Geld fließt dann in eine kollektive Anlage nach Geburtsjahrgängen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird und weltweit gestreut in Aktien oder Aktienfonds investieren soll.
Wie Eltern das Depot aufstocken können
Eltern, Großeltern und andere Personen sollen das Depot freiwillig aufstocken dürfen. Der Regierungsentwurf nennt dafür eine Obergrenze von 6.840 Euro im Kalenderjahr.
Private Einzahlungen bestimmen den späteren Modellwert deutlich stärker als der staatliche Zuschuss. Je höher die Familie einzahlt, desto größer wird der Unterschied zwischen Kindern aus Haushalten mit finanziellem Spielraum und Kindern, deren Eltern kein Geld ergänzen können.
Die Frühstartrente schafft daher für alle begünstigten Kinder einen Einstieg in die private Altersvorsorge, gleicht unterschiedliche Einkommen der Familien aber nicht aus. Die staatlichen zehn Euro sind ein Startbetrag und kein Ersatz für die gesetzliche Rente.
So viel Kapital rechnet die Bundesregierung vor
Die Bundesregierung kalkuliert mit einer durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent im Jahr nach Kosten. Die folgende zweispaltige Tabelle zeigt die amtlichen Modellwerte bis zum 65. Geburtstag; sie gelten vor Steuern, sind nicht inflationsbereinigt und garantieren keine bestimmte Rendite.
| Einzahlungen bis zum 18. Geburtstag | Modellwert mit 65 Jahren |
|---|---|
| Nur 10 Euro Staatsgeld pro Monat, insgesamt 1.440 Euro | rund 53.000 Euro |
| 10 Euro Staatsgeld plus 10 Euro von den Eltern, insgesamt 2.880 Euro | rund 107.000 Euro |
| 10 Euro Staatsgeld plus 20 Euro von den Eltern, insgesamt 4.320 Euro | rund 160.000 Euro |
| 10 Euro Staatsgeld plus 50 Euro von den Eltern, insgesamt 8.640 Euro | rund 320.000 Euro |
Die Werte stammen aus der Beispielrechnung des Bundesfinanzministeriums. Aktienkurse schwanken, weshalb die tatsächliche Entwicklung deutlich höher oder niedriger ausfallen kann.
Wie aus dem Depot fast 3.000 Euro im Monat werden können
Für die folgende Modellrechnung wird angenommen, dass Eltern zusätzlich 100 Euro im Monat einzahlen. Zusammen mit dem Staatsgeld fließen zwölf Jahre lang monatlich 110 Euro in das Depot, insgesamt also 15.840 Euro.
Die Modellrechnung beruht auf einem rechnerischen Monatszins von 0,5 Prozent. Das entspricht sechs Prozent Nominalzins, durch die monatliche Verzinsung aber rund 6,17 Prozent effektiver Jahresrendite.
Unter dieser Annahme wächst das Depot bis zum 18. Geburtstag auf rund 23.100 Euro. Bleibt das Geld danach weitere 47 Jahre investiert, ohne dass noch ein Euro hinzukommt, stehen zum 65. Geburtstag rechnerisch etwa 385.100 Euro bereit.
Wird dieses Kapital über 20 Jahre aufgebraucht und erzielt das verbleibende Guthaben während der Auszahlung weiterhin monatlich 0,5 Prozent, wären rund 2.760 Euro im Monat möglich. Für volle 3.000 Euro wären unter denselben Annahmen beim Start der Auszahlung ungefähr 419.000 Euro nötig.
Diese Monatsbeträge sind finanzmathematische Vergleichswerte. Welche Auszahlungsmodelle später rechtlich zulässig und tatsächlich erhältlich sein werden, steht noch nicht fest.
Bei einer effektiven Jahresrendite von genau sechs Prozent fielen die Werte niedriger aus. Dann stünden mit 65 etwa 353.800 Euro zur Verfügung, aus denen sich bei gleicher Rendite während der 20-jährigen Entnahme rund 2.500 Euro monatlich ergäben.
Die hohe Zusatzleistung beruht damit überwiegend auf 14.400 Euro privaten Elternbeiträgen, den daraus erhofften Erträgen und einer weiteren Börsenrendite im Ruhestand. Der Staat steuert in diesem Szenario 1.440 Euro bei.
Warum die Zusatzleistung nicht die gesetzliche Rente erhöht
Der Begriff „mehr Rente“ kann leicht missverstanden werden. Die Frühstartrente erhöht weder die Entgeltpunkte noch den Zahlbetrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern schafft ein privates Altersvorsorgevermögen.
Wie viel davon monatlich ausgezahlt werden kann, hängt später vom zulässigen Auszahlungsmodell, der Laufzeit, den Erträgen, den Kosten und dem gewünschten Kapitalverbrauch ab. Eine hohe Monatsrate kann bedeuten, dass das Depot nach 20 Jahren weitgehend verbraucht ist.
Wer im Alter länger lebt als im Rechenmodell angenommen, braucht entweder eine lebenslange Absicherung oder muss die monatliche Entnahme niedriger ansetzen. Auch schwache Börsenjahre zu Beginn der Auszahlungsphase können die Planung erheblich verschlechtern.
Was Inflation und Steuern von den Modellbeträgen übrig lassen
Die offiziellen Modellwerte sind nominal, die Inflation wird also nicht abgezogen. Bei einer unterstellten Geldentwertung von zwei Prozent im Jahr hätten 3.000 Euro, die ein heute sechsjähriges Kind mit 65 erhält, nur noch ungefähr die Kaufkraft von 930 Euro heute.
Sehr hohe künftige Eurobeträge dürfen deshalb nicht ohne Umrechnung mit heutigen Einkommen und Ausgaben verglichen werden.
Auch die amtlich genannten 53.000 Euro aus der reinen Staatsförderung sind ein künftiger Nominalwert. Würde dieses Kapital ohne weitere Verzinsung über 20 Jahre verteilt, ergäben sich rund 221 Euro im Monat vor Steuern.
Während der Ansparzeit sollen die Erträge steuerfrei im Depot bleiben. Nach dem im Juli 2026 veröffentlichten Referentenentwurf sollen die Auszahlungen im Alter jedoch vollständig nachgelagert besteuert werden.
Wie hoch die Abzüge tatsächlich ausfallen, hängt vom persönlichen Steuersatz und den übrigen Einkünften im Ruhestand ab. Die genannten 2.760 oder 3.000 Euro wären daher Bruttobeträge und keine sichere monatliche Nettozahlung.
Weitere Regeln zur Rentenbesteuerung und zur Besteuerung privater Auszahlungen sollten Betroffene vor Beginn der Entnahme prüfen. Bis dahin kann sich das Steuerrecht mehrfach ändern.
Das Geld bleibt über Jahrzehnte gesperrt
Das geförderte Kapital soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden dürfen. Das Kind kann das Geld deshalb weder zum 18. Geburtstag für ein Studium noch später für eine Wohnung oder eine Unternehmensgründung verwenden.
Diese Bindung unterscheidet die Frühstartrente von einem gewöhnlichen Kinderdepot. Sie schützt das Geld für das Alter, schränkt aber den Zugriff des später erwachsenen Kindes ein.
Ein individuell eröffneter Vertrag soll ab dem 18. Geburtstag weiter bespart oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Weitere Einzahlungen können vom erwachsenen Kind oder von Dritten kommen; eine zusätzliche staatliche Förderung richtet sich nach dem anschließenden Altersvorsorgeprodukt.
Geld aus der kollektiven Anlage geht nicht automatisch in einen persönlichen Vertrag über, kann aber später dorthin übertragen werden. Die Kabinettsinformation der Bundesregierung nennt dafür das 35. Lebensjahr, während der frühere Referentenentwurf noch das 25. Lebensjahr vorsah; verbindlich ist erst die endgültige Gesetzesfassung.
Worauf Eltern jetzt achten sollten
Eltern müssen derzeit keinen übereilten Vertrag abschließen. Die Bundesregierung will das Verfahren noch 2026 beenden und die ersten Zahlungen 2027 rückwirkend leisten, doch erst nach der Verabschiedung lassen sich zertifizierte Produkte und Vertragsbedingungen sinnvoll vergleichen.
Wichtig ist außerdem, Werbeversprechen mit hohen Endbeträgen immer auf ihre Annahmen zu prüfen. Entscheidend sind die private Sparleistung, die angenommene Rendite vor und nach dem Rentenbeginn, die Inflation, die Steuerbelastung und die Dauer der Auszahlung.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Mia ist 2020 geboren und gehört nach dem bisherigen Plan zum ersten geförderten Jahrgang. Ihre Eltern eröffnen ein individuelles Depot und zahlen zusätzlich zu den zehn Euro des Bundes monatlich 20 Euro ein.
Bis zu Mias 18. Geburtstag fließen insgesamt 4.320 Euro in den Vertrag. Nach der amtlichen Sieben-Prozent-Rechnung könnten daraus bis zum 65. Geburtstag rund 160.000 Euro werden.
Ohne weitere Erträge während einer 20-jährigen Auszahlung entspräche das etwa 667 Euro im Monat vor Steuern.
Fragen und Antworten zur Frühstartrente
Ist die Frühstartrente bereits beschlossenes Recht?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, doch das parlamentarische Verfahren und die Verkündung stehen noch aus.
Welche Kinder sollen zuerst gefördert werden?
Der Start ist für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Danach soll jährlich der neu hinzukommende Jahrgang der Sechsjährigen einbezogen werden, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Müssen Eltern selbst Geld einzahlen?
Nein. Die staatlichen zehn Euro sollen ohne privaten Eigenbeitrag fließen, private Zuzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr sollen aber erlaubt sein.
Können Eltern das Geld zum 18. Geburtstag auszahlen lassen?
Nein. Das geförderte Vermögen soll grundsätzlich bis mindestens zum 65. Geburtstag gebunden bleiben und der Altersvorsorge dienen.
Sind 3.000 Euro Zusatzrente im Monat garantiert?
Nein. Eine solche Summe setzt hohe private Beiträge, langfristig gute Erträge, weitere Rendite während der Auszahlung und meist einen vollständigen oder weitgehenden Kapitalverbrauch voraus.
Sind die späteren Auszahlungen steuerfrei?
Nein. Die Erträge sollen während der Ansparzeit steuerfrei bleiben, die Leistungen im Alter aber nachgelagert besteuert werden.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Dann soll das Staatsgeld in eine gemeinsame, von der Deutschen Bundesbank verwaltete Anlage fließen. Das Kind soll dadurch nicht allein wegen der fehlenden Initiative seiner Eltern von der Förderung ausgeschlossen werden.




