Bundeshaushalt: Über 100 Millionen Euro mehr für Förderungen?
Im nächsten Jahr veranschlagt die Bundesregierung rund 105 Millionen Euro Mehrausgaben zur Förderung von Hartz IV Beziehern. Insgesamt sind in dem Bundeshaushalt 5 Milliarden Euro für den Sektor Hartz IV für das kommende Jahr 2020 geplant. So stünden rein theoretisch jedem Leistungsberechtigtem 1200 EUR zur Verfügung. Doch kommen die Gelder auch wirklich 1zu1 an?
Ausgaben seit 5 Jahren gestiegen
Die Ausgaben für die sogenannte arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz IV Beziehern steigt in Folge seit 5 Jahren. Für das Jahr 2020 plant die Bundesregierung fünf Milliarden Euro zur Förderung von Hartz IV Beziehern ein. Das sind 105 Millionen Euro mehr, als noch im Vorjahr. Allerdings liegt das Budget für Förderungen noch immer unter dem Wert von 2011. Das ergeht aus einer Berechnung des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) unter Vorlage des Haushaltsgesetzes 2019 der Bundesregierung.
Zudem soll das Pro-Kopf-Budget für Hartz IV Leistungsempfänger angehoben werden. Geht man von rund 3,97 Millionen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern aus, würde der Förderbetrag pro Person nunmehr bei 1260 Euro liegen, wenn sich die Anzahl der Leistungsberechtigten nicht erhöht. Dennoch stehen weniger Fördermittel zur Verfügung, als noch im Jahre 2010. In den 3 Jahren danach hatte die Bundesregierung das Budget für Förderungsmaßnahmen von 6,6 Milliarden Euro auf 3,9 Milliarden EUR abgesenkt.
Verwaltungsausgaben der Jobcenter fressen Hartz IV-Förderungen auf
Ist das ein Grund zur Freude? In der Vergangenheit zeigte sich, dass die Fördermaßnahmen oftmals nicht bei den Leistungsberechtigten ankommt. Zwar wurden 2018 die Fördermttel auf 4,49 Milliarden EUR erhöht, aber die Jobcenter gaben davon nur 3,38 Milliarden für Förderungen aus.
Ursächlich hierfür sind hierfür die steigenden Kosten für den immensen Verwaltungsapparat. Seit 2016 wurde das Verwaltungsbudget immer weiter angehoben. Trotz der Erhöhungen für die Verwaltung gaben die Jobcenter weit mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich für Verwaltungsaufgaben aus, als zuvor im Haushalt veranschlagt war.
Die Bundesregierung bekräftigte ihre Absicht mit dem sog. Teilhabechancengesetz die Mittel für die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt bis 2022 um insgesamt vier Milliarden EUR zu erhöhen. Jedes Jahr soll rund 1 Milliarde Euro mehr hierfür ausgegeben werden. Umgesetzt wurde dies freilich von 2018 bis 2020 bisher nicht.
Erhöhungen kommen bei Hartz IV Beziehern nicht an
Es ist fraglich, ob die Erhöhung des Soll-Budgets der Eingliederungsleistungen bei den Leistungsberechtigten überhaupt ankommen. Zwar lag die veranschlagte Erhöhung des Pro-Kopf-Budgets im Bundeshaushalt 2018 bei 64 Euro. Da aber die Mittel nicht voll ausgeschöpft wurden und derweil auch für den Verwaltungsaufwand umgeschichtet werden, kam es defacto zu einer Absenkung.
Statt der veranschlagten 1083 EUR lag das tatsächliche rechnerische Pro-Kopf Budget bei nur 816 EUR und lag damit sogar unter dem Ausgabenniveau des Vorjahreszeitraums. Demnach bleibt zu resümmieren, dass die Mittel zwar insgesamt erhöht, aber vorraussichtlich nicht bei den Leistungsbeziehern ankommen werden.
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