Die Bundesagentur fÞr Arbeit verÃķffentlichte am Mittwoch die Zahlen der verhÃĪngten Sanktionen im Jahr 2018. Das Resultat: Im Vergleich zum Vorjahr sind 49.000 Sanktionen weniger verhÃĪngt worden. Eine Zahl, die wie eine frohe Botschaft verkÞndet wird. Dass dennoch 904.000 verhÃĪngt wurden, scheint dabei vÃķllig nebensÃĪchlich zu sein.
Zahl der verhÃĪngten Sanktionen noch immer hoch
49.000 verhÃĪngte Sanktionen weniger. Das klingt ersteinmal nach einer groÃen Menge. Diese Zahl verÃķffentlichte die Bundesagentur fÞr Arbeit am Mittwoch in NÞrnberg. Eine Zahl, die zunÃĪchst den Anschein erweckt, als sei etwas Gravierendes passiert, das entsprechend anerkannt werden muss. Die RealitÃĪt ist jedoch eine andere. Denn trotz scheinbar rÞcklÃĪufiger Sanktionen, sind dennoch 904.000 verhÃĪngt worden. Abgesehen davon ist die Aussage, dass weniger Sanktionen angeordnet wurden, nicht wirklich reprÃĪsentativ. SchlieÃlich ist die Zahl nicht in allen Jobcentern gleichermaÃen gesunken. So haben es sich einige wenige Jobcenter tatsÃĪchlich zu ihrer Aufgabe gemacht, Leistungsbezieher zu fÃķrdern, statt zu unterdrÞcken. Andere Jobcenter, wie beispielsweise in Hessen, weisen jedoch deutlich mehr verhÃĪngte Sanktionen als im Vorjahr auf.
Verpasste Termine sind hÃĪufigster Grund
Sanktionen sind auch in der derzeitigen Reform-Debatte ein groÃes Thema. Welcher Leistungsbezieher wann und in welchem Ausmaà sanktioniert wird, liegt dabei im Ermessen des zustÃĪndigen Jobcenter-Mitarbeiters. Hauptgrund sind schon seit vielen Jahren nicht wahrgenommene Vorladungen. Der zweit hÃĪufigste Grund ist die Ablehnung eines Jobangebots. Die Folge: Schrittweise KÞrzungen des Regelsatzes. Manchmal sogar die komplette Streichung der zugesicherten Leistung.
âSanktionen werden nur als letzte MaÃnahme genutztâ
Nach Angaben eines Sprechers der Bundesagentur fÞr Arbeit, seien Sanktionen das letzte Mittel der Mitarbeiter, auf das man zurÞckgreifen mÃķchte. 904.000 verhÃĪngte Sanktionen sagen jedoch was anderes. Auch Betroffene berichten immer wieder, dass sie schon nach einem unabsichtlichen Fehlverhalten wie einem verpassten Termin sanktioniert wurden. Scheinbar selbstverstÃĪndlich werden Sanktionen von Mitarbeitern verhÃĪngt, ohne auch nur zur erahnen, was diese Entscheidung fÞr die Leistungsbezieher bedeutet. Im Jahr 2018 wurden 441.000 Leistungsbezieher sanktioniert. Einige von ihnen mehrmals. Die monatliche Sanktionsquote liegt, wie auch im Jahr zuvor, bei 3 Prozent.
Bewusste Schikane der Jobcenter
Immer wieder heiÃt es, dass es Leistungsbeziehern mit Hilfe von Hartz IV ermÃķglicht werden soll, ein menschenwÞrdiges Leben zu fÞhren. Abgesehen davon, dass der komplette Regelsatz schon nicht zum Leben reicht, ist dies mit gekÞrzter Leistung unmÃķglich. Das Jobcenter verlangt immer wieder von Hartz IV-Beziehern, persÃķnlich vorstellig zu werden. Leisten sie dieser Aufforderung nicht Folge, drohen ihnen Sanktionen. Das ihnen dafÞr irgendwann die Kraft fehlt, ist genauso verstÃĪndlich, wie die Ablehnung einiger Jobs. SchlieÃlich ist es keine Neuigkeit, dass das Jobcenter immer wieder von Hartz IV-Beziehern verlangt, unterbezahlte Jobs anzunehmen. Meistens sogar nur als Zeitarbeiter.
Es scheint fast so, als wÞrden die Mitarbeiter in den Jobcentern absichtlich Leistungsbezieher schikanieren, damit diese ein Fehlverhalten begehen, fÞr welches sie anschlieÃend bestraft werden kÃķnnen. Jede verhÃĪngte Sanktion ist eine Sanktion zu viel. Mutwillig wird in Kauf genommen, dass Menschen im Sozialstaat Deutschland auf der StraÃe leben mÞssen.
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