Unfallfreie Rentner müssen jetzt mehr KFZ-Versicherung zahlen

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Seit Jahren keinen Unfall verursacht, weniger Kilometer gefahren und trotzdem eine höhere Rechnung bekommen. Bei der Kfz-Versicherung schützt eine gute persönliche Fahrbilanz ältere Versicherte nicht vor steigenden Beiträgen.

Neben den schadenfreien Jahren berücksichtigen Versicherer auch das Lebensalter.

Für Rentner mit knappem Budget kann das Auto dadurch zunehmend zur Belastung werden. Doch den Vertrag vorschnell auf die Tochter oder den Sohn zu übertragen, ist nicht immer die günstigste Lösung. Dabei kannnämlich  ein über Jahrzehnte aufgebauter Schadenfreiheitsrabatt verloren gehen.

Unfallfreie Jahre und Lebensalter zählen getrennt

Die Schadenfreiheitsklasse belohnt eine günstige Schadenbilanz. Das Alter ist ein weiteres Merkmal bei der Beitragsberechnung. Beide Faktoren wirken nebeneinander.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begründet die Berücksichtigung des Alters mit seinen Schadendaten. Nach Angaben des Verbands verursachen ältere Fahrer im Durchschnitt mehr Schäden als Menschen mittleren Alters.

Das ist eine Aussage über eine Gruppe und keine Bewertung der Fahrweise eines einzelnen Versicherten. Die vom GDV veröffentlichten Kalkulationshinweise sind für die Unternehmen unverbindlich.

Eine gute Schadenfreiheitsklasse bleibt deshalb wertvoll. Sie garantiert aber nicht, dass der Jahresbeitrag unverändert bleibt. Auch Fahrzeugtyp, Wohnort und jährliche Fahrleistung beeinflussen den Preis.

Es gibt keinen einheitlichen Rentnerzuschlag

Altersabhängige Unterschiede sind nicht grundsätzlich verboten. Nach § 20 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dürfen Versicherer nach dem Alter unterscheiden.

Die unterschiedliche Behandlung muss allerdings auf anerkannten Grundsätzen einer risikogerechten Kalkulation beruhen, besonders auf versicherungsmathematischen Bewertungen anhand statistischer Erhebungen.

Auch bei Gegen-Hartz haben wir erläutert, weshalb unfallfreie Rentner höhere Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen können.

Aus einer höheren Rechnung allein lässt sich jedoch nicht erkennen, welcher Anteil auf das Alter entfällt. Versicherte sollten sich die Veränderung erklären lassen und dabei auch die hinterlegten Vertragsdaten kontrollieren.

Modellrechnungen sind keine persönliche Beitragsprognose

Hohe Prozentangaben hängen davon ab, welche Personen und Verträge miteinander verglichen werden.

Das zeigt ein fiktives Beispiel des GDV. Ein 45-Jähriger mit Schadenfreiheitsklasse 15 zahlt darin 227 Euro. Für einen 75-Jährigen mit derselben Klasse werden 440 Euro angesetzt. Hat der ältere Fahrer dagegen durch weitere unfallfreie Jahre die Schadenfreiheitsklasse 45 erreicht, beträgt der Modellbeitrag 259 Euro.

Die Rechnung verdeutlicht den Einfluss der Schadenfreiheitsklasse. Sie ist weder ein konkretes Tarifangebot noch eine Vorhersage für die eigene Rechnung.

Für einen brauchbaren Vergleich müssen deshalb die tatsächlichen Angaben verwendet werden. Ein günstiger Beispielpreis hilft wenig, wenn er auf einer anderen Fahrleistung, einem kleineren Fahrerkreis oder einem geringeren Versicherungsschutz beruht.

Nach dem Rentenbeginn die Kilometerangabe prüfen

Mit dem Ende des Berufslebens fällt häufig der tägliche Arbeitsweg weg. Im Versicherungsvertrag kann trotzdem noch die frühere Jahresfahrleistung stehen.

Wer deutlich weniger fährt, sollte dem Versicherer die veränderte Nutzung mitteilen und eine neue Berechnung verlangen. Auch der eingetragene Fahrerkreis verdient einen Blick. Eine jährliche Kontrolle dieser Angaben empfiehlt die HUK-COBURG.

Dabei sollten die Angaben realistisch bleiben. Geplante Urlaubsfahrten, Besuche bei Angehörigen und regelmäßige Arzttermine gehören in die Schätzung. Maßgeblich ist die erwartete Nutzung des Autos.

Vor einem Tarifvergleich lohnt es sich, diese Punkte zusammenzutragen.

Vertragsangabe Darauf kommt es an
Jahresfahrleistung Passt die Kilometerzahl noch zur Nutzung im Ruhestand?
Fahrerkreis Sind die Personen berücksichtigt, die das Auto tatsächlich fahren?
Schadenfreiheitsklasse Welche Einstufung gilt für Haftpflicht und Vollkasko?
Selbstbeteiligung Welcher Betrag wäre im Schadenfall selbst zu zahlen?
Zahlungsweise Wie unterscheiden sich Jahreszahlung und Teilzahlungen?

Ein niedrigerer Beitrag kann ein höheres Eigenrisiko bedeuten

Auch die Selbstbeteiligung beeinflusst den Preis. Wer bei einem Kaskoschaden einen größeren Teil selbst übernimmt, kann beim Beitrag sparen. Eine jährliche Zahlung ist häufig günstiger als mehrere Teilzahlungen.

Für Menschen mit einer kleinen Rente ist die billigste Variante trotzdem nicht immer passend. Eine hohe Selbstbeteiligung muss im Schadenfall verfügbar sein.

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Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Abwägung. Spart ein Tarif jährlich 60 Euro, verlangt dafür aber 300 Euro mehr Selbstbeteiligung, entspricht dieser zusätzliche Eigenanteil fünf Jahren Beitragsersparnis. Ob sich das lohnt, hängt vom Schadenverlauf und den eigenen Rücklagen ab. Die Zahlen sind frei gewählt und kein Versicherungsangebot.

Das Auto über die Kinder zu versichern kann nach hinten losgehen

Der Gedanke klingt naheliegend. Ein jüngeres Familienmitglied übernimmt den Vertrag, der ältere Angehörige fährt weiter. Ob dadurch Geld gespart wird, muss der Versicherer aber mit den tatsächlichen Fahrerangaben berechnen.

Besonders wichtig ist die Einstufung des zusätzlichen Fahrzeugs. Zweitwagenregelungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse ist daher nicht für jede Familie vorgegeben.

Die Klasse SF ½ ist dabei nicht die schlechteste Einstufung. Die HUK-COBURG nennt beispielsweise SF 0 als üblichen Ausgangspunkt für Fahranfänger ohne günstigere Voraussetzungen.

Vor einer Änderung sollten zwei vollständige Angebote vorliegen. Eines für den bisherigen Versicherungsnehmer und eines für die gewünschte Familienlösung. In beiden muss der ältere Angehörige entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung berücksichtigt sein.

Schadenfreie Jahre nicht vorschnell abgeben

Eine Übertragung innerhalb der Familie kann möglich sein. Sie ist jedoch an Bedingungen gebunden und kann weitreichende Folgen haben.

Die HUK-COBURG weist darauf hin, dass die abgebende Person unwiderruflich auf ihre Schadenfreiheitsklasse verzichtet. Eine teilweise Übertragung ist dort nicht möglich. Der Empfänger kann außerdem höchstens so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit dem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können. Weitere Voraussetzungen kommen hinzu.

Wer seit 40 Jahren unfallfrei fährt, kann diese 40 Jahre daher nicht auf ein Familienmitglied übertragen, das erst seit zehn Jahren einen Führerschein besitzt.

Lassen Sie sich vor einer Übertragung schriftlich bestätigen, welche Jahre anerkannt werden, welche Einstufung daraus entsteht und was mit Ihrem bisherigen Schadenverlauf geschieht. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die kurzfristige Ersparnis den dauerhaften Verzicht rechtfertigt.

Bei einer Beitragserhöhung das Kündigungsrecht prüfen

Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne den Versicherungsschutz entsprechend auszuweiten, kann nach § 40 Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen.

Nicht jede höhere Rechnung erfüllt diese Voraussetzungen. Deshalb sind die Begründung der Erhöhung und die Vertragsbedingungen entscheidend. Vor einem Wechsel sollte außerdem feststehen, dass der neue Vertrag den benötigten Schutz ohne Unterbrechung bietet.

FAQ zur Kfz-Versicherung für Rentner

Wird die Autoversicherung mit dem Rentenbeginn zwangsläufig teurer?

Nein. Der Rentenbeginn allein legt keinen festen Zuschlag fest. Alter, Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeug, Wohnort und Fahrleistung wirken zusammen. Eine geringere Kilometerzahl kann den Beitrag beeinflussen.

Schützt eine hohe Schadenfreiheitsklasse vor Alterszuschlägen?

Sie kann den Beitrag deutlich senken, hebt den Einfluss des Alters aber nicht auf. Beide Merkmale werden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ein Vergleich sollte deshalb mit der tatsächlich vorhandenen Schadenfreiheitsklasse erfolgen.

Sollte ich meine Schadenfreiheitsklasse auf mein Kind übertragen?

Erst nach einer konkreten Berechnung und Prüfung der Folgen. Eine Übertragung kann günstiger sein, ist aber häufig mit einem dauerhaften Verzicht verbunden. Außerdem kann das Kind nicht unbegrenzt schadenfreie Jahre übernehmen.

Quellen

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Einfluss des Alters auf den Kfz-Versicherungsbeitrag

§ 20 AGG, zulässige unterschiedliche Behandlung

HUK-COBURG, Schadenfreiheitsklasse und Übertragung

HUK-COBURG, Vertragsmerkmale und Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung

§ 40 VVG, Kündigung bei Prämienerhöhung