Eine Frage, die von Betroffenen im Zusammenhang mit der Witwenrente immer wieder gestellt wird, ist die Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente.
Wie wird das Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente ist komplex und soll sicherstellen, dass nur ein Teil des eigenen Einkommens des รผberlebenden Ehepartners auf die Witwenrente angerechnet wird.
Dieser Mechanismus wird oft kritisiert, da viele Betroffene nicht wissen, wie die Berechnung funktioniert und ob sie mรถglicherweise Anspruch auf eine hรถhere Rente haben.
Was sind die drei Schritte der Einkommensanrechnung?
Die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente erfolgt in drei Schritten:
- Prรผfung des anrechenbaren Einkommens: Im ersten Schritt wird festgestellt, ob das vorhandene Einkommen des Hinterbliebenen รผberhaupt auf die Witwenrente angerechnet werden kann. Hierbei wird รผberprรผft, ob das Einkommen unter die alten oder neuen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) fรคllt. Bei der Anwendung des Altrechts nach ยง 114 SGB IV werden nur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen berรผcksichtigt. Einkรผnfte aus Vermรถgen, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitaleinkรผnfte, bleiben dabei unberรผcksichtigt. Bei der Anwendung des neuen Rechts nach ยง 18a SGB IV hingegen werden auch Vermรถgenseinkรผnfte, wie Mieteinnahmen, berรผcksichtigt.
- Bereinigung des Einkommens: Nachdem festgestellt wurde, welches Einkommen anrechenbar ist, erfolgt die Bereinigung dieses Einkommens auf ein Netto-Einkommen. Diese Bereinigung erfolgt nach speziellen Vorgaben, die in den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) festgelegt sind. Diese Bereinigung dient dazu, das Einkommen fair und gerecht auf die Witwenrente anzurechnen.
- Anrechnung des Einkommens auf die Witwenrente: Im letzten Schritt wird das bereinigte Einkommen zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Allerdings wird zunรคchst ein Freibetrag abgezogen. Dieser Freibetrag variiert je nach Region, also ob der Betroffene in den alten oder neuen Bundeslรคndern lebt. Seit dem 1. Juli 2021 betrรคgt der Freibetrag das 26,4-fache des Rentenwerts, was konkret 871,68 Euro in den alten Bundeslรคndern und 841,90 Euro in den neuen Bundeslรคndern entspricht. Nur der Teil des Einkommens, der diesen Freibetrag รผbersteigt, wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Welche Rolle spielt ยง 114 SGB IV bei der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente?
Die Bedeutung des ยง 114 SGB IV ist besonders relevant, wenn es um die Frage geht, ob das sogenannte “Altrecht” zur Anwendung kommt.
Dies ist der Fall, wenn der verstorbene Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Datum geschlossen wurde und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
In diesen Fรคllen wird das Einkommen des Hinterbliebenen nach den alten Vorschriften angerechnet, was insbesondere bedeutet, dass Vermรถgenseinkรผnfte nicht berรผcksichtigt werden.
Dies kann einen erheblichen Unterschied fรผr den Anspruch auf Witwenrente bedeuten, besonders wenn der Hinterbliebene รผber Mieteinnahmen oder andere Einkรผnfte aus Vermรถgen verfรผgt.
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Was รคndert sich durch ยง 18a SGB IV?
Wenn das neue Recht gemรคร ยง 18a SGB IV zur Anwendung kommt, รคndert sich die Einkommensanrechnung grundlegend. In diesen Fรคllen werden neben den Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkรผnften auch Vermรถgenseinkommen angerechnet.
Dazu zรคhlen beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitaleinkรผnfte, aber auch Elterngeld oder Zuschlรคge nach dem Einkommensteuergesetz. Diese erweiterten Einkommensarten erhรถhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Witwenrente gekรผrzt wird, da mehr Einkรผnfte angerechnet werden.
Beispiel: Was bedeuten Mieteinnahmen fรผr die Witwenrente?
Ein Beispiel fรผr die Auswirkungen dieser Regelung sind Mieteinnahmen. Nach dem Altrecht (ยง 114 SGB IV) werden Mieteinnahmen nicht auf die Witwenrente angerechnet, was fรผr viele Hinterbliebene von groรem Vorteil ist.
Nach dem neuen Recht (ยง 18a SGB IV) hingegen werden diese Einkรผnfte berรผcksichtigt, was oft zu einer Kรผrzung der Witwenrente fรผhrt.
So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Hinterbliebener, der monatlich 3.000 Euro an Mieteinnahmen erzielt, eine deutlich geringere Witwenrente erhรคlt, als jemand, der nur รผber Erwerbseinkommen verfรผgt.
Was sollte man bei der Einkommensanrechnung beachten?
Zunรคchst muss geprรผft werden, ob das Einkommen รผberhaupt anrechenbar ist. Wenn dies der Fall ist, wird das Einkommen bereinigt und anschlieรend zu 40% auf die Witwenrente angerechnet, nachdem der Freibetrag abgezogen wurde.
Betroffene sollten beachten, ob das alte oder das neue Recht zur Anwendung kommt, da dies die Berรผcksichtigung von Vermรถgenseinkommen erheblich beeinflussen kann.
Witwen oder Witwer sollten sich bei Unsicherheiten immer fachkundigen Rat einholen, um zu gewรคhrleisten, dass sie den fรผr sie bestmรถglichen Rentenanspruch erhalten. Rat erteilt die Deutsche Rentenversicherung oder auch auf das Rentenrecht spezialisierte Anwรคlte.