Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld sind längst nicht alles

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599 Euro Pflegegeld im Monat: Diesen Betrag können Menschen mit Pflegegrad 3 erhalten, wenn ihre Versorgung zu Hause selbst organisiert ist, etwa durch Angehörige. Doch damit sind die Ansprüche gegenüber der Pflegekasse längst nicht ausgeschöpft.

Zusätzliche Betreuung, eine Vertretung für pflegende Angehörige oder ein pflegegerechter Badumbau können ebenfalls finanziert werden. Wer die Leistungen passend kombiniert, kann die häusliche Versorgung verbessern und Angehörige entlasten.

Pflegegrad 3 richtet sich nach der Selbstständigkeit im Alltag

Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und setzt bei der Begutachtung 47,5 bis unter 70 gewichtete Gesamtpunkte voraus. Bewertet wird unter anderem, wie viel Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Bewegen, im Umgang mit Erkrankungen und bei der Gestaltung des Alltags erforderlich ist. (§ 15 SGB XI)

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es beispielsweise an pflegende Angehörige weitergeben kann. Voraussetzung bleibt, dass die notwendige häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.

Diese Leistungen sind bei Pflegegrad 3 möglich

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Beträge für 2026. Welche Ansprüche nebeneinander bestehen, hängt von der gewählten Versorgung und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 3 Was dabei zu beachten ist
Pflegegeld 599 Euro monatlich Bei selbst organisierter häuslicher Pflege
Ambulante Pflegesachleistungen Bis zu 1.497 Euro monatlich Für zugelassene Dienste; bei Kombination verringert sich das Pflegegeld anteilig
Entlastungsbetrag Bis zu 131 Euro monatlich Zweckgebundene Erstattung geeigneter Leistungen
Tages- oder Nachtpflege Bis zu 1.357 Euro monatlich Zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen möglich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 Euro monatlich Für notwendige Verbrauchsprodukte
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Zusammen bis zu 3.539 Euro jährlich Ein gemeinsames Budget für beide Pflegeformen
Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Zuschuss für erforderliche Anpassungen
Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich Bei Erfüllung der Voraussetzungen für ambulant betreute Wohngruppen
Vollstationäre Pflege 1.319 Euro monatlich Beteiligung an Heimkosten; ersetzt die reguläre häusliche Versorgung

Quellen: BMG: Leistungsbeträge 2026; TK: Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegedienst und Pflegegeld lassen sich kombinieren

Ein ambulanter Pflegedienst kann bei Pflegegrad 3 monatlich bis zu 1.497 Euro als Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abrechnen. Die vollen 599 Euro Pflegegeld kommen zu einer vollständigen Ausschöpfung dieses Budgets allerdings nicht hinzu.

Bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld um denselben Prozentsatz, zu dem das Sachleistungsbudget genutzt wird. Werden beispielsweise 50 Prozent ausgeschöpft, bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes, also 299,50 Euro monatlich. (§ 38 SGB XI)

Die Rechnung erfolgt damit prozentual und nicht durch einen Abzug der Pflegedienstkosten Euro für Euro. Wie das funktioniert, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag darüber, wie viel Pflegegeld beim Einsatz eines Pflegedienstes übrig bleibt.

131 Euro für Alltagshilfe, ohne das Pflegegeld zu kürzen

Zusätzlich stehen bei häuslicher Pflege bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung, beispielsweise für anerkannte Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Bei Pflegegrad 3 können darüber jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes für die körperbezogene Selbstversorgung, etwa das morgendliche Waschen, finanziert werden.

Die Pflegekasse erstattet geeignete, nachgewiesene Aufwendungen; für Alltagshilfen muss die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht vorliegen. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ansparen und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Für Restbeträge aus 2026 ist damit der 30. Juni 2027 die Grenze für die Inanspruchnahme der Leistungen.

Vor der Beauftragung einer Hilfe sollte deshalb geklärt sein, ob deren Leistungen erstattungsfähig sind. Welche Folgen eine fehlende Anerkennung haben kann, beschreibt der Beitrag über nicht erstattete Alltagshilfe beim Entlastungsbetrag.

Bis zu 598,80 Euro lassen sich für weitere Alltagshilfe umwandeln

Reichen die 131 Euro nicht aus, können bis zu 40 Prozent des ungenutzten ambulanten Sachleistungsbudgets für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 3 sind das höchstens 598,80 Euro monatlich.

Dieser Umwandlungsanspruch wirkt sich auf das Pflegegeld aus, weil die umgewandelten Beträge wie genutzte Sachleistungen behandelt werden. Wer ohne weitere Sachleistungen die vollen 40 Prozent umwandelt, behält daher 60 Prozent des Pflegegeldes, also 359,40 Euro.

Tagespflege kann Angehörigen regelmäßig Zeit verschaffen

Für erforderliche Tages- oder Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro monatlich bereit. Dieses Budget kann zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise zu ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne diese Ansprüche zu kürzen.

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Übernommen werden innerhalb des Höchstbetrags die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und notwendiger medizinischer Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden; dafür kann auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

3.539 Euro jährlich für Auszeiten und vorübergehende Versorgung

Fällt die sonst pflegende Person aus, kann Verhinderungspflege eine Vertretung finanzieren. Für sie und die Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung; Ausgaben für die eine Leistung verringern den Rest für die andere.

Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch Angehörige bis zum zweiten Grad oder Haushaltsmitglieder gilt grundsätzlich eine niedrigere Grenze. Sie beträgt bei Pflegegrad 3 zunächst 1.198 Euro jährlich, kann aber durch nachgewiesene notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag steigen.

Während einer tageweisen Verhinderungspflege und einer Kurzzeitpflege wird das bisherige Pflegegeld grundsätzlich für jeweils bis zu acht Wochen jährlich zur Hälfte weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt es ungekürzt, wenn die reguläre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist.

Für Ersatzpflege aus 2026 müssen Erstattungsantrag und Kostennachweise spätestens bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingehen. Ungenutztes Jahresbudget lässt sich dagegen nicht für Pflegeleistungen im nächsten Jahr ansparen; mehr dazu im Beitrag zu den Fristen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegehilfsmittel und Umbauten haben eigene Zuschüsse

Für notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können monatlich bis zu 42 Euro übernommen werden, etwa für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen. Auch technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf kommen bei entsprechender Notwendigkeit infrage.

Für eine erforderliche Wohnumfeldverbesserung kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bewilligen, beispielsweise für einen pflegegerechten Badumbau. Gleichzeitig notwendige Anpassungen werden dabei grundsätzlich als eine Gesamtmaßnahme behandelt; Antrag und Finanzierung sollten vor Beginn geklärt werden.

Im Pflegeheim gelten andere Leistungen

Bei dauerhaft vollstationärer Versorgung beteiligt sich die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 mit monatlich 1.319 Euro an den pflegebedingten Aufwendungen. Hinzu kommt ein von der Aufenthaltsdauer abhängiger Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil; die gesamte Heimrechnung wird dadurch nicht übernommen.

Beratung sollte die gesamte Pflegesituation erfassen

Eine kostenlose Pflegeberatung kann klären, welche Leistungen tatsächlich passen und wie die Abrechnung organisiert wird. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kann dabei auch einen Versorgungsplan erstellen.

Wer bei Pflegegrad 3 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss außerdem einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz abrufen und nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis entziehen.

Praxisbeispiel: Pflegedienst und Alltagshilfe ergänzen die Angehörigenpflege

Ein fiktives Beispiel: Die 78-jährige Ingrid hat Pflegegrad 3 und wird überwiegend von ihrer Tochter versorgt. Ein zugelassener Pflegedienst rechnet in einem vollen Anspruchsmonat 598,80 Euro als ambulante Pflegesachleistungen ab, also 40 Prozent des verfügbaren Budgets.

Ingrid erhält deshalb noch 359,40 Euro Pflegegeld und lässt zusätzlich eine anerkannte Haushaltshilfe für 131 Euro über den Entlastungsbetrag abrechnen. Ihre Tochter bekommt dadurch Unterstützung, während ein Teil des Pflegegeldes erhalten bleibt; die 131 Euro kürzen es nicht zusätzlich.

Vier Fragen und Antworten zu Pflegegrad 3

Bekomme ich 599 Euro Pflegegeld und 1.497 Euro für den Pflegedienst gleichzeitig?

Die beiden Leistungen lassen sich anteilig kombinieren. Wird das Sachleistungsbudget vollständig ausgeschöpft, bleibt für denselben Zeitraum kein anteiliges Pflegegeld übrig.

Werden die 131 Euro Entlastungsbetrag automatisch überwiesen?

Die Pflegekasse erstattet damit geeignete, nachgewiesene Aufwendungen oder rechnet nach einer entsprechenden Abtretung mit dem Anbieter ab. Ein frei verfügbarer zusätzlicher Geldbetrag auf dem Konto ist damit nicht verbunden.

Kürzt Tagespflege mein Pflegegeld?

Die Nutzung des Tagespflegebudgets verringert das Pflegegeld nicht. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionen können trotzdem als Eigenanteil anfallen.

Kann ich mir die ungenutzten 3.539 Euro am Jahresende auszahlen lassen?

Das gemeinsame Jahresbudget dient der Finanzierung tatsächlich angefallener, erstattungsfähiger Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Ohne solche Aufwendungen besteht kein Anspruch auf eine pauschale Auszahlung.