Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte am Mittwoch die Zahlen der verhängten Sanktionen im Jahr 2018. Das Resultat: Im Vergleich zum Vorjahr sind 49.000 Sanktionen weniger verhängt worden. Eine Zahl, die wie eine frohe Botschaft verkündet wird. Dass dennoch 904.000 verhängt wurden, scheint dabei völlig nebensächlich zu sein.
Zahl der verhängten Sanktionen noch immer hoch
49.000 verhängte Sanktionen weniger. Das klingt ersteinmal nach einer großen Menge. Diese Zahl veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg. Eine Zahl, die zunächst den Anschein erweckt, als sei etwas Gravierendes passiert, das entsprechend anerkannt werden muss. Die Realität ist jedoch eine andere. Denn trotz scheinbar rückläufiger Sanktionen, sind dennoch 904.000 verhängt worden. Abgesehen davon ist die Aussage, dass weniger Sanktionen angeordnet wurden, nicht wirklich repräsentativ. Schließlich ist die Zahl nicht in allen Jobcentern gleichermaßen gesunken. So haben es sich einige wenige Jobcenter tatsächlich zu ihrer Aufgabe gemacht, Leistungsbezieher zu fördern, statt zu unterdrücken. Andere Jobcenter, wie beispielsweise in Hessen, weisen jedoch deutlich mehr verhängte Sanktionen als im Vorjahr auf.
Verpasste Termine sind häufigster Grund
Sanktionen sind auch in der derzeitigen Reform-Debatte ein großes Thema. Welcher Leistungsbezieher wann und in welchem Ausmaß sanktioniert wird, liegt dabei im Ermessen des zuständigen Jobcenter-Mitarbeiters. Hauptgrund sind schon seit vielen Jahren nicht wahrgenommene Vorladungen. Der zweit häufigste Grund ist die Ablehnung eines Jobangebots. Die Folge: Schrittweise Kürzungen des Regelsatzes. Manchmal sogar die komplette Streichung der zugesicherten Leistung.
„Sanktionen werden nur als letzte Maßnahme genutzt“
Nach Angaben eines Sprechers der Bundesagentur für Arbeit, seien Sanktionen das letzte Mittel der Mitarbeiter, auf das man zurückgreifen möchte. 904.000 verhängte Sanktionen sagen jedoch was anderes. Auch Betroffene berichten immer wieder, dass sie schon nach einem unabsichtlichen Fehlverhalten wie einem verpassten Termin sanktioniert wurden. Scheinbar selbstverständlich werden Sanktionen von Mitarbeitern verhängt, ohne auch nur zur erahnen, was diese Entscheidung für die Leistungsbezieher bedeutet. Im Jahr 2018 wurden 441.000 Leistungsbezieher sanktioniert. Einige von ihnen mehrmals. Die monatliche Sanktionsquote liegt, wie auch im Jahr zuvor, bei 3 Prozent.
Bewusste Schikane der Jobcenter
Immer wieder heißt es, dass es Leistungsbeziehern mit Hilfe von Hartz IV ermöglicht werden soll, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Abgesehen davon, dass der komplette Regelsatz schon nicht zum Leben reicht, ist dies mit gekürzter Leistung unmöglich. Das Jobcenter verlangt immer wieder von Hartz IV-Beziehern, persönlich vorstellig zu werden. Leisten sie dieser Aufforderung nicht Folge, drohen ihnen Sanktionen. Das ihnen dafür irgendwann die Kraft fehlt, ist genauso verständlich, wie die Ablehnung einiger Jobs. Schließlich ist es keine Neuigkeit, dass das Jobcenter immer wieder von Hartz IV-Beziehern verlangt, unterbezahlte Jobs anzunehmen. Meistens sogar nur als Zeitarbeiter.
Es scheint fast so, als würden die Mitarbeiter in den Jobcentern absichtlich Leistungsbezieher schikanieren, damit diese ein Fehlverhalten begehen, für welches sie anschließend bestraft werden können. Jede verhängte Sanktion ist eine Sanktion zu viel. Mutwillig wird in Kauf genommen, dass Menschen im Sozialstaat Deutschland auf der Straße leben müssen.
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