Wer für vier vor 1992 geborene Kinder den vollständigen zusätzlichen Zuschlag erhält, kann durch die Mütterrente III auf mehr als 1.000 Euro Nachzahlung für 2027 kommen.
Nach dem derzeitigen Rentenwert ergibt sich bei einer vollen Altersrente und zwölf Monaten Anspruch ein Betrag von 1.020,48 Euro brutto, der erst 2028 ausgezahlt wird.
Für Eltern mit kleiner Rente ist das eine spürbare Verbesserung, auf die sie allerdings warten müssen. Die Nachzahlung gleicht aus, dass ihnen die zusätzliche Rente 2027 zunächst nicht überwiesen wird.
Sechs Monate mehr für vor 1992 geborene Kinder
Bisher werden für die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes bis zu 30 Monate bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt, für später geborene Kinder dagegen bis zu 36 Monate. Die bereits beschlossene Mütterrente III gleicht diesen Unterschied aus: Für ältere Kinder kommen bis zu sechs Monate hinzu.
Das entspricht grundsätzlich einem zusätzlichen halben Rentenpunkt je Kind. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums profitieren rund zehn Millionen Menschen, überwiegend Mütter, von der Verbesserung.
Die sogenannte Mütterrente ist dabei Bestandteil der gesetzlichen Rente. Sie erhöht den monatlichen Rentenanspruch dauerhaft und besteht deshalb auch nach der einmaligen Nachzahlung weiter.
So werden aus vier Kindern mehr als 1.000 Euro
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber Rentenpunkt bringt bei einer vollen Altersrente damit rechnerisch 21,26 Euro brutto im Monat.
Bei vier berücksichtigten Kindern ergibt das ein monatliches Plus von 85,04 Euro brutto. Für zwölf Monate entstehen daraus 1.020,48 Euro brutto Nachzahlung.
| Berücksichtigte Kinder mit Geburt vor 1992 | Zusätzliche Rentenpunkte | Monatliches Plus brutto | Nachzahlung für zwölf Monate brutto |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 0,5 | 21,26 Euro | 255,12 Euro |
| 2 Kinder | 1,0 | 42,52 Euro | 510,24 Euro |
| 3 Kinder | 1,5 | 63,78 Euro | 765,36 Euro |
| 4 Kinder | 2,0 | 85,04 Euro | 1.020,48 Euro |
| 5 Kinder | 2,5 | 106,30 Euro | 1.275,60 Euro |
Die Tabelle zeigt eine eigene Modellrechnung mit dem Rentenwert von 42,52 Euro, einer vollen Altersrente und einem vollständigen zusätzlichen halben Rentenpunkt je Kind. Sie setzt zwölf Anspruchsmonate voraus und enthält keine Abzüge oder künftigen Rentenanpassungen.
Warum die tatsächliche Nachzahlung höher ausfallen kann
Für die Monate Januar bis Juni 2027 gilt weiterhin der Rentenwert von 42,52 Euro. Wie hoch er ab Juli 2027 ausfällt, steht im Oktober 2026 noch nicht fest.
Steigt der Rentenwert zum 1. Juli 2027, erhöht sich auch der zusätzliche Rentenbetrag für die zweite Jahreshälfte. Die Jahresnachzahlung würde dann über den Tabellenbeträgen liegen.
Eine auf den Cent feststehende Auszahlung für das gesamte Jahr 2027 lässt sich deshalb heute noch nicht nennen. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur Berechnung der Nachzahlung bei der Mütterrente III.
Anspruch ab 2027, Geld auf dem Konto erst 2028
Die Verbesserung gilt ab dem 1. Januar 2027, die technische Umsetzung durch die Rentenversicherung erfolgt jedoch erst 2028. Die Deutsche Rentenversicherung begründet die Verzögerung mit dem hohen technischen Aufwand.
Eine Nachzahlung für alle zwölf Monate erhält nur, wer während des gesamten Jahres 2027 einen entsprechenden Rentenanspruch hat. Beginnt die Rente beispielsweise erst am 1. Juli 2027, wird die Verbesserung grundsätzlich für die sechs Monate ab Rentenbeginn nachgezahlt.
Wer erstmals ab Januar 2028 Rente erhält, bekommt die zusätzlichen Erziehungszeiten unmittelbar bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Eine Nachzahlung für 2027 entsteht ohne damaligen Rentenanspruch nicht.
Für Betroffene bedeutet die Verzögerung, dass das zusätzliche Geld 2027 für Miete, Lebensmittel oder andere laufende Ausgaben noch fehlt. Die spätere Sammelzahlung ändert an dieser Wartezeit nichts.
Vier Kinder allein reichen für die Rechnung nicht aus
Für die Höhe kommt es darauf an, wie viele vor 1992 geborene Kinder bei der betreffenden Person rentenrechtlich berücksichtigt werden. Wer vier Kinder hat, von denen zwei erst 1992 oder später geboren wurden, erhält durch diese Reform für die beiden jüngeren Kinder keine zusätzlichen sechs Monate.
Auch die Zuordnung der Erziehungszeiten ist entscheidend: Dieselben Erziehungsmonate werden nicht beiden Eltern gleichzeitig gutgeschrieben. Väter können ebenfalls von der Mütterrente III profitieren, wenn ihnen die entsprechenden Zeiten zustehen.
Die Berechnung erfolgt meistens automatisch
Bei Menschen, die schon vor 2028 Rente beziehen, wird die Mütterrente III grundsätzlich automatisch berechnet und ausgezahlt. Auch wer noch keine Rente erhält, aber die Kindererziehungszeiten bereits feststellen ließ, muss für die zusätzliche Anerkennung normalerweise keinen gesonderten Antrag stellen.
Trotzdem lohnt sich ein Blick in den Versicherungsverlauf beziehungsweise die Berechnungsunterlagen zum Rentenbescheid. Fehlen Kinder oder sind Erziehungszeiten unvollständig erfasst, sollte das mit der Rentenversicherung geklärt werden.
Besondere Fälle, etwa bestimmte Adoptionen oder erst später beginnende Erziehungszeiten im Inland, können eine gesonderte Prüfung und einen Antrag erfordern. Die automatische Umsetzung ersetzt deshalb keine Klärung bislang fehlender Ansprüche.
1.020,48 Euro brutto sind kein einheitlicher Auszahlungsbetrag
Von der zusätzlichen Rente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Wie viel tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt deshalb auch vom Versicherungsstatus und den dann geltenden Beitragssätzen ab.
Die erhöhte laufende Rente kann außerdem einkommensabhängige Leistungen wie die Grundsicherung im Alter beeinflussen. Dabei sind mögliche Freibeträge zu prüfen, etwa der Freibetrag nach § 82a SGB XII für Menschen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten oder entsprechenden anderen Zeiten.
Beim Wohngeld ist eine Ausnahme für die Nachzahlung vorgesehen
Für die Mütterrente-III-Nachzahlung für 2027 sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes eine besondere Ausnahme vor. Dieser Zuschlag soll bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt bleiben, auch wenn das Geld erst 2028 eingeht.
Das ist eine vorgesehene Regelung im Gesetzgebungsverfahren und keine pauschale Befreiung der gesamten Mütterrente von der Einkommensanrechnung. Für die laufende Rentenerhöhung ab 2028 soll die Ausnahme nicht gelten, wie unser Beitrag zur geplanten Behandlung der Mütterrente-Nachzahlung beim Wohngeld erläutert.
Beispiel aus der Praxis: Vier Kinder, zwölf Monate Anspruch
Ein fiktives Beispiel verdeutlicht die Rechnung: Monika, 73 Jahre alt, bezieht seit mehreren Jahren eine volle Altersrente und hat vier Kinder erzogen, die zwischen 1974 und 1984 geboren wurden. Für alle vier Kinder stehen ihr die zusätzlichen Zuschläge vollständig zu.
Mit dem heutigen Rentenwert ergibt sich für sie ein zusätzliches Rentenplus von 85,04 Euro brutto monatlich. Für das gesamte Jahr 2027 wären das rechnerisch 1.020,48 Euro brutto, die 2028 nachgezahlt werden.
Eine Rentenerhöhung im Juli 2027 würde die Nachzahlung vergrößern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können den überwiesenen Betrag mindern. Anschließend erhält Monika die Verbesserung weiter mit ihrer laufenden Rente.
Sechs Fragen und Antworten zur Mütterrente III
Welche Kinder werden bei der Mütterrente III berücksichtigt?
Die Verbesserung betrifft Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Für sie können bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit beziehungsweise entsprechende Zuschläge berücksichtigt werden.
Bekommen alle Eltern mit vier Kindern mehr als 1.000 Euro nachgezahlt?
Die Modellrechnung von 1.020,48 Euro brutto setzt vier vollständig berücksichtigte Kinder mit Geburt vor 1992, eine volle Altersrente und zwölf Anspruchsmonate voraus. Der tatsächliche Betrag hängt außerdem von der Rentenanpassung 2027 und möglichen Abzügen ab.
Wann wird die Nachzahlung überwiesen?
Die Auszahlung erfolgt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erst 2028. Der zusätzliche Anspruch besteht bereits ab Januar 2027, frühestens jedoch ab dem jeweiligen Rentenbeginn.
Muss ich einen Antrag stellen?
Bei bereits laufenden Renten wird die Verbesserung grundsätzlich automatisch umgesetzt. Fehlen Erziehungszeiten oder liegt ein besonderer Fall vor, sollte die Rentenversicherung prüfen, ob ein Antrag erforderlich ist.
Können auch Väter die zusätzliche Rente erhalten?
Ja, sofern ihnen die entsprechenden Erziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind. Dieselben Monate werden nicht gleichzeitig bei Mutter und Vater angerechnet.
Bleibt es bei einer einmaligen Nachzahlung?
Die zusätzlichen Ansprüche erhöhen auch die laufende Rente. Die Nachzahlung betrifft den Zeitraum, für den die Verbesserung bereits zusteht, aber noch nicht ausgezahlt wurde.




