Anhörung zu Studiengebühren im hessischen Landtag

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Anhörung zu Studiengebühren im hessischen Landtag

Seit langem wird sie von den Studierenden gefordert. Auch die hessische Bevölkerung sprach sich für sie aus. Die Abschaffung von Studiengebühren. Nun ist sie in greifbare Nähe gerückt. Bereits Anfang Juni könnte der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei die Gebühren zum kommenden Wintersemester wiederabschaffen. Noch gibt es jedoch einige unterschiedliche Auffassung zwischen SPD und Grünen auf der einen Seite und der Linksfraktion auf der anderen Seite über die genaue Ausgestaltung. Während der Gesetzentwurf der beiden erstgenannten Parteien sowohl Studiengebühren als auch Langzeit- und Zweitstudiengebühren abschaffen will, strebt die Linksfraktion ein allgemeines Gebührenverbot an. Auch will die Linkspartei den Studierenden ermöglichen, die bereits gezahlten Gebühren per Antrag zurückzufordern.

Die FDP hingegen sieht trotz eines starken Rückgangs der Studierendenzahlen und der Studienanfängerzahlen seit Einführung von Studiengebühren, keinerlei Handlungsbedarf. Im Gegenteil. Nach Vorstellung der Liberalen sollen Langzeitstudierende zukünftig gar 1.000 Euro pro Semester an die jeweilige Hochschule entrichten. Des Weiteren soll es den Hochschulen freigestellt werden, die Höhe der Gebühren für jeden Studiengang eigenständig festzulegen.

Anlässlich der Anhörung erklärt André Schnepper, stellvertretend für das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sowohl von SPD und Grünen als auch von der Linksfraktion, Gesetzesentwürfe zur Abschaffung von Studiengebühren eingebracht worden sind. Die mehr als offenkundigen Abschreckungseffekte gerade auf Menschen aus finanzschwächerem Elternhaus machen die umgehende Rücknahme der unsozialen Gebühren zwingend erforderlich. Studiengebühren sind verfassungswidrig und werden von der deutlichen Mehrheit der hessischen Bevölkerung abgelehnt. Der Gesetzesentwurf der FDP ist deshalb weder juristisch zulässig, noch entspricht er dem Wählerwillen. Auch ist das vorgelegte Gebührenmodell in Nordrhein-Westfalen bereits grundlegend gescheitert.“

Zur Frage, ob die bereits gezahlten Gebühren an die Studierenden zurückgezahlt werden sollen, macht Schnepper des Weiteren deutlich: "Diese Frage stellt sich nicht. Gerade weil die Gebühren verfassungswidrig eingeführt worden sind, müssen sie umgehend an alle Studierenden zurückgezahlt werden." (ABS, 19.05.2008)