Anspruch auf Witwenrente trotz erneuter Heirat

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Wenn Sie einen neuen Partner oder eine neue Lebensgefährtin heiraten, endet eine Witwenrente für gewöhnlich. Das gilt aber nicht immer. Wie Sie trotz einer neuen Ehe weiter Witwer- oder Witwenrente beziehen, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Keine Hinterbliebenenrente bei neuer Heirat

Laut Gesetz verlieren Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente diese an dem Tag, an dem sie rechtskräftig neu heiraten. Dies müssen Sie der Rentenversicherung verpflichtend melden. Ein Versäumnis führt zumindest dazu, dass Sie die überschüssig gezahlte Rente zurückzahlen müssen.

Abfindung bei Wiederheirat

Sie bekommen allerdings eine Rentenabfindung ausgezahlt, wenn Sie neu heiraten. Deren Summe beträgt bis zu 24 Monate der vollen Rentenauszahlung.

Bei der sogenannten kleinen Witwenrente erhalten Sie die Rente selbst nur bis zu 24 Monate. Die Abfindung erhalten Sie dann für den Zeitraum, den die Rente noch gültig gewesen wäre. Wenn Sie zum Beispiel zehn Monate eine kleine Witwer- oder Witwenrente erhielten, dann bekommen Sie auch nur eine Abfindung in Höhe der 14-fachen Summe der monatlichen Rente.

Wann ist eine Ehe rechtsgültig?

Damit eine Ehe rechtsgültig ist, müssen Sie die gesetzlichen Formvorschriften einhalten. Wichtig für die Witwen- und Witwerrente ist in Deutschland dabei Folgendes: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss eine Ehe in Deutschland grundsätzlich vor dem Standesbeamten durchgeführt werden.

Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, dann ist die Ehe in Deutschland nicht rechtsgültig.

Was bedeutet das für die Witwen- oder Witwenrente?

Witwen oder Witwer gehen dann eine rechtskräftige Ehe ein, wenn Sie vor einem deutschen Standesbeamten erneut heiraten. Die Rechtswirksamkeit erfolgt dadurch, dass der Standesbeamte die Ehe in das Familienbuch einträgt oder auch durch eine amtliche Eheurkunde mit Datum, Stempel und Unterschrift.

Im Ausland geschlossene Ehen können dann anerkannt werden, wenn die im jeweiligen Land geltenden Regelungen einer Eheschließung eingehalten werden. Auch hier erfolgt eine Gleichstellung dann, wenn der Standesbeamte die Voraussetzungen geprüft hat und die Ehe in das Familienbuch einträgt.

Eine rein kirchliche Trauung ist nicht rechtswirksam

Das bedeutet umgekehrt: Eine in Deutschland nach rein religiösen oder alternativen Zeremonien geschlossene Ehe ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht rechtswirksam, ob christlich, in einer islamischen Gemeinde oder auch nach jüdischem oder buddhistischem Ritus.

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Für viele gläubige Menschen ist aber gerade dieses religiöse Ritual wesentlich, und die Urkunde beim Standesamt spielt keine große Rolle.

Bei der Witwen- oder Witwerrente gilt also. Wenn Sie die Rente beziehen und kirchlich heiraten, ohne dies vom Standesamt anerkennen zu lassen, dann behalten Sie die Rente.

Was sind die Nachteile bei diesem Vorgehen?

Dass Sie die Witwen- oder Witwerrente behalten, ist der Vorteil einer Ehe ohne Standesamt. Es gibt aber auch Nachteile. Sie haben im Fall des Todes des Partners kein Erbrecht und auch keinen Anspruch auf eine neue Witwen- oder Witwerrente.

Sie haben gegenüber dem neuen Partner keinen Unterhaltsanspruch und Sie haben keine vermögensrechtlichen Ansprüche wie den Ausgleich bei der Trennung. Es gibt kein Ehegattensplitting und deshalb haben Sie unter Umständen steuerliche Nachteile.

Vorsicht bei Ehe im Ausland

Wenn Sie Ihre Hinterbliebenenrente behalten wollen, dann müssen Sie vorsichtig bei einer Ehe im Ausland sein. Diese kann nämlich in Deutschland gültig sein, wenn sie nach den vor Ort gültigen Regelungen geschlossen wurde und nicht grundsätzlich in Deutschland ungültig ist, wie Mehrfach- oder Kinderehen.

Das kann dann dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch auf Witwenrente verlieren.

Worauf sollten Sie achten?

Rein kirchlich in Deutschland zu heiraten ohne Anerkennung des Standesamtes hat den Vorteil, dass Sie Ihre Witwenrente behalten. Damit entfallen allerdings auch die rechtlichen Vorteile für Verheiratete.

Sie sollten deshalb abwägen, ob es für Sie im Endeffekt sinnvoll ist, auf die standesamtliche Trauung zu verzichten. Lassen Sie sich, auch wenn es unromantisch wirkt, professionell dazu beraten, was das Beste für Sie ist, bei Sozialverbänden oder bei der Deutschen Rentenversicherung.