Sparkassen-Karte: Neue Bezahlfunktion ab 22. November geplant
Sparkassen-Kunden sollen ihre Karten ab dem 22. November 2026 bei teilnehmenden Onlinehändlern über Click to Pay einsetzen können. Nach einmaliger Registrierung entfällt beim Einkauf die erneute Eingabe der Kartennummer – allerdings kommen dafür nur bestimmte Karten infrage.
Der Novembertermin bezeichnet den angekündigten Start einer zusätzlichen Bezahlmöglichkeit. Wer bisher die App S-ID-Check für Online-Kartenzahlungen verwendet, muss außerdem eine gesonderte Umstellung im Blick behalten.
Was die Sparkassen für den 22. November ankündigen
Die S-Payment GmbH nennt in ihrer Mitteilung vom 29. Oktober 2026 den 22. November als voraussichtlichen Start für Click to Pay. Das Verfahren von Mastercard und Visa soll Kartenzahlungen in Onlineshops vereinfachen.
Das Wort „voraussichtlich“ gehört zur Ankündigung dazu. Ob der Dienst zum vorgesehenen Termin tatsächlich verfügbar ist, muss sich beim Start zeigen.
Welche Sparkassen-Karten teilnehmen sollen
Vorgesehen sind Sparkassen-Kreditkarten sowie Sparkassen-Cards mit zusätzlicher Debit-Mastercard- oder Visa-Debit-Funktion. Diese internationale Zusatzfunktion wird als Co-Badge bezeichnet.
Eine Sparkassen-Card ist deshalb nicht allein aufgrund des Sparkassen-Logos automatisch geeignet. Kunden sollten auf die zusätzliche Kartenmarke achten und die Teilnahme ihrer konkreten Karte bei ihrem Institut prüfen.
Die Änderungen im Überblick
| Änderung | Termin | Bedeutung für Kunden |
|---|---|---|
| Start von Click to Pay | Voraussichtlich 22. November 2026 | Zusätzlicher Bezahlweg mit geeigneten Karten bei teilnehmenden Onlinehändlern |
| Ende neuer S-ID-Check-Registrierungen | Bereits seit 16. Januar 2026 | Neue Einrichtungen erfolgen über das Nachfolgeverfahren |
| Geplante Abschaltung von S-ID-Check | 31. Januar 2027 | Betroffene Karten rechtzeitig für Freigaben über S-pushTAN einrichten |
So funktioniert Click to Pay beim Einkauf
Beim Bezahlen wählen Kunden Click to Pay aus, sofern der Händler das Verfahren anbietet. Über die hinterlegte E-Mail-Adresse beziehungsweise Mobilnummer wird das Profil gefunden; anschließend lässt sich eine gespeicherte Karte auswählen.
Die Verbraucherinformationen von Visa beschreiben diesen Ablauf und die mögliche Identitätsprüfung mit einem Einmalcode. Ein solcher Code kann je nach Situation per E-Mail oder SMS zugestellt werden.
Die Erkennung des Profils und eine gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsfreigabe der Kartenzahlung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Kunden sollten deshalb weiterhin auf mögliche Freigabeaufforderungen ihrer Sparkasse achten.
Die genaue Einrichtung ist noch nicht vollständig beschrieben
S-Payment kündigt an, Registrierung, Profilverwaltung und Zahlungsfreigabe innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe anzubieten. Eine detaillierte Schrittfolge für die Einrichtung nennt die Vorabmitteilung jedoch nicht.
Eine bestimmte Schaltfläche in der Sparkassen-App lässt sich daraus derzeit nicht verlässlich ableiten. Wer die Funktion nutzen möchte, sollte sich an der Anleitung seiner Sparkasse orientieren, sobald sie vorliegt.
Weniger Kartendaten beim Händler
Ein Vorteil liegt im Schutz der Zahlungsdaten: Nach den Erläuterungen von Visa zu Click to Pay erhalten Händler beim Einsatz des Visa Token Service einen digitalen Ersatzwert anstelle der eigentlichen Kartennummer. Dieser sogenannte Token hilft, die verwendbaren Kartendaten aus dem Bezahlvorgang beim Händler herauszuhalten.
Auch Mastercard beschreibt den Schutz durch eine virtuelle Kartennummer. Daraus folgt allerdings keine Garantie, dass ein Onlineshop seriös ist oder bestellte Ware tatsächlich liefert.
Was die Nutzung kostet
Mastercard erklärt in seinen häufigen Fragen zu Click to Pay, dass sowohl das Erstellen eines Profils als auch das Bezahlen darüber kostenlos sind. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Gebührenfreiheit für das zugrunde liegende Konto oder die Karte ableiten.
Für diese Kosten kommt es weiterhin auf den vereinbarten Tarif an. Wie stark einzelne Buchungsposten die Rechnung verändern können, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag über höhere Kosten durch neue Kontomodelle bei der Sparkasse.
S-ID-Check: Ein zweiter Termin verlangt Aufmerksamkeit
Bei der Freigabe von Online-Kartenzahlungen läuft parallel ein Wechsel von S-ID-Check zu S-pushTAN. Die Sparkasse Hannover nennt dafür den 31. Januar 2027 als Abschalttermin.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Wer seine Kartenzahlungen bislang mit S-ID-Check bestätigt, sollte die Karte rechtzeitig für das Nachfolgeverfahren einrichten. Andernfalls können nach der Abschaltung Zahlungen scheitern, wenn die zusätzliche Sicherheitsfreigabe erforderlich ist.
Eine bereits installierte S-pushTAN-App bedeutet nicht in jedem Fall, dass die Karte ebenfalls dafür eingerichtet ist. Weitere Hinweise bietet der Gegen-Hartz-Beitrag zur Umstellung von S-ID-Check auf S-pushTAN.
Auch die Sparkassen profitieren vom schnelleren Bezahlen
Die Einführung hat einen wirtschaftlichen Hintergrund: S-Payment erwartet durch einfachere Bezahlvorgänge weniger Kaufabbrüche und zusätzliche Erträge aus Kartenzahlungen. Für Kunden zählt dagegen, ob die Funktion ihren Einkauf erleichtert und verständlich einzurichten ist.
Gerade für Menschen, die selten online bestellen, ist eine klare Erklärung hilfreicher als das Versprechen eines besonders schnellen Einkaufs. Ein guter digitaler Service muss auch dann verständlich bleiben, wenn jemand mit Kartenprofilen und Freigabe-Apps wenig Erfahrung hat.
Bei Aufforderungen zur Freischaltung genau hinsehen
Die offizielle S-ID-Check-Seite warnt davor, Kreditkartendaten, Benutzernamen oder PIN und Passwörter auf Aufforderung per E-Mail preiszugeben. Für die Einrichtung sollten Kunden selbst die bekannte Internetseite ihrer Sparkasse oder die vertraute App öffnen.
Wer unerwartet zur Bestätigung einer Zahlung aufgefordert wird, sollte Betrag und Empfänger prüfen. Eine technische Neuerung ist kein Anlass, unbekannte Zahlungsaufträge freizugeben.
Praxisbeispiel: Eine Rentnerin bestellt online
Das folgende Beispiel ist fiktiv: Die 72-jährige Frau Berger besitzt eine Sparkassen-Card mit Visa-Debit-Funktion und bestellt gelegentlich Haushaltsartikel im Internet. Sobald ihre Sparkasse die Einrichtung anbietet und ihr bevorzugter Shop teilnimmt, kann sie nach der Registrierung Click to Pay auswählen und sich das erneute Eintippen der Kartennummer sparen.
Bisher bestätigt Frau Berger ihre Online-Kartenzahlungen noch mit S-ID-Check. Deshalb prüft sie zusätzlich mit ihrer Sparkasse, ob ihre Karte für die Freigabe über S-pushTAN eingerichtet ist.
Häufige Fragen zu den Änderungen bei Sparkassen-Karten
Wann soll Click to Pay für Sparkassen-Kunden starten?
S-Payment nennt den 22. November 2026 als voraussichtlichen Starttermin. Die Ankündigung steht damit noch unter einem zeitlichen Vorbehalt.
Kann ich jede Sparkassen-Card dafür verwenden?
Angekündigt sind Sparkassen-Cards mit Debit-Mastercard- oder Visa-Debit-Zusatzfunktion sowie Sparkassen-Kreditkarten. Die Eignung der eigenen Karte sollte bei der Sparkasse geprüft werden.
Muss ich Click to Pay nutzen?
Die Mitteilung kündigt eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit an. Eine Pflicht zur Registrierung oder eine Kartensperre wegen Nichtteilnahme wird darin nicht genannt.
Funktioniert das Verfahren in jedem Onlineshop?
Es funktioniert bei teilnehmenden Händlern. Kunden erkennen die angebotene Bezahlmöglichkeit am Click-to-Pay-Symbol beziehungsweise an der entsprechenden Auswahl beim Bezahlen.
Entfallen damit sämtliche Sicherheitsabfragen?
Nein, zur Identitätsprüfung können weiterhin Einmalcodes erforderlich sein. Auch eine gegebenenfalls verlangte Sicherheitsfreigabe der Kartenzahlung bleibt zu beachten.
Ist Click to Pay kostenlos?
Mastercard nennt die Profilerstellung und das Bezahlen über Click to Pay kostenlos. Vereinbarte Konto- und Kartenentgelte müssen davon gesondert betrachtet werden.
Wann muss ich von S-ID-Check wechseln?
Die Abschaltung ist nach den aktuellen Angaben für den 31. Januar 2027 vorgesehen. Wer S-ID-Check noch nutzt, sollte die Karte vorher für Freigaben über S-pushTAN einrichten.




