Bürgergeld-Bezieherin verzweifelt- Jobcenter lehnt wichtige Hilfe ab

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Obwohl eine Bürgergeld-Bezieherin an einer schwerwiegenden Augenkrankheit leidet, verweigert das zuständige Jobcenter Hilfen. Die Medikamente zur Behandlung der Erkrankung müssten nämlich in einem Kühlschrank gelagert werden. Doch genau dieser ist kaputt.

Medikamente müssen im Kühlschrank gelagert werden

“Frau W. hat eine Augenkrankheit und muss Medikamente im Kühlschrank lagern. Der ist allerdings kaputt und taut mehrmals pro Woche auf”, berichtet Helena Steinhaus von dem Verein Sanktionsfrei e.V.

Frau W. verlangt noch nicht einmal, dass der Kühlschrank vom Jobcenter bezahlt wird. Sie fragte vielmehr nach einem zinslosen Darlehen. Ein solches Darlehen wird von den laufenden Bürgergeld-Regelleistungen abgezahlt.

Eigentlich ist es so: Wenn große Anschaffungen anstehen oder plötzlich hohe Kosten zu erwarten sind, hätten Bürgergeld Bezieher in einer idealen Welt mit einem ausreichendem Regelsatz genug Rücklagen dafür gebildet.

In der Realität ist es aber so gut wie unmöglich, aus den Regelleistungen genug Geld für beispielsweise eine Wohnungskaution oder eben einen Kühlschrank anzusparen – denn dann sind leicht ein paar hundert Euro auf einmal fällig. Unmöglich zu bewerkstelligen.

Jobcenter lehnt jede Hilfe ab

Das Jobcenter lehnt dennoch ein Darlehen für einen neuen Kühlschrank ab, berichtet Steinhaus. Die Betroffene solle das Geld aus dem Regelsatz ansparen. In Zeiten steigender Preise ist das allerdings nicht einfach. Allein die Lebensmittelpreise sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um satte 20 Prozent gestiegen.

Im Bürgergeld sind gerade einmal 2,55 Euro pro Monat für Ansparungen vorgesehen. “Selbst wenn Frau W. einen gebrauchten Kühlschrank für 150 Euro hätte kaufen wollen, müsste sie dafür 58 Monate sparen”, kristiert Steinhaus. Sie fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Tweet dazu auf, die Weisungen dazu überarbeiten zu lassen.

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Eilantrag beim Sozialgericht gestellt

Rechtsanwalt Joerg Schindler hat sich der Sache bereits angenommen und einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht gestellt.

Trotz Eilantrag sind schon wieder zwei ganze Monate vergangen. Zwei Monate ohne Kühlschrank und sachgerechter Lagerung von Augenmedikamenten.

Leider ist es kein Einzelfall, dass Jobcenter dringend notwendige Anträge ablehnen. Eine Betroffene schrieb zum Beispiel:

“Als meiner damals im Dezember kaputt ging und ich für einen gebrauchten einen Antrag gestellt habe, wurde der mit der Begründung “Sie können Ihre Lebensmittel in einer Tüte aus dem Fenster hängen” abgelehnt. Ich habe seitdem eine Gewisse Abneigung gegen diese Menschen.”

Problem “Kann-Leistung vom Jobcenter”

In solchen Fällen kann beim Jobcenter ein Darlehen beantragt werden (§ 42a Abs. 2 Sozialgesetzbuch). Es ist allerdings eine sog. “Kann-Leistung”. Das Darlehen wird normalerweise zinslos vom Regelsatz Monat für Monat abgezogen. Anders sieht es aus, wenn zum ersten Mal eine Wohnung bezogen wird. Dann kann ein Kühlschrank für eine Erstausstattung finanziert werden. Darauf besteht ein Recht. Siehe auch: Erstausstattung.