Diakonie-Chef: Weihnachtszuwendung für Hartz IV Betroffene!

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Weihnachtszuwendung wurde 2005 gestrichen – Diakonie fordert Neueinführung

Für Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, wird das Weihnachtsfest eher traurig ausfallen. Kinderwünsche bleiben unerfüllt, der Weihnachtsbaum steht nur in Miniaturausgabe auf dem Tisch und der Festtagsbraten weicht Einwegwürstchen mit Kartoffelsalat. Dabei gab es schon einmal eine Weihnachtszuwendung für Sozialleistungsbezieher, die aber 2005 gestrichen wurde.

30 EUR Weihnachtsgeld für Hartz IV Bezieher

Der Präsident der Diakonie-Deutschland, Ulrich Lilie fordert daher die Bundesregierung auf, mindestens 30 Euro pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft als Soforthilfe zu gewähren. Denn “Weihnachten ist in Hartz IV nicht vorgesehen”, betont Lilie. Die Kosten für einen Weihnachtsbaum, Geschenke und Weihnachtsschmuck sind nicht in den Regelleistungen vorgesehen und eingerechnet. Für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe sind aber Zuwendungen zu Weihnachten notwendig.

Denn gerade in der Weihnachtszeit müssen “die Bedürfnisse der Schwächsten der Gesellschaft in den Mittelpunkt gerückt werden”, erklärte Lilie. Aus diesem Grund sollten Hartz IV Beziehende mindestens 30 EUR Weihnachtsbeihilfe erhalten.

Weihnachtsbehilfe wurde 2005 gestrichen

Bis zum Jahre 2005 wurde in der damaligen Sozialhilfe eine Weihnachtszuwendung von 32 EUR gewährt. Nach der Einführung von Hartz IV wurde die Extrazuwendung ersatzlos gestrichen. “Weihnachten ist kein unnötiger Luxus”, betont Lilie. “Die Menschen, die es ohnehin schwer haben im Leben, müssen daran ganz besonders teilhaben können”, argumentiert der Diakonie-Chef.

Hartz IV Aufstocker: Weihnachtsgeld wird auf Hartz IV angerechnet

Manche Aufstocker freuen sich auf ein Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber. Doch die Freude hält nicht lange. Gilt das Weihnachtsgeld für alle Arbeitnehmer als eine Extra-Zuwendung, wirkt sich das zusätzliche Einkommen mindernd auf den Hartz IV Anspruch aus. Denn im SGB II 11 Absatz 3 steht, dass einmalige Leistungen als Einkommen berücksichtigt wird. Die Weihnachtszuwendung wird in den nächsten 6 Monaten vom Regelsatz abgezogen.

Hartz IV Anrechung von Geldgeschenken an Weihnachten?

Noch vor einigen Jahren rechnete das Jobcenter Geldgeschenke von über 50 EUR an Hartz IV an. Nach großem Protest und einer öffentlichen Debatte hat sich das wenigstens geändert. Heute ist ausschlaggebend, dass sich die einmaligen Zuwendungen im “angemessenen Rahmen” bewegen.

Geschenke spielen bei Hartz IV nur dann eine Rolle, wenn die Lage des Leistungsbeziehers sich “günstig beeinflusst”, so dass ein Anspruch auf Sozialleistungen nicht mehr gerechtfertigt wäre. So sind allgemeine Zuwendungen von Verwandeten an minderjährige Kinder zu Weihnachten erlaubt.

Das gilt für Geld- sowie Sachgegenstände wie z.b. ein Fahrrad. Zudem sind Geldgeschenke an Kinder bis zur Höhe von 3100 Euro zur Jugendweihe, Konfirmation, Kommunion oder ähnlichen religiösen Festen erlaubt. An Weihnachten sieht das anders aus.

Geld-Geschenke an Kinder zu Weihnachten

Bekommen Kinder zu Weihnachten oder zum Geburtstag kleinere Zuwendungen, müssen diese nicht angegeben werden.

Dennoch sei empfohlen, dass diese Geldzuwendungen an die Kinder nicht aufs Konto überwiesen werden, um unnötgen Ärger zu vermeiden. Denn Nachfragen wird es dennoch geben. Daher raten viele nicht umsonst „nur Bares ist wahres“.

Auch Taschengeld z.B. von der Oma an die minderjährige Kinder sind in einer monatlichen Höhe von maximal 10 Euro gestattet und anrechnungsfrei. Sind die Kinder volljährig sind monatliche Zuwendungen von 30 Euro erlaubt.