6 Fakten zur Witwenrente, die Klarheit schaffen

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Der Verlust des Partners trifft viele Betroffene emotional und finanziell hart. Ein wichtiger Pfeiler der finanziellen Sicherheit ist dabei oft die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Dieser Artikel bietet Ihnen sechs entscheidende Informationen, die Ihnen helfen, Klarheit zu gewinnen und finanziell besser vorbereitet zu sein.

1. Wer bekommt eine Witwenrente?

Seit 1984 haben Männer und Frauen gleichermaßen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen. Entscheidend für den Anspruch ist, dass die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestanden und der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

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2. Höhe der Witwenrente: Klein oder groß?

Die Witwenrente unterscheidet zwischen einer kleinen und einer großen Variante. Die kleine Witwenrente beträgt generell 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Eine große Witwenrente liegt bei 55 Prozent oder bei 60 Prozent, falls die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene meist erst ab einem bestimmten Alter oder wenn sie minderjährige Kinder versorgen.

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3. Einkommensanrechnung – das sollten Sie wissen

Eigenes Einkommen beeinflusst die Höhe der Witwenrente. Es werden nicht nur Arbeitseinkommen und Renten angerechnet, sondern auch Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 sowie Erträge aus Kapitalanlagen und Vermietungen. Staatlich geförderte Altersvorsorgen wie die Riester-Rente oder Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld sind hingegen von der Anrechnung ausgenommen.

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4. Wie wird das Einkommen angerechnet?

Ihr Bruttoeinkommen wird zunächst bereinigt. Bei einem Arbeitseinkommen reduziert sich der Betrag um 40 Prozent, gesetzliche Renten werden etwa um 13 bis 14 Prozent gekürzt, Arbeitslosengeld um die enthaltenen Versicherungsbeiträge. Anschließend wird Ihr verbleibendes Nettoeinkommen mit einem Freibetrag von derzeit etwa 1.038,50 Euro pro Monat verglichen.

Einkommen oberhalb dieses Betrages wird zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wenn Sie Kinder versorgen, erhöht sich Ihr Freibetrag entsprechend.

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Beispielsweise führt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro nach Abzug der pauschalen Kürzungen nicht zur Reduzierung Ihrer Witwenrente, da der verbleibende Betrag unterhalb des Freibetrages liegt.

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5. Arbeiten trotz Witwenrente – lohnt sich das?

Es ist möglich und erlaubt, während des Bezugs der Witwenrente weiter zu arbeiten. Eine Einkommensanrechnung auf Ihre Witwenrente erfolgt erst ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro. Sollte Ihre Rente wegen hohen Einkommens ruhen, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen. Sobald Ihr Einkommen sinkt, können Sie die Auszahlung wieder aufnehmen lassen.

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6. Witwenrente bei neuer Eheschließung

Mit einer erneuten Heirat erlischt der Anspruch auf Ihre Witwenrente. Stattdessen erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Höhe von etwa 24 Monatsrenten. Sollte die neue Ehe scheitern oder Ihr neuer Partner versterben, dürfen Sie zwischen der alten und einer möglichen neuen Witwenrente wählen.

Es lohnt sich, dies genau zu prüfen, da ältere Rentenregelungen häufig günstigere Bedingungen hinsichtlich der Einkommensanrechnung bieten.

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Anspruch auf Witwenrente trotz erneuter Heirat