Rente bei Schwerbehinderung: Ab Jahrgang 1970 soll sich der Anspruch ändern

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Schwerbehindertenrente: Ab Jahrgang 1970 könnte der Rentenbeginn später kommen

Wer mit einer Schwerbehinderung seine Rente plant, braucht einen verlässlichen Termin. Doch nach einem Bericht über einen frühen Arbeitsstand zur Rentenreform könnten die Altersgrenzen künftig steigen – betroffen wären demnach grundsätzlich Versicherte ab Jahrgang 1970.

Beschlossen ist diese Änderung noch nicht: Nach geltendem Recht bleibt zunächst für die Jahrgänge ab 1964 der Einstieg mit 62 Jahren und Abschlägen oder mit 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Doch das soll sich ändern.

Keine Abschaffung, aber ein späterer Zugang

Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel berichtet zur möglichen Änderung der Schwerbehindertenrente einen Arbeitsentwurf, den er dem Bundesarbeitsministerium zuordnet. Danach soll diese Rentenart erhalten bleiben, ihr Beginn aber an die jeweilige Regelaltersgrenze gekoppelt werden.

Für Betroffene wäre eine solche Änderung ein erheblicher Einschnitt. Wer gesundheitlich ohnehin nur schwer bis zum geplanten Rentenbeginn durchhält, müsste zusätzliche Monate finanziell überbrücken. Dass eine Rentenart formal erhalten bleibt, schützt noch nicht vor einem späteren Zugang.

Was heute gilt: Mit 62 früher raus, mit 65 ohne Abschlag

Die geltenden Voraussetzungen stehen in § 37 SGB VI: Erforderlich sind die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch bei Rentenbeginn, eine Wartezeit von 35 Jahren und das entsprechende Lebensalter.

Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren, der frühestmögliche Beginn bei 62 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten teilweise niedrigere Grenzen nach den Übergangsvorschriften.

Schwerbehinderung bedeutet grundsätzlich einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 reicht für diese Altersrente nicht aus. Die 35-jährige Wartezeit verlangt dagegen nicht ausschließlich Berufsjahre:

Auch andere anrechenbare rentenrechtliche Zeiten können mitzählen, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.

Für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, bei drei Jahren also höchstens 10,8 Prozent. Wer ab Jahrgang 1964 mit 63 statt mit 65 beginnt, muss grundsätzlich 7,2 Prozent Abschlag einplanen. Diese Minderung entfällt nicht später mit dem 65. Geburtstag; weitere Erläuterungen bietet unser Beitrag zur Altersrente bei Schwerbehinderung für die Jahrgänge ab 1964.

Die geplante Kopplung könnte beide Altersgrenzen verschieben

Nach der im vorliegenden Videotranskript beschriebenen Konstruktion wäre eine abschlagsfreie Schwerbehindertenrente zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze möglich. Der frühestmögliche Beginn mit Abschlägen läge fünf Jahre davor. Bliebe die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, ergäben sich weiterhin 65 und 62 Jahre.

Erst eine höhere Regelaltersgrenze würde bei dieser Konstruktion auch den Zugang zur Schwerbehindertenrente nach hinten verschieben. Der Abstand zwischen frühestem und abschlagsfreiem Beginn bliebe zwar drei Jahre lang. Die Betroffenen müssten aber länger auf den ersten möglichen Rentenmonat warten.

Regelaltersgrenze Schwerbehindertenrente ohne Abschlag Frühester Beginn mit Abschlag
67 Jahre: geltendes Recht ab Jahrgang 1964 65 Jahre 62 Jahre
67 Jahre und 2 Monate: nur Rechenbeispiel 65 Jahre und 2 Monate 62 Jahre und 2 Monate
67 Jahre und 4 Monate: nur Rechenbeispiel 65 Jahre und 4 Monate 62 Jahre und 4 Monate

Die höheren Werte in der Tabelle sind keine beschlossenen Altersgrenzen und keinem Geburtsjahrgang verbindlich zugeordnet. Sie zeigen ausschließlich, wie die beschriebene Kopplung rechnerisch funktionieren würde.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Warum der Jahrgang 1970?

Nach Knöppels Darstellung soll eine Übergangsregelung Versicherte schützen, die vor dem 1. Januar 1970 geboren wurden. Für die Jahrgänge 1964 bis 1969 bliebe es danach grundsätzlich bei 62 Jahren mit Abschlägen und 65 Jahren ohne Abschläge. Erst ab Jahrgang 1970 soll die neue Kopplung greifen.

Damit könnte zwischen zwei benachbarten Geburtsjahrgängen künftig eine unterschiedliche Rechtslage entstehen. Aus dem Geburtsjahr 1970 allein lässt sich aber heute weder eine bestimmte Verlängerung noch ein neuer Rententermin ableiten. Auch für diese Versicherten gelten bislang die bestehenden gesetzlichen Altersgrenzen.

Altersteilzeit: Möglicher Schutz ist noch keine Zusage

Für Versicherte ab Jahrgang 1970 beschreibt Knöppel außerdem einen möglichen Vertrauensschutz bei bereits verbindlich vereinbarter Altersteilzeit. Der dafür vorgesehene Stichtag sei im frühen Arbeitsstand noch als Platzhalter enthalten.

Zusätzlich werde ein Schutz für bestimmte Beschäftigte im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg und Anpassungsgeld erwogen.

Eine bestehende Altersteilzeitvereinbarung ist deshalb ein wichtiges Dokument, aber noch kein Beleg für eine künftige Ausnahme. Aus dem Bericht lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass ein heute neu abgeschlossener Vertrag sicher vor höheren Altersgrenzen schützen würde. Ob ein Schutz entsteht und welche Vereinbarungen er erfasst, müsste erst gesetzlich festgelegt werden.

Rentenplanung braucht überprüfte Daten statt vorschneller Entscheidungen

Wer seinen Ausstieg vorbereitet, sollte den Versicherungsverlauf und die persönliche Rentenauskunft prüfen lassen. Offene Zeiten im Rentenkonto, der gewünschte Beginn und das Ende einer Altersteilzeit müssen zusammenpassen. Eine mögliche Reform macht diese Abstimmung wichtiger, ersetzt aber keine geltende Vorschrift.

Auch die Anerkennung der Schwerbehinderung zum Rentenbeginn verdient Aufmerksamkeit. Was bei einer späteren Herabsetzung geschieht, erläutert unser Beitrag „Grad der Behinderung sinkt nach Rentenbeginn: Was passiert mit der Rente?“. Die Frage des GdB und die Debatte um höhere Altersgrenzen sind dabei getrennt zu prüfen.

Beispiel aus der Praxis: Zwei Monate können eine Finanzierungslücke öffnen

Ein Beispiel: Sabine, Jahrgang 1970, hat einen GdB von 50 und wird bis zum geplanten Rentenbeginn die 35-jährige Wartezeit erfüllen. Nach heutigem Recht plant sie den frühestmöglichen Einstieg mit 62 Jahren. Bei einer für diesen Beginn errechneten Bruttorente von 1.600 Euro vor Abschlag blieben nach 10,8 Prozent Minderung 1.427,20 Euro vor weiteren Abzügen.

Würde ihre früheste Altersgrenze durch eine spätere Gesetzesänderung beispielsweise auf 62 Jahre und zwei Monate steigen, könnte sie diese Altersrente erst entsprechend später beziehen. Endete ihr Arbeitsverhältnis trotzdem zum bisher geplanten Termin, müsste sie die Zwischenzeit anderweitig finanzieren. Genau darin liegt das Planungsproblem – die zwei zusätzlichen Monate sind hier ausdrücklich nur eine Annahme.

Fragen und Antworten zur möglichen Reform

Ist die Schwerbehindertenrente mit 62 bereits gestrichen?

Nein. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 ist sie nach geltendem Recht weiterhin frühestens mit 62 Jahren möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei fallen grundsätzlich bis zu 10,8 Prozent dauerhafte Abschläge an.

Müssen alle ab Jahrgang 1970 künftig länger arbeiten?

Das steht nicht fest. Der berichtete Arbeitsstand sieht für diese Jahrgänge eine Kopplung der Rentengrenzen vor, aber noch keine hier verbindlich benennbare neue Altersgrenze. Ein späterer Rentenzugang wäre zudem nicht automatisch eine Pflicht, bis dahin im bisherigen Arbeitsverhältnis zu bleiben.

Sollen GdB 50 und die 35-jährige Wartezeit entfallen?

Nach der vorliegenden Darstellung sollen diese Voraussetzungen bestehen bleiben. Die beschriebene Änderung betrifft vor allem das Alter, ab dem die Rente beansprucht werden kann.