Arbeitslosengeld höher als Rente: Sollte ich dennoch in Rente gehen?

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Viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen nach einer Kündigung vor einer schwierigen Entscheidung: Das Arbeitslosengeld fällt höher aus als die zu erwartende Altersrente, zugleich rückt der Ruhestand näher. Auf den ersten Blick scheint es naheliegend, möglichst lange Arbeitslosengeld zu beziehen und die Rente aufzuschieben. Doch die Entscheidung sollte nicht allein am monatlichen Zahlbetrag festgemacht werden.

Ob der Wechsel in die Rente sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören das Alter, die mögliche Dauer des Arbeitslosengeldes, Rentenabschläge, Krankenversicherung, Steuerfragen und die Chance auf eine neue Beschäftigung. Besonders wichtig ist auch, ob eine vorgezogene Altersrente dauerhaft gekürzt würde.

Warum Arbeitslosengeld höher sein kann als die Rente

Arbeitslosengeld orientiert sich am vorherigen Arbeitsentgelt. Wer lange gut verdient hat, kann deshalb ein Arbeitslosengeld erhalten, das deutlich über der späteren gesetzlichen Rente liegt. Das gilt besonders dann, wenn die Rente wegen eines vorzeitigen Beginns noch mit Abschlägen belastet wäre.

Die Altersrente wird dagegen aus den im Erwerbsleben erworbenen Entgeltpunkten berechnet. Sie bildet nicht einfach das letzte Einkommen ab, sondern die gesamte rentenrechtliche Biografie. Wer Zeiten mit Teilzeit, Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit oder niedrigerem Einkommen hatte, spürt dies bei der Rentenhöhe.

Arbeitslosengeld kann bis zu 24 Monate gezahlt werden

Ältere Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen länger Arbeitslosengeld beziehen als jüngere Betroffene. Die längste Bezugsdauer beträgt bis zu 24 Monate. Diese Höchstdauer gilt aber nur, wenn das 58. Lebensjahr vollendet ist und ausreichend lange Versicherungspflichtzeiten vorliegen.

Das bedeutet: Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, muss nicht automatisch sofort den Rentenantrag stellen. Ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld kann finanziell günstiger sein, wenn dadurch eine gekürzte Frührente vermieden oder verkleinert wird. Entscheidend ist jedoch, dass die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld weiter erfüllt werden.

Arbeitslosengeld ist kein Vorruhestand ohne Pflichten

Arbeitslosengeld erhalten nur Personen, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss sich also weiterhin um Beschäftigung bemühen und Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Es reicht nicht aus, innerlich bereits mit dem Erwerbsleben abgeschlossen zu haben.

Das ist ein häufiger Irrtum. Arbeitslosengeld ist keine frei wählbare Überbrückungsleistung bis zur Rente, sondern eine Versicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit. Wer zumutbare Mitwirkung verweigert, riskiert Nachteile.

Vorsicht bei Aufhebungsvertrag und eigener Kündigung

Besonders heikel wird es, wenn die Arbeitslosigkeit durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung entsteht. In solchen Fällen kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Das kann die finanzielle Planung vor dem Rentenbeginn erheblich verändern.

Vor einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sollte deshalb geprüft werden, welche Folgen für Arbeitslosengeld, Abfindung, Krankenversicherung und Rente entstehen. Ein höheres Arbeitslosengeld hilft wenig, wenn es wegen einer Sperrzeit erst später oder nur verkürzt gezahlt wird. Auch eine Abfindung kann Auswirkungen auf den Leistungsbeginn haben.

Der große Unterschied: Rentenabschläge gelten dauerhaft

Wer eine Altersrente vor der persönlichen Altersgrenze beantragt, muss häufig mit Abschlägen rechnen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Bei mehreren Jahren Vorverlegung kann daraus eine deutliche Kürzung entstehen.

Der entscheidende Punkt: Diese Kürzung betrifft nicht nur die ersten Monate oder Jahre. Sie wirkt dauerhaft auf die monatliche Rentenzahlung. Deshalb kann ein kurzfristig verlockender Rentenbeginn langfristig teuer werden.

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Warum Abwarten die spätere Rente verbessern kann

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch können sich Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs auch auf die spätere Rente auswirken.

Zugleich kann ein späterer Rentenbeginn Abschläge vermeiden oder verringern. Wer zum Beispiel zwölf Monate später in Rente geht, kann unter Umständen 3,6 Prozent Abschlag vermeiden. Bei einer langen Rentenbezugsdauer kann das finanziell deutlich ins Gewicht fallen.

Wann der Rentenantrag trotzdem sinnvoll sein kann

Ein Rentenantrag kann sinnvoll sein, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder dieser bald endet. Auch gesundheitliche Gründe, geringe Vermittlungschancen oder eine sichere abschlagsfreie Rente können für den Rentenbeginn sprechen. In manchen Fällen ist die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Rente außerdem kleiner, als sie zunächst wirkt.

Zu berücksichtigen sind auch Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Hinzuverdienste. Seit dem Wegfall der früheren Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten kann eine Kombination aus Rente und Arbeit in bestimmten Situationen attraktiv sein. Das ersetzt jedoch keine individuelle Berechnung.

Vergleich: Arbeitslosengeld weiter beziehen oder Rente beantragen?

Frage Einordnung
Ist das Arbeitslosengeld höher als die Rente? Dann kann ein späterer Rentenbeginn finanziell vorteilhaft sein, besonders wenn dadurch Abschläge sinken oder entfallen.
Würde die Rente vorzeitig beginnen? Dann sollten mögliche dauerhafte Abschläge genau berechnet werden.
Besteht Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld? Bei älteren Arbeitslosen kann dies eine wichtige Überbrückung sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Liegt ein Aufhebungsvertrag vor? Dann sollte vorab geprüft werden, ob eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Anspruchs droht.
Ist eine neue Beschäftigung realistisch? Dann kann Arbeitslosengeld Zeit verschaffen, ohne sofort eine dauerhaft gekürzte Rente zu beantragen.

Keine Entscheidung ohne Rentenauskunft

Wer zwischen Arbeitslosengeld und Rente abwägt, sollte eine aktuelle Rentenauskunft nutzen. Daraus lässt sich erkennen, wie hoch die Rente bei verschiedenen Beginndaten ausfallen könnte. Sinnvoll ist auch eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit.

Wichtig ist, beide Seiten getrennt zu betrachten. Die Rentenversicherung kann die Folgen eines früheren oder späteren Rentenbeginns erklären. Die Agentur für Arbeit kann Auskunft zu Anspruchsdauer, Sperrzeiten und Pflichten während des Leistungsbezugs geben.

Fazit: Höheres Arbeitslosengeld spricht oft gegen einen vorschnellen Rentenantrag

Ist das Arbeitslosengeld höher als die Rente, sollte der Rentenantrag nicht übereilt gestellt werden. Häufig ist es finanziell sinnvoll, den Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst zu nutzen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt besonders, wenn eine vorgezogene Rente dauerhaft gekürzt wäre.

Die beste Entscheidung ergibt sich aber erst aus einer konkreten Vergleichsrechnung. Dabei sollten nicht nur die nächsten Monate betrachtet werden, sondern die gesamte voraussichtliche Rentenphase. Ein niedrigerer Rentenabschlag kann über viele Jahre mehr wert sein als ein schneller Wechsel in den Ruhestand.

Beispiel aus der Praxis

Ein 63-jähriger Arbeitnehmer verliert nach vielen Berufsjahren seine Stelle. Sein Arbeitslosengeld beträgt rund 1.850 Euro im Monat, die vorgezogene Altersrente würde dagegen nur etwa 1.520 Euro betragen. Zusätzlich wäre die Rente wegen des frühen Beginns dauerhaft gekürzt.

In diesem Fall kann es sinnvoll sein, zunächst Arbeitslosengeld zu beziehen und den Rentenbeginn zu verschieben. Während dieser Zeit werden weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, und die Abschläge können geringer ausfallen. Voraussetzung bleibt aber, dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und seine Pflichten gegenüber der Agentur für Arbeit erfüllt.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld.