Mütterrente III: Nachzahlungen stehen fest und wird höher ausfallen als bisher gedacht

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Die Mütterrente III bringt für Millionen Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern eine höhere gesetzliche Rente. Der Anspruch auf die zusätzliche Kindererziehungszeit entsteht bereits zum 1. Januar 2027, ausgezahlt werden kann die Verbesserung technisch jedoch erst ab 2028.

Wer zu diesem Zeitpunkt schon länger Rente bezieht, bekommt deshalb Geld für 2027 nachgezahlt.

Wie hoch diese Nachzahlung ausfällt, lässt sich inzwischen recht gut eingrenzen. Bei einer Altersrente und einem vollständigen zusätzlichen halben Entgeltpunkt sind für ein vor 1992 geborenes Kind mindestens 255,12 Euro brutto für das komplette Jahr 2027 errechenbar, sofern die Rente bereits seit spätestens Januar 2027 läuft. Wahrscheinlich wird der Betrag höher ausfallen, weil zum 1. Juli 2027 eine weitere Rentenanpassung stattfinden kann.

Mütterrente III bringt sechs zusätzliche Monate pro Kind

Bislang werden für ein vor 1992 geborenes Kind höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992 können dagegen bis zu 36 Monate angerechnet werden.

Mit der Mütterrente III wird dieser Unterschied ab dem 1. Januar 2027 beseitigt. Für ein vor 1992 geborenes Kind können dann ebenfalls bis zu 36 Monate berücksichtigt werden.

Die Verbesserung entspricht bei einem vollständigen Anspruch sechs zusätzlichen Monaten Kindererziehungszeit und damit einem halben Entgeltpunkt. Ausführlicher erklären wir bei Gegen-Hartz auch, wie sich die Rentenerhöhung 2026 auf die Mütterrente III auswirkt.

Die Bezeichnung Mütterrente kann dabei missverständlich sein. Kindererziehungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch Vätern oder anderen Erziehenden zugeordnet sein.

Warum das Geld für 2027 erst 2028 kommt

Die gesetzlichen Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung kann die millionenfache Neuberechnung der bestehenden Renten technisch aber erst im Jahr 2028 umsetzen.

Dadurch geht den Berechtigten das Geld für 2027 nicht verloren. Wer bereits vor Januar 2028 eine Rente erhält, soll den für ihn entstandenen Anspruch rückwirkend bekommen.

Wer dagegen erstmals ab Januar 2028 Rente bezieht, bekommt die Mütterrente III nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung unmittelbar im Rahmen der neuen Rente berücksichtigt. Eine Nachzahlung für 2027 entsteht in einem solchen Fall nicht, weil im Jahr 2027 noch keine entsprechende Rente bezogen wurde.

So hoch ist die Mütterrente III beim Rentenwert 2026

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Dieser Wert gilt bis einschließlich Juni 2027.

Ein vollständiger zusätzlicher halber Entgeltpunkt entspricht deshalb zunächst 21,26 Euro brutto im Monat je betroffenem Kind. Für die Monate Januar bis Juni 2027 sind damit bereits 127,56 Euro pro Kind rechnerisch bestimmbar.

Für Juli bis Dezember 2027 gilt der Rentenwert, der bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 festgesetzt wird. Dieser Wert ist im August 2026 noch nicht bekannt.

Die gesetzliche Rentengarantie verhindert allerdings, dass der aktuelle Rentenwert durch eine Rentenanpassung sinkt. Bleibt der Rentenwert 2027 lediglich unverändert, ergeben sich für weitere sechs Monate nochmals 127,56 Euro.

Damit beträgt die rechnerische Nachzahlung für zwölf Monate mindestens 255,12 Euro brutto pro Kind, wenn der vollständige zusätzliche halbe Entgeltpunkt zusteht und bei der Berechnung einer Altersrente der Rentenartfaktor 1,0 gilt.

Diese Nachzahlungen ergeben sich bei mehreren Kindern

Die folgende Berechnung unterstellt, dass sämtliche Kinder vor 1992 geboren wurden, für jedes Kind der vollständige zusätzliche halbe Entgeltpunkt berücksichtigt wird und während des gesamten Jahres 2027 eine entsprechende Altersrente besteht. Außerdem wird für die vorsichtige Rechnung angenommen, dass der Rentenwert zum 1. Juli 2027 nicht steigt.

Zahl der betroffenen Kinder Rechnerische Nachzahlung für 2027
1 Kind 255,12 Euro brutto
2 Kinder 510,24 Euro brutto
3 Kinder 765,36 Euro brutto
4 Kinder 1.020,48 Euro brutto
5 Kinder 1.275,60 Euro brutto

Die Beträge sind keine verbindlichen Auszahlungsbeträge der Rentenversicherung. Sie zeigen, was sich mit dem bereits feststehenden Rentenwert von 42,52 Euro und einem vollständigen Anspruch rechnerisch ergibt.

Warum die Nachzahlung 2028 höher ausfallen dürfte

Entscheidend wird die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 sein. Steigt der aktuelle Rentenwert, erhöht sich ab diesem Zeitpunkt auch der Wert des zusätzlichen halben Entgeltpunkts der Mütterrente III.

Bei einer rein beispielhaften Rentenerhöhung von zwei Prozent würde der Rentenwert auf rund 43,37 Euro steigen. Für ein betroffenes Kind ergäbe sich für das gesamte Jahr 2027 dann eine Nachzahlung von rund 257,67 Euro brutto.

Bei einer angenommenen Steigerung um vier Prozent wären es rund 260,22 Euro brutto je Kind. Diese Werte sind lediglich Rechenbeispiele und keine Prognose für die Rentenanpassung 2027.

Wie stark Rentenanpassungen den Eurobetrag einer gesetzlichen Rente verändern, zeigt auch unser Beitrag zur Rentenerhöhung 2026 und zum neuen Rentenwert von 42,52 Euro.

Wer nicht die kompletten 255,12 Euro für 2027 bekommt

Die häufig genannten 255,12 Euro gelten nicht automatisch für jeden Berechtigten. Besonders wichtig ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Beginnt die Rente beispielsweise erst am 1. Juli 2027, besteht der Rentenanspruch für die Mütterrente III nicht für die ersten sechs Monate des Jahres. Die Nachzahlung betrifft dann entsprechend nur den Zeitraum ab Rentenbeginn.

Auch die persönlichen Versicherungsdaten können zu Abweichungen führen. Entscheidend ist unter anderem, ob tatsächlich der vollständige zusätzliche halbe Entgeltpunkt für das betreffende Kind berücksichtigt werden kann.

Bei anderen Rentenarten können ebenfalls Besonderheiten auftreten. Die Beispielbeträge dieses Artikels beziehen sich deshalb auf die typische Altersrente mit vollständiger Anerkennung des zusätzlichen halben Entgeltpunkts.

Wer schon Rente bekommt, muss normalerweise keinen neuen Antrag stellen

Für Menschen, die bereits vor dem 1. Januar 2028 Rente beziehen, soll die Umsetzung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung weitgehend automatisch erfolgen. Ein eigener Antrag nur auf die Mütterrente III ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht notwendig.

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Das bedeutet jedoch nicht, dass Rentner ihr Versicherungskonto ungeprüft lassen sollten. Fehlen dort Kindererziehungszeiten oder sind sie dem falschen Elternteil zugeordnet, sollte die Klärung nicht erst bis 2028 aufgeschoben werden.

Wie Kindererziehungszeiten ergänzt werden können, erklären wir ausführlich im Beitrag „Kindererziehungszeiten für die Rente auch nachträglich beantragen“.

Wer noch keine Rente bezieht, aber seine Kindererziehungszeiten bereits feststellen ließ, muss wegen der Mütterrente III ebenfalls grundsätzlich keinen gesonderten Antrag stellen. Liegt noch keine Feststellung vor, werden Kindererziehungszeiten spätestens im Zusammenhang mit dem Rentenantrag geprüft.

Die Nachzahlung ist ein Bruttobetrag

Bei den Beträgen von 255,12 Euro, 510,24 Euro oder 765,36 Euro handelt es sich um Bruttowerte. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag auf dem Konto kann niedriger sein.

Bei gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Rentnerinnen und Rentnern sind insbesondere die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Auch steuerliche Folgen können abhängig von der persönlichen Einkommenssituation entstehen.

Deshalb sollte die rechnerische Bruttonachzahlung nicht mit dem Betrag gleichgesetzt werden, der am Ende dauerhaft zusätzlich zur Verfügung steht.

Grundsicherung und Wohngeld können die Nachzahlung teilweise auffangen

Besonders aufmerksam sollten Rentner sein, die ergänzend Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bekommen. Die Mütterrente III ist keine gesonderte Sozialleistung, sondern Bestandteil der gesetzlichen Rente und kann deshalb als Einkommen berücksichtigt werden.

Das gilt nicht nur für die laufend höhere Rente, sondern kann auch bei der Nachzahlung Bedeutung bekommen. Wie sich die Mütterrente auf einkommensabhängige Leistungen auswirken kann, erläutern wir im Beitrag „Mütterrente wird wegen Grundsicherung und Wohngeld gekürzt“.

Eine höhere Rentenzahlung bedeutet deshalb bei diesen Haushalten nicht zwangsläufig ein gleich hohes Plus beim verfügbaren Gesamteinkommen. Freibeträge und die persönlichen Verhältnisse können das Ergebnis allerdings verändern.

Wer einen neuen Rentenbescheid oder einen Bescheid über die Nachzahlung bekommt und gleichzeitig eine einkommensabhängige Sozialleistung bezieht, sollte die zuständige Behörde über die Änderung informieren.

Auch der Rentenbescheid sollte 2028 genau geprüft werden

Wenn die Rentenversicherung die Mütterrente III technisch umgesetzt hat, sollten Betroffene den neuen Bescheid nicht einfach abheften. Geprüft werden sollte insbesondere, für wie viele Kinder der zusätzliche Zuschlag berücksichtigt wurde und ab welchem Zeitpunkt die Berechnung erfolgt.

Gerade bei älteren Versicherungsverläufen können Erziehungszeiten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Wer mehrere Kinder erzogen hat oder bei wem Erziehungszeiten zwischen den Eltern aufgeteilt wurden, sollte deshalb besonders genau hinsehen.

Weitere Hinweise dazu finden Betroffene bei Gegen-Hartz im Beitrag „Ist die Mütterrente im Rentenbescheid ausgewiesen?“.

Entscheidend ist der Rentenwert ab Juli 2027

Eine auf den Cent genaue Nachzahlung für 2028 kann im August 2026 noch niemand seriös nennen. Dafür fehlt der Rentenwert, der ab dem 1. Juli 2027 gelten wird.

Fest steht jedoch bereits ein erheblicher Teil der Berechnung. Für Januar bis Juni 2027 beträgt der zusätzliche Rentenwert bei einem halben Entgeltpunkt 21,26 Euro monatlich beziehungsweise 127,56 Euro für sechs Monate.

Da der Rentenwert bei der jährlichen Anpassung nicht sinken darf, sind bei einem vollständigen Anspruch für zwölf Monate mindestens 255,12 Euro brutto je vor 1992 geborenem Kind errechenbar. Steigen die Renten im Juli 2027, erhöht sich die Nachzahlung entsprechend.

Für zwei Kinder liegt die vorsichtige Jahresrechnung bei mindestens 510,24 Euro brutto, für drei Kinder bei mindestens 765,36 Euro. Bei vier Kindern überschreitet die Nachzahlung bereits die Marke von 1.000 Euro.

Beispiel aus der Praxis: Drei Kinder bringen mehr als 765 Euro Nachzahlung

Eine Rentnerin bezieht bereits seit mehreren Jahren Altersrente und hat drei Kinder, die 1982, 1985 und 1988 geboren wurden. Für alle drei Kinder sind die erforderlichen Erziehungszeiten vollständig ihrem Versicherungskonto zugeordnet.

Durch die Mütterrente III kommen ab Januar 2027 insgesamt 1,5 zusätzliche Entgeltpunkte hinzu. Beim derzeitigen Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das rechnerisch 63,78 Euro zusätzlicher Bruttorente im Monat.

Würde der Rentenwert während des gesamten Jahres 2027 unverändert bleiben, entstünde eine Nachzahlung von 765,36 Euro brutto. Steigt die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2027, fällt auch ihre tatsächliche Nachzahlung höher aus.

Fragen und Antworten zur Nachzahlung der Mütterrente III

Wie hoch ist die Nachzahlung 2028 für ein Kind?

Bei einem vollständigen zusätzlichen halben Entgeltpunkt und einer Altersrente, die während des gesamten Jahres 2027 bezogen wird, sind mindestens 255,12 Euro brutto errechenbar. Eine Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 würde den Betrag erhöhen.

Wie viel Nachzahlung gibt es für zwei Kinder?

Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern mit vollständigem Anspruch ergeben sich beim Rentenwert von 42,52 Euro mindestens 510,24 Euro brutto für zwölf Monate. Die endgültige Summe hängt zusätzlich vom Rentenwert ab Juli 2027 ab.

Wann wird die Nachzahlung der Mütterrente III ausgezahlt?

Die Deutsche Rentenversicherung beginnt mit der technischen Auszahlung im Jahr 2028. Der Anspruch auf die Verbesserung entsteht aber bereits zum 1. Januar 2027, sodass die entsprechenden Beträge rückwirkend berücksichtigt werden.

Muss die Mütterrente III beantragt werden?

Wer bereits vor Januar 2028 Rente bezieht, muss die Mütterrente III grundsätzlich nicht gesondert beantragen. Die Rentenversicherung will die Neuberechnung weitgehend automatisch durchführen, sofern die erforderlichen Daten zu den Kindererziehungszeiten vorliegen.

Bekomme ich auch eine Nachzahlung, wenn meine Rente erst 2027 beginnt?

Ja, allerdings grundsätzlich nur für den Zeitraum, in dem bereits ein Rentenanspruch besteht. Beginnt die Rente beispielsweise erst im Laufe des Jahres 2027, ist die Nachzahlung entsprechend niedriger als bei einem Rentenbezug seit Januar.

Kann die Nachzahlung auf Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden?

Ja. Da die Mütterrente III Bestandteil der gesetzlichen Rente ist, kann die höhere Rente bei Grundsicherung oder Wohngeld als Einkommen berücksichtigt werden. Wie viel von der Nachzahlung tatsächlich zusätzlich verbleibt, hängt deshalb von der jeweiligen Leistung, möglichen Freibeträgen und den persönlichen Verhältnissen ab.