BA fordert Ausnahmen beim Mindestlohn

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Politische Einmischung einer Behörde: Bundesagentur für Arbeit fordert Ausnahmen bei Mindestlohn

27.12.2013

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt wieder einmal, dass sie nicht nur eine übergeordnete Behörde ist, sondern auch politisch agiert. Der BA-Vorstand Heinrich Alt warnte in einem weihnachtlichen Interview in dem „Darmstädter Echo“ vor einem flächendeckenden Mindestlohn. Alt begrüßt ausdrücklich die Position der CSU, Ausnahmen zu schaffen. Verschiedene Unionspolitiker pochen darauf, junge Menschen, Mini-Jobber, Rentner oder Hartz IV Bezieher von einer Mindestlohnregelung auszunehmen.

Das neue Jahr bringt eine neue Mindestlohndebatte. Für die Bundesagentur für Arbeit sind augenscheinlich 8,50 Euro brutto für einige Menschen zu viel. Wohlgemerkt sind 8.50 Euro brutto noch nicht einmal ausreichend, um eine Familie zu ernähren. Wer so viel verdient, muss nicht selten mit Hartz IV aufstocken.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte sich in der "Welt am Sonntag" zum wiederholten Male für Ausnahmen ausgesprochen. "Ich möchte den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Ich werde aber aufpassen, dass er nicht zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führt."Eben jene Beschäftigte, die dringend einen Mindestlohn benötigen würden wie die Arbeiter auf den Feldern, sollen ausgenommen werden. Angeblich weil dann die Arbeit zu teuer wäre. Eben jenes Argument wird immer angeführt, um gerechtere Löhne zu verhindern und lieber staatliche Subventionen zur Aufstockung in Kauf zu nehmen. Doch der Spargel muss gestochen werden und auch die Haare müssen frisiert werden.

Getrieben von den Gewerkschaften und der Linkspartei bleibt die SPD bei ihrer Position. Sie verlangt weiterhin einen gesetzlichen Mindestlohn für alle. Die Mindestlohnfrage sei für die Sozialdemokraten "ein elementarer und unumstößlicher Bestandteil des Koalitionsvertrages", so der designierte stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende, Ralf Stegner. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass bis zum ersten Januar 2015 Lohnuntergrenzen eingeführt werden. Bis 2017 sollen allerdings „Abweichungen“ von den 8,50 Euro möglich sein, wenn diese von den Tarifparteien einer Branche vereinbart werden. Also eine Aufweichung durch die Hintertür.

Etwas positives konnte Alt dann dem Mindestlohn doch abgewinnen. "Es werden zumindest die rund 80.000 vollzeitbeschäftigten Singles aus der aufstockenden Leistung herauskommen", sagte Alt. Er sieht Einsparungen, deren Größe von der Ausgestaltung des Gesetzes abhängen. (sb)

Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de