100 Prozent Hartz IV Total-Sanktion nach 4 Jahren aufgehoben!

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Meinung: 4 Jahre dauerte es, bis ein Vollsanktion aufgehoben wurde!

Mit Sanktionsbescheid vom 2. Dezember 2013 waren einem jungen Mann aus Iserlohn die Regelleistungen für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014 bis auf die Kosten der Unterkunft gekürzt worden. Das Sozialgericht Dortmund gab dem Kläger am 28.11.2017 endlich Recht (S 69 AS 2749/14). Sein Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker zeigte vor Gericht eine Vielzahl von Fehlern in der zugrunde gelegten Eingliederungsvereinbarung, dem Sanktionsbescheid und auch im Widerspruchsbescheid auf.

Die Anweisung des Erstattungsbetrages in Höhe von 948,57 € erfolgte aber erst am Anfang Januar 2018. Es geht immerhin um das soziokulturelle Existenzminimum- das in der bundesdeutschen Verfassung verankert ist.

Staatlich verordnete Rechtsbeugung

Der Mann fiel in die “Tätergruppe der unter-25jährigen”. Die freche Missachtung des Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wird von der Bundesregierung im SGB II seit Jahren praktiziert.

Und während im Strafrecht das Alter der Täter strafmindernd berücksichtigt wird und zunächst die Unschuldsvermutung angewendet wird, werden unter 25jährige im „Sozialrecht” viel härter gezüchtigt, als ältere Hartz IV Leistungsberechtigte. Minderwertiges Recht wird regelmäßig über höherwertiges Recht gestellt.

Artikel 3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 7 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
(Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Zeitarbeitsfirmen lösen Sanktionen aus

Außerdem beweist der Widerspruchsbescheid des Jobcenter Märkischer Kreis eine kranke Verschiebung der Machtverhältnisse im SGB II. Im vorliegenden Fall steht die klare Aussage des Erwerbslosen im offenen Widerspruch zur Aussage der Zeitarbeitsfirma über ein Bewerbungsgespräch. Aussage gegen Aussage. Der schmarotzenden Zeitarbeitsfirma wird geglaubt und dann rechtsgrundlos um 100% sanktioniert. Ohne anwaltliche Vertretung wäre das Jobcenter mit der Sanktion sicher durchgekommen. (aus unserem Hartz IV Forum)