Der Verlust des Partners trifft viele Betroffene emotional und finanziell hart. Ein wichtiger Pfeiler der finanziellen Sicherheit ist dabei oft die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Dieser Artikel bietet Ihnen sechs entscheidende Informationen, die Ihnen helfen, Klarheit zu gewinnen und finanziell besser vorbereitet zu sein.
1. Wer bekommt eine Witwenrente?
Seit 1984 haben Mรคnner und Frauen gleichermaรen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Gleiches gilt fรผr eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen. Entscheidend fรผr den Anspruch ist, dass die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestanden und der Verstorbene mindestens fรผnf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
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2. Hรถhe der Witwenrente: Klein oder groร?
Die Witwenrente unterscheidet zwischen einer kleinen und einer groรen Variante. Die kleine Witwenrente betrรคgt generell 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Eine groรe Witwenrente liegt bei 55 Prozent oder bei 60 Prozent, falls die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Die groรe Witwenrente erhalten Hinterbliebene meist erst ab einem bestimmten Alter oder wenn sie minderjรคhrige Kinder versorgen.
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3. Einkommensanrechnung โ das sollten Sie wissen
Eigenes Einkommen beeinflusst die Hรถhe der Witwenrente. Es werden nicht nur Arbeitseinkommen und Renten angerechnet, sondern auch Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 sowie Ertrรคge aus Kapitalanlagen und Vermietungen. Staatlich gefรถrderte Altersvorsorgen wie die Riester-Rente oder Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bรผrgergeld sind hingegen von der Anrechnung ausgenommen.
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4. Wie wird das Einkommen angerechnet?
Ihr Bruttoeinkommen wird zunรคchst bereinigt. Bei einem Arbeitseinkommen reduziert sich der Betrag um 40 Prozent, gesetzliche Renten werden etwa um 13 bis 14 Prozent gekรผrzt, Arbeitslosengeld um die enthaltenen Versicherungsbeitrรคge. Anschlieรend wird Ihr verbleibendes Nettoeinkommen mit einem Freibetrag von derzeit etwa 1.038,50 Euro pro Monat verglichen.
Einkommen oberhalb dieses Betrages wird zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wenn Sie Kinder versorgen, erhรถht sich Ihr Freibetrag entsprechend.
Beispielsweise fรผhrt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro nach Abzug der pauschalen Kรผrzungen nicht zur Reduzierung Ihrer Witwenrente, da der verbleibende Betrag unterhalb des Freibetrages liegt.
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5. Arbeiten trotz Witwenrente โ lohnt sich das?
Es ist mรถglich und erlaubt, wรคhrend des Bezugs der Witwenrente weiter zu arbeiten. Eine Einkommensanrechnung auf Ihre Witwenrente erfolgt erst ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro. Sollte Ihre Rente wegen hohen Einkommens ruhen, bleibt der Anspruch grundsรคtzlich bestehen. Sobald Ihr Einkommen sinkt, kรถnnen Sie die Auszahlung wieder aufnehmen lassen.
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6. Witwenrente bei neuer Eheschlieรung
Mit einer erneuten Heirat erlischt der Anspruch auf Ihre Witwenrente. Stattdessen erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Hรถhe von etwa 24 Monatsrenten. Sollte die neue Ehe scheitern oder Ihr neuer Partner versterben, dรผrfen Sie zwischen der alten und einer mรถglichen neuen Witwenrente wรคhlen.
Es lohnt sich, dies genau zu prรผfen, da รคltere Rentenregelungen hรคufig gรผnstigere Bedingungen hinsichtlich der Einkommensanrechnung bieten.
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Anspruch auf Witwenrente trotz erneuter Heirat