Hartz IV: ALGII Regelsatzerhöhung in der Übersicht

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Die Renten- und ALG II Regelsatzerhöhung wurde beschlossen

Gestern hat der Bundesrat die Erhöhung der Renten im Westen um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent zum ersten Juli 2009 offiziell beschlossen. Damit wird gemäß § 20 Abs. 4 SGB II auch der Hartz IV Regelsatz des ALG II ab 1.7.2009 um 2,41 Prozent erhöht.

Außerdem steigt ebenfalls zum ersten Juli der Hartz IV Regelsatzanteil für Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahren von bisher 60% auf 70% (Konjunkturpaket II) – allerdings nur begrenzt bis 31 Dezember 2011.

Damit ergeben sich folgende ALG II Regelsätze:

Eckregelsatz = 100% = 359 EUR
Partner = 90% = 323 EUR
Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251EUR
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 EUR

Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten damit 8 Euro je Monat mehr, Ehepaare und Verantwortungsgemeinschaften bekommen je Partner nur 7€ je Monat mehr, Kinder ab 14 Jahren erhalten 6 Euro je Monat mehr, Kinder bis einschl. 13 Jahre werden deutlich besser gestellt – allerdings nur begrenzt bis 31 Dezember 2011 – und erhalten 40 Euro je Monat mehr, Kinder bis einschl. 5 Jahre erhalten nur 4€ je Monat mehr.

Die Leistungsträger müssen die davon betroffenen ALG II-Bescheide automatisch von sich aus abändern. Alle ALG II Bezieher, welche schon Bewilligungsbescheide haben, die ab ersten Juli 2009 gültig sind, oder deren aktuelle Bescheide über den 01.07.2009 hinaus gültig sind, sollten also darauf achten, dass ihr ALG II ab 01.07.2009 dort nach den neuen Regelsatzhöhen berechnet wurde. Wenn dort noch die bisherigen Regelsatzhöhen verwendet wurden, sollten sie bis zum 01.07.2009 von ihren Leistungsträgern neue Bewilligungsbescheide erhalten, zumindest aber mit ihrem ALG II für Juli 2009 die neuen Beträge bezahlt bekommen. Wenn nicht, sollten sie am 01.07.2009 ihren Leistungsträger schriftlich dazu auffordern, ihnen den neuen geltenden ALG II Regelsatz zu zahlen. (13.06.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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