Befreiung von der Hundesteuer bei Hartz IV Bezug?

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Müssen Hartz IV Beziehende die Hundesteuer zahlen? Gibt es eine Ermäßigung oder gar eine Befreiung? Die Antwort ist von Ort zu Ort verschieden. Im Grundsatz aber müssen auch Bezieher von Sozialleistungen die Hundesteuer entrichten.

Oft wurde das Haustier angeschafft, als die finanzielle Situation noch eine bessere war. Doch die Hartz IV Regelleistungen reichen nicht aus, um die notwendigsten Unterhaltskosten zu gewährleisten. Können sich daher Hartz IV Beziehende von der Hundesteuer befreien lassen?

Keine einheitliche Hundesteuer

Die Hundesteuer wird je nach Kommune oder Stadt unterschiedlich bemessen. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben. So müssen Hundbesitzer in der einen Kommune oder Stadt über 100 Euro pro Jahr bezahlen und in der anderen Stadt nur 25 Euro.

Meistens sind Steuern in der einer Stadt höher, als auf dem Land. Viele Gemeinden oder Städte erheben einen sogar sehr stark erhöhten Steuersatz für sog. “Kampfhunde”.

Diese Praxis wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 als grundsätzlich “zulässig” beurteilt. Zahlt jemand keine Hundesteuer so ist mit erheblichen Geldstrafen und Nachzahlungen zu rechnen. In einigen Gemeinden allerdings entfällt die Hundesteuer komplett, andere fordern saftige Steuern.

Antrag auf Befreiung der Hundesteuer

Im Grundsatz sollte immer ein Antrag auf Erlassen der Hundesteuer gestellt werden. Viele Gemeinden geben solchen Anträgen statt.

Sobald nämlich ein Unterschreiten des Existenzminimums droht, zeigen sich viele Kommunen kulant und erlassen die Hundesteuer. Das sollte eben so auch begründet sein! Der Antrag kann formlos und mit Begründung erfolgen. Ein Beispielformular ist hier zu finden (Achtung kein amtliches Formular!)

Im Grundsatz ist folgendes zu beachten: Je mehr Hunde im Haushalt leben, desto höher wird auch die Hundesteuer. Die Hundesteuer ist nämlich gestaffelt, sodass ein Zweithund deutlich ins Gewicht fällt. Gleiches gilt auch für sogenannte “Kampfhunde”.

Was ist, wenn der Antrag auf Befreiung der Hundesteuer abgelehnt wurde?

Wenn der Antrag auf Erlassen der Hundesteuer abgelehnt wird, sehen die Chancen eher schlecht aus. Eine Klage bei einem Gericht einzureichen, erscheint riskant, da die Rechtsprechung in diesem Themenspektrum nicht einheitlich ist.

Einige Gerichte gaben Klagen statt und bewerteten die Handlungsfreiheit höher, andere Gerichte sehen in der Hundesteuer eine sog. Aufwandssteuer, die sich durch Abschaffung des Hundes vermeiden ließe.

Wer also Hartz IV bezieht, ist größtenteils auf das Wohlwollen der Gemeinde angewiesen. Wird der Antrag abgelehnt, kann eventuell eine örtliche Hundetafel aushelfen.

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Kann die Hundehaftplicht bei Hartz IV angerechnet werden?

Kommen wir zum Thema Hundehaftpflichtversicherung. Im Jahre 2015 hatten viele Hartz IV Beziehende noch die Hoffnung, dass die Hundehaftpflichtversicherung berücksichtigt würde, wenn eine Pflicht zum Abschluss bestünde.

Das Sozialgericht Gießen hatte einer Hartz IV Bezieher in erster Instanz Recht gegeben (Az.: S 31 AS 2407/14), dass die Haftpflicht für den Hund in der Berechnung der Hartz IV Leistungen berücksichtigt werden müsse.

In zweiter Instanz, vor dem NRW-Landessozialgericht (Az.: L7 AS 948/15), wurde allerdings das Urteil wieder aufgehoben. Das Gericht betonte, dass es sich hierbei um keine vorgeschriebene Versicherung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. Nr. 3 des SGB II handeln würde.

Das Bundessozialgericht schloss sich dieser Rechtsauffassung schlussendlich an. Kurz zusammengefasst: Hartz IV Beziehende müssen die Hundehaftpflichtversicherung aus den Regelleistungen selbst tragen. Die Versicherung wird nicht angerechnet. Achtung: auf einigen Tierportalen wird fälschlicherweise etwas anderes berichtet. Das ist allerdings falsch!)

Anrechnung der Hundehaftpflicht in wenigen Ausnahmen

Nur wenn Hunde zur eigenen Existenzsicherung dienen oder bei der Aufnahme eines Jobangebotes helfen, kann die Hundehaftpflicht berücksichtigt werden.

Dies ist allerdings sehr selten der Fall und kommt nur Hundezüchtern zugute, die mit Hartz IV aufstocken und die Ausgaben als notwendige Betriebsausgaben geltend machen können.

Achtung: Wenn Verwandte oder Freunde um Hilfe gefragt werden

Wer Verwandte oder Freunde fragen muss, damit die Tierarztrechnung oder Hundesteuer beglichen wird, sollte sich das Geld nicht auf das Konto überweisen lassen.

Je nach notwendigen Behandlungen können die Kosten schnell einige Hundert oder sogar Tausende Euro kosten. Das Jobcenter könnte annehmen, dass Sie Einnahmen erhalten haben, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Hartz IV Kürzung oder gar eine Betrugsanzeige könnten die Folge sein.

Stattdessen empfiehlt es sich, dass Freunde oder Verwandte die Therapiekosten direkt beim Tierarzt oder per Überweisung auf das Konto des Tierarztes begleichen. So entstehen keine Probleme, die vermieden werden könnten.

Hartz IV abschaffen?

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