Hartz IV Anspruch trotz Einkommen durch Pfandflaschen
Wer sammelt schon gern Pfandflaschen? Das Jobcenter Düsseldorf war offenbar der Meinung, dass es sich dabei um eine “selbstständige Beschäftigung” handelt, aus der horrende Erlöse erzielt werden könnten. Daher verweigerte die Behörde einer 53-jährigen Frau die Hartz IV Leistungen. Die Betroffene musste sich nunmehr ihr Recht vor dem Sozialgericht erkämpfen.
Pfandflaschensammeln um Hungern zu verhindern
Viele Menschen sind auf das Sammeln von Pfandflaschen angewiesen. Häufig sind es ältere Menschen, die die Mülleimer durchsuchen, denn ihre Rente, Sozialhilfe oder Hartz IV reichen nicht, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Diese dramatische Entwicklung ist auch der Politik bekannt. Doch statt höhere Sozialleistungen zu beschließen, um Menschen vor Hunger und Armut zu bewahren, wird das Sammeln zum Teil gefördert. Allerdings mit Nachteilen für die Betroffenen, wie dieser Fall nun zeigte. Denn so manch eine Behörde sieht in dem Wühlen von Mülleimern ein statthaftes Einkommen.
Jobcenter lehnte Hartz IV-Antrag ab
Weil die Betroffene Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflaschen erzielt, wollte das zuständige Jobcenter die zustehenden Hartz IV Leistungen nicht zahlen. Dagegen legte die Betroffene Widerspruch und anschließend Klage ein, nach dem der Hartz IV Antrag abgelehnt wurde. Das Sozialgericht stand jedoch der Klägerin bei. Denn das erzielte Einkommen ist so gering, dass es nicht angerechnet werden kann, so das Gericht (Az.: S 37 AS 3080/19).
Sozialgericht spricht Hartz IV-Leistungen zu
Das Gericht anerkannte an, dass die Klägerin ohne Wohnung ist, weder über ein Einkommen oder Vermögen verfügt und auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Damit stehe der Frau der volle Hartz IV Regelsatz zu, so der Sozialrichter. Die Behörde hatte den Antrag nach eigenen Angaben aufgrund widersprüchlicher Angaben abgelehnt. Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Bild: Andreas Kinski / pixelio.de
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