Bislang 42.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt
Rund 150.000 Hartz IV Berechtigten will die Koalition aus Union und SPD einen Arbeitsplatz im sozialen Arbeitsmarkt vermitteln. Nach Angaben der Bundesregierung wurden seit Dezember 2019 rund 42.000 Menschen ein solcher Job vermittelt. Allerdings wurden etwa 11 Prozent dieser Beschäftigungsverhältnisse vorzeitig beendet.
Hintergrund der geförderten sozialversicherungspflichtigen Jobs ist das Teilhabechancengesetz (THCG), das Anfang 2019 in Kraft trat. Es besteht aus “Förderungen der Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) sowie der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL).”
150.000 neue Jobs auf dem sozialen Arbeitsmarkt sollen geschaffen werden
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass bis zu 150.000 neue Stellen für Hartz IV Beziehende geschaffen werden. Bis Dezember erhielten etwa 8.400 Beschäftigte eine Förderung über die EVL und rund 33.400 Beschäftigte eine Förderung über die TaAM. Im Dezember bekamen rund 2.300 Menschen eines dieser beiden Arbeitsmarktinstrumente zugewiesen, davon rund 500 in die EVL und knapp 1.800 in die TaAm.
4400 Abbrüche gemeldet
Nicht alle konnten ihre Stelle behalten. Von Januar bis September 2019 wurden insgesamt 4.400 Austritte erfasst. Demnach haben die Betroffenen den Arbeitsplatz abgebrochen oder wurden gekündigt. Genaue Gründe für die Abbrüche konnte die Bundesregierung nicht benennen. Eine genaue Auswertung will die Bundesregierung im ersten Quartal 2020 zur Verfügung stellen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Abbruchquote von rund 11 Prozent deutlich unter den Abbruchquoten des vormaligen ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen liegt.
Wer hat einen Anspruch?
Einen Zugang zu den Förderungen in den sozialen Arbeitsmarkt sollen vor allem schwer vermittelbare Personen haben. Dazu gehören Hartz IV Beziehende mit Kindern, Leistungsbezieher ohne Ausbildung, ältere Erwerbslose sowie Schwerbehinderte. Die Stellen werden über das Jobcenter zugewiesen.
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