36 Jahre alter Hartz IV Betroffener sollte zwangsverrentet werden

Lesedauer 2 Minuten

Rente schon mit 36 Jahren? Betroffener wehrte sich erfolgreich

Ein ehemaliger Hartz IV Bezieher, der eigentlich erst 36 Jahre alt ist, sollte nach Auffassung des Jobcenters und der Deutschen Rentenversicherung zwangsverrentet werden. Doch der Betroffene wehrte sich erfolgreich vor dem Hamburger Sozialgericht. Durch einen Geburtsfehler ist der Betroffene leicht geistig eingeschränkt. Das allein reichte der Behörde aus, ihn aufs Abstellgleis zu schicken.

Erbe ausschlagen

Jobcenter schickte jungen Mann in Rente

Der 36-jährige Raymond W. will arbeiten wie jeder andere Mensch im erwerbsfähigen Alter auch. Doch das Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung vertraten eine andere Position entgegen des Willens des Klägers. Die beiden Behörden sahen aufgrund der geistigen Einschränkungen des Klägers keine Erwerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt.

Statt der Rente will Raymond W. lieber als Fach-Lagerist arbeiten. Trotz seiner Lernbehinderung sieht er für sich eine Chance auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Weil aber Lernen, Lesen und Schreiben eine Herausforderung für den Kläger sind, schob ihn das Jobcenter an die Deutsche Rentenversicherung ab.

Keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt als Rentner

Seit dem zahlt die Rentenkasse dem Betroffenen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Zwar könnte er dennoch in Werstätten für körperlich und geistig behinderte Menschen arbeiten, doch das entsprucht nicht seinen eigenen Wünschen. Wenn Raymond W. als Fach-Lagerist arbeiten möchte, darf er keine Rente beziehen. Ein Zustand, den er nicht mitmacht.

Rentenbescheid aufgehoben

Daraufhin klagte er gegen die Deutsche Rentenversicherung vor dem Sozialgericht Hamburg. Nach 3-stündiger Verhandlung gab das Gericht dem Kläger Recht. Durch das Urteil ist er seinem eigenen Wunsch nun einem großen Schritt näher gekommen.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt sich nach dem Urteil einsichtig. “Das Gericht hat entschieden, dass die Bescheide aufgehoben werden und wir haben dem stattgegeben”, bestätigt Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung gegenüber dem NDR-Fernsehen. “Wir werden jetzt prüfen, wie wir dem Kläger dabei helfen können, dass er wieder ins Arbeitsleben einsteigen kann.”

Zwar glaubt das Gericht nicht daran, dass der Einstieg in das reguläre Berufsleben sofort klappen könnte, aber “es muss geprüft werden, wie man den Kläger am besten in den Arbeitsmarkt integrieren kann”, so ein Sprecher des Gerichts.

Hartz IV Kritikerin unterstütze Kläger

Die Hartz IV Kritikerin und ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann unterstützte den Kläger vor Gericht. Sie kennt Raymond W. noch aus Zeiten ihrer Tätigkeit als Fallmanagerin. Damals vermittelte sie dem Kläger mehrere Praktikumsplätze. Bei einem Arbeitgeber klappte es schließlich. „Er hätte dort eine Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen machen können”, so Hannemann gegenüber der Hamburger Morgenpost. “Die schriftliche Prüfung hätte er mündlich ablegen können.”

Doch dann war Raymond W. länger erkrankt. Der Nachfolger von Hannemann im Jobcenter habe die Maßnahme ohne eine Begründung beendet und ihn in die Rente abgeschoben. Das war der einfachste Weg für die Behörde, kritisiert Hannemann.

Urteil im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

Nun aber gab das Gericht dem Mann Rückendeckung. Zudem kommt der Verhandlung auch eine Grundsatzbedeutung zu. Die Behindertenrechtskonvention der UN erklärte nämlich das Ziel, dass auch behinderte Menschen eine Möglichkeit bekommen sollten, eine reguläre Arbeit am Arbeitsmarkt zu finden, ohne gesellschaftlich aufs Abstellgleis zu landen. Durch dieses Urteil bekommen Menschen in ähnlichen Lagen Rückendeckung.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...