Nach dem Tod des Ehepartners laufen Miete, Stromabschläge und Versicherungsbeiträge weiter, während ein Teil des gemeinsamen Einkommens wegbricht.
Hat der Verstorbene bereits eine eigene gesetzliche Rente bezogen, können Hinterbliebene beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen.
Für dieses vereinfachte Verfahren nennen die Deutsche Rentenversicherung und der Renten Service eine Frist von 30 Tagen nach dem Tod.
Wer früh handelt, kann die Zeit bis zur abschließenden Rentenentscheidung finanziell überbrücken, muss aber zusätzlich den vollständigen Antrag auf Hinterbliebenenrente einreichen.
Der Vorschuss kann nach einem Todesfall helfen
Ein Todesfall verändert die Haushaltskasse sofort, ein Rentenbescheid lässt sich dagegen nicht immer kurzfristig erstellen.
Der Vorschuss ermöglicht eine vorgezogene Zahlung, damit Hinterbliebene während der Bearbeitung ihrer Witwen- oder Witwerrente nicht allein auf vorhandene Ersparnisse angewiesen sind.
Das Geld wird bei erfüllten Voraussetzungen für die drei Monate des Sterbevierteljahres in einer Summe ausgezahlt. Einen verbindlichen Zahlungstermin innerhalb weniger Tage versprechen die offiziellen Hinweise jedoch nicht.
Das Sterbevierteljahr umfasst drei Kalendermonate
Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Monat, in dem der Ehepartner gestorben ist. In dieser Zeit wird die Hinterbliebenenrente grundsätzlich in Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen berechnet, unabhängig davon, ob anschließend eine kleine oder große Witwenrente zusteht.
Stirbt ein Rentner im Oktober, gehören November, Dezember und Januar zum Sterbevierteljahr. Es geht also um Kalendermonate und nicht um einen Zeitraum von genau 90 Tagen ab dem Todestag.
30 Tage oder ein Monat: Warum frühes Handeln sinnvoll ist
Während die Informationen für Versicherte häufig von 30 Tagen sprechen, nennt § 7 der Renten Service Verordnung eine Frist von einem Monat nach dem Tod. Auch das aktuelle Antragsformular verwendet die Monatsfrist, die nicht in jedem Fall mit 30 Tagen identisch ist.
Hinterbliebene sollten den Antrag deshalb möglichst früh stellen und bei knappem Zeitablauf den konkreten Fristtermin mit dem Renten Service klären. Die Frist läuft ab dem Todesfall, nicht erst ab der Beerdigung oder einem späteren Beratungstermin.
Wer den Vorschuss beim Renten Service bekommen kann
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an hinterbliebene Ehepartner und überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die verstorbene Person muss eine eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente bezogen haben, die monatlich über den Renten Service ausgezahlt wurde.
Nach den Antragshinweisen muss die Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft beim Tod mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Rente darf zuvor nicht an einen Sozialhilfeträger oder eine vergleichbare Stelle gezahlt worden sein; außerdem muss der Vorschuss mindestens 50 Euro erreichen.
Bei einer kürzeren Ehedauer oder anderen Besonderheiten ist die Rentenversicherung selbst gefragt.
Eine Ehe von weniger als einem Jahr schließt den Hinterbliebenenrentenanspruch nicht ausnahmslos aus, weil § 46 SGB VI bei besonderen Umständen Ausnahmen zulässt.
Eine unverheiratete Lebensgemeinschaft begründet dagegen für sich genommen keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Daran ändert auch ein jahrzehntelanges Zusammenleben nichts.
Welche Unterlagen für den Vorschuss gebraucht werden
Für den Vorschuss ist vor allem eine Sterbeurkunde im Original erforderlich, aus der die hinterbliebene Person als Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner hervorgeht. Hinzu kommen der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie vollständige Angaben zur Bankverbindung.
| Unterlage oder Angabe | Worauf Hinterbliebene achten sollten |
|---|---|
| Sterbeurkunde im Original | Die rechtliche Verbindung zur verstorbenen Person muss daraus hervorgehen. |
| Letzte Rentenanpassungsmitteilung | Sie hilft beim Eintragen der Postabrechnungsnummer und der Postrentennummer. |
| Persönliche Angaben | Name, Anschrift und Datum der Eheschließung vollständig eintragen; Personalausweis oder Reisepass bereithalten. |
| Bankverbindung | IBAN und Kontoinhaber angeben, auch wenn bereits eine Bankverbindung hinterlegt ist. |
| Unterschrift | Den gesonderten Antrag auf Vorschusszahlung unterschreiben. |
Gerade die Bankverbindung kann die Bearbeitung verzögern: Nach den Hinweisen des Renten Service wird ein Antrag ohne diese Angabe zur Ergänzung zurückgegeben. Die bisherige Überweisung auf ein gemeinsames Konto ersetzt die erneute Angabe nicht.
Eine Sterbefallmeldung ist noch kein Vorschussantrag
Der Renten Service stellt dafür das Formular „Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service der Deutschen Post“ bereit. Im Abschnitt zum Sterbefall gibt es einen eigenen Bereich für die Vorschusszahlung, der zusätzlich zur Mitteilung des Todes ausgefüllt werden muss.
Das ausgedruckte und unterschriebene Formular wird zusammen mit der Original-Sterbeurkunde an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin geschickt. Der Vordruck kann auch in einer Postfiliale zur Weiterleitung abgegeben werden.
Bestattungsunternehmen können bei der Beantragung helfen. Wer diese Unterstützung nutzt, sollte ausdrücklich klären, ob neben der Sterbefallmeldung auch der Vorschuss beantragt wurde, und sich eine Kopie der eingereichten Unterlagen geben lassen.
Warum der vollständige Rentenantrag trotzdem nötig bleibt
Aber Vorsicht: Mit der Vorschusszahlung ist das Verfahren zur Witwen- oder Witwerrente noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt zusätzlich den formellen Antrag auf Hinterbliebenenrente, damit sie Anspruch, Rentenhöhe und die spätere laufende Zahlung prüfen kann.
Dabei ist eine rechtliche Feinheit wichtig: Nach § 115 Absatz 2 SGB VI gilt der Vorschussantrag bereits als Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. Der frühe Antrag kann damit den Antragszeitpunkt sichern, ersetzt aber nicht die noch benötigten Angaben und Nachweise.
Für den vollständigen Antrag stellt die Rentenversicherung das Formular R0500 „Antrag auf Hinterbliebenenrente“ online und als PDF bereit. Unterstützung bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sowie die Versicherungsämter der Kommunen.
Diese Nachweise kommen beim vollständigen Antrag hinzu
Für die Bearbeitung werden unter anderem die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, die Sterbeurkunde, die Steuer-Identifikationsnummer, die Bankverbindung und Angaben zur Krankenversicherung benötigt.
Dazu kommen der aktuelle Rentenbescheid beziehungsweise die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen sowie Nachweise über die eigenen Einkünfte.
Auch das Datum eines bereits gestellten Vorschussantrags sollte angegeben werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab, etwa von weiteren Renten, Erwerbseinkommen oder noch ungeklärten Versicherungszeiten.
Wie hoch der Vorschuss ausfällt
Der Renten Service berechnet den Vorschuss grundsätzlich auf Grundlage des Dreifachen der für den Sterbemonat zu zahlenden Rente. Bestimmte Bestandteile, etwa ein Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung, bleiben bei der Vorschussberechnung unberücksichtigt.
Wurden bereits Rentenbeträge für Monate nach dem Sterbemonat überwiesen, werden diese auf den Vorschuss angerechnet. Deshalb lässt sich die tatsächliche Zahlung nicht in jedem Fall durch schlichtes Verdreifachen der letzten Kontogutschrift bestimmen.
Der Vorschuss wird später mit der bewilligten Hinterbliebenenrente verrechnet. Er ist bereits ausgezahlte Rente für das Sterbevierteljahr und erhöht den Gesamtanspruch nicht; bei einer Überzahlung kommt auch eine Rückforderung beziehungsweise ein Einbehalt in Betracht.
Eigenes Einkommen wird zunächst nicht angerechnet
Während des Sterbevierteljahres mindern eine eigene Altersrente oder Arbeitslohn die Witwen- oder Witwerrente nicht durch die Einkommensanrechnung. Hinterbliebene sollten deshalb einen Antrag nicht vorschnell mit der Begründung verwerfen, sie hätten ohnehin zu hohe eigene Einkünfte.
Nach dem Sterbevierteljahr kann sich die Auszahlung deutlich verändern: Dann gelten die regulären Berechnungsanteile der kleinen oder großen Hinterbliebenenrente und die Vorschriften zur Einkommensanrechnung.
Wie sich das auswirken kann, erläutert unser Beitrag zur Anrechnung einer eigenen Altersrente auf die Witwenrente.
Die Vorauszahlung sollte deshalb für die betreffenden drei Monate eingeplant werden. Welche Unterschiede anschließend zwischen den Rentenarten bestehen, zeigt der Beitrag darüber, wie lange eine Witwenrente gezahlt wird.
Was passiert, wenn die kurze Frist verpasst wurde?
Eine verspätete Antragstellung bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch auf das Sterbevierteljahr oder auf die Witwenrente entfällt. Nach Ablauf der kurzen Frist ist die weitere Prüfung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich; dort kann auch ein Vorschuss zusammen mit der Hinterbliebenenrente beantragt werden.
Unbegrenzt warten sollte dennoch niemand, denn nach § 99 Absatz 2 SGB VI wird eine Hinterbliebenenrente grundsätzlich höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend geleistet. Ob bereits ein wirksamer Antrag vorliegt, ist deshalb finanziell bedeutsam.
Hat der verstorbene Partner noch keine eigene Rente bezogen, kommt das hier beschriebene vereinfachte Vorschussverfahren beim Renten Service nicht in Betracht. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente einschließlich des Sterbevierteljahres kann trotzdem bestehen und sollte unmittelbar mit der Rentenversicherung geklärt werden.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Im folgenden Beispiel aus der Praxis stirbt Sabines Ehemann, der bereits eine eigene Altersrente bezogen hat, am 8. Oktober 2026. Für die Vorschussberechnung werden monatlich 1.400 Euro zugrunde gelegt; Sabine lebt in Deutschland und erfüllt die übrigen Voraussetzungen.
Ihr vollständiger Vorschussantrag mit Sterbeurkunde geht am 16. Oktober beim Renten Service ein. Ohne anzurechnende Weiterzahlungen ergibt sich ein Vorschuss von 4.200 Euro für November 2026 bis Januar 2027.
Sabine reicht außerdem den vollständigen Hinterbliebenenrentenantrag ein. Die 4.200 Euro plant sie für diese drei Monate ein, weil die betreffenden Rentenbeträge damit bereits vorausgezahlt sind.
Fragen und Antworten zur Vorschusszahlung
Verliere ich nach 30 Tagen meinen Anspruch auf Witwenrente?
Nein, die kurze Frist betrifft das vereinfachte Vorschussverfahren beim Renten Service. Der Hinterbliebenenrentenanspruch muss gesondert geprüft werden, wobei die Grenzen für rückwirkende Zahlungen zu beachten sind.
Wie viel Geld wird als Vorschuss gezahlt?
Die Berechnung geht grundsätzlich vom Dreifachen der für den Sterbemonat zu zahlenden Rente aus. Ausgeschlossene Rentenbestandteile und bereits erfolgte Zahlungen für spätere Monate können den Vorschuss vermindern.
Reicht es, den Todesfall beim Renten Service zu melden?
Nein, die Vorschusszahlung muss ausdrücklich beantragt werden. Die reine Sterbefallmeldung ersetzt diesen Antrag nicht.
Muss ich zusätzlich das Formular R0500 einreichen?
Für die abschließende Prüfung ist zusätzlich der vollständige Antrag auf Hinterbliebenenrente erforderlich, regelmäßig mit dem Formular R0500. Der Vorschussantrag gilt rechtlich zwar bereits als Rentenantrag, enthält aber noch nicht alle benötigten Angaben.
Kann ich trotz eigener Rente oder Arbeitseinkommen den Vorschuss bekommen?
Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Sterbevierteljahr findet keine Anrechnung eigener Einkünfte auf die Witwen- oder Witwerrente statt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Vorschusszahlung, DRV-Rentenlexikon zum Sterbevierteljahr, Renten Service: Voraussetzungen und Antragstellung, Antragsformular des Renten Service, Stand März 2026, DRV: benötigte Unterlagen, § 97 SGB VI zur Einkommensanrechnung sowie die im Text verlinkten Vorschriften und Formulare. Stand: 19. Oktober 2026.




