Seit dem 1. Juli 2026 gilt auf dem Pfändungsschutzkonto ein höherer monatlicher Grundfreibetrag. Für alleinstehende Schuldnerinnen und Schuldner ohne Unterhaltspflichten sind nun 1.590 Euro im Monat vor einer Kontopfändung geschützt. Der bisherige P-Konto-Grundfreibetrag lag bei 1.560 Euro.
Die Anpassung beruht auf den neuen Pfändungsfreigrenzen, die für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass die Tabellen nach Arbeitseinkommen und nach der Zahl der Personen gestaffelt sind, denen Betroffene Unterhalt leisten.
Für viele Betroffene reicht der automatische Grundschutz aber nicht aus. Wer Kinder hat, Kindergeld erhält, Unterhalt leistet oder bestimmte Sozialleistungen bekommt, kann den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Was das P-Konto tatsächlich schützt
Ein P-Konto schützt Guthaben auf dem Konto bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag. Ohne diesen Schutz kann eine Kontopfändung dazu führen, dass die Bank eingehende Beträge an Gläubiger abführt oder das Guthaben blockiert.
Der Schutz gilt nicht nur für Arbeitslohn. Auch Rente, Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung, Krankengeld, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld oder andere regelmäßige Zahlungen können auf einem P-Konto geschützt sein.
Wichtig ist aber: Der automatische Schutz umfasst zunächst nur den Grundfreibetrag. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.590 Euro monatlich, weil der eigentliche Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro auf dem P-Konto auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet wird.
Wann der Freibetrag erhöht werden kann
Eine Erhöhung kommt vor allem dann in Betracht, wenn Betroffene für andere Menschen sorgen müssen. Das betrifft etwa Kinder, Ehepartner ohne ausreichendes eigenes Einkommen oder andere Personen, denen tatsächlich Unterhalt geleistet wird.
Seit dem 1. Juli 2026 steigt der Freibetrag für die erste unterhaltspflichtige Person um 597,42 Euro. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person bis zur fünften Person kommen jeweils 332,83 Euro hinzu.
Auch Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden. Das ist besonders wichtig, weil Kindergeld zwar häufig auf dem Konto eines Elternteils eingeht, wirtschaftlich aber für das Kind bestimmt ist.
Zusätzlicher Schutz kann außerdem bei bestimmten Sozialleistungen, Nachzahlungen oder einmaligen zweckgebundenen Leistungen nötig sein. Dazu können etwa Leistungen für Kinder, Nachzahlungen von Sozialleistungen oder bestimmte Hilfen für Schwangere gehören.
Die wichtigsten Freibeträge ab 1. Juli 2026
| Situation | Geschützter Betrag auf dem P-Konto |
|---|---|
| Keine Unterhaltspflicht | 1.590,00 Euro monatlich |
| Eine unterhaltsberechtigte Person | 1.590,00 Euro plus 597,42 Euro |
| Zwei unterhaltsberechtigte Personen | 1.590,00 Euro plus 597,42 Euro plus 332,83 Euro |
| Drei unterhaltsberechtigte Personen | 1.590,00 Euro plus 597,42 Euro plus zweimal 332,83 Euro |
| Vier unterhaltsberechtigte Personen | 1.590,00 Euro plus 597,42 Euro plus dreimal 332,83 Euro |
| Fünf unterhaltsberechtigte Personen | 1.590,00 Euro plus 597,42 Euro plus viermal 332,83 Euro |
Die Tabelle zeigt, warum eine Bescheinigung in der Praxis so wichtig ist. Bei einer alleinerziehenden Person mit zwei Kindern kann der geschützte Betrag deutlich über dem automatischen Grundfreibetrag liegen.
Ohne Nachweis bleibt die Bank meist beim einfachen Grundschutz. Dann kann Geld blockiert werden, das eigentlich für Miete, Lebensmittel, Strom, Kinderbedarf oder laufende Haushaltskosten gebraucht wird.
Die Bank erhöht nicht alles automatisch
Die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrags muss bei bestehenden P-Konten grundsätzlich technisch nachvollzogen werden. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände müssen Banken bei bereits bestehenden Bescheinigungen die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.
Das bedeutet aber nicht, dass jede persönliche Veränderung automatisch berücksichtigt wird. Wer ein weiteres Kind bekommen hat, erstmals Kindergeld erhält, eine neue Unterhaltspflicht nachweisen kann oder eine Sozialleistungsnachzahlung erwartet, muss aktiv werden.
Auch wer bisher keine P-Konto-Bescheinigung eingereicht hat, sollte seinen Schutz prüfen. Gerade bei Familien, Alleinerziehenden und Personen mit mehreren Zahlungseingängen ist der einfache Freibetrag oft zu niedrig.
So wird der Freibetrag erhöht
Der wichtigste Schritt ist die P-Konto-Bescheinigung. Mit ihr wird gegenüber der Bank nachgewiesen, welche zusätzlichen Beträge geschützt werden müssen.
Eine solche Bescheinigung kann zum Beispiel durch anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Arbeitgeber, Rechtsanwälte oder Steuerberater ausgestellt werden. Grundlage ist § 903 ZPO, der Nachweise über Erhöhungsbeträge regelt.
Betroffene sollten die Bescheinigung bei ihrer Bank einreichen und sich den Eingang möglichst bestätigen lassen. Sinnvoll ist außerdem, im Onlinebanking oder auf dem Kontoauszug zu prüfen, ob der neue Freibetrag tatsächlich hinterlegt wurde.
Wer bereits eine alte Bescheinigung hat, muss nicht in jedem Fall sofort eine neue vorlegen. Die AG SBV weist aber darauf hin, dass die neuen Bescheinigungen erst ab dem 1. Juli 2026 gültig sind und ab diesem Zeitpunkt verwendet werden dürfen.
Welche Nachweise Betroffene bereithalten sollten
Für die Bescheinigung werden je nach Fall unterschiedliche Unterlagen benötigt. Bei Kindern können das Geburtsurkunden, Kindergeldbescheide oder Meldebescheinigungen sein.
Bei Unterhaltspflichten können Unterhaltstitel, gerichtliche Beschlüsse, Vereinbarungen oder Kontoauszüge über tatsächliche Unterhaltszahlungen erforderlich sein. Bei Sozialleistungen helfen aktuelle Bescheide, Änderungsbescheide oder Nachweise über Nachzahlungen.
Entscheidend ist, dass die Stelle, die die Bescheinigung ausstellt, die zusätzlichen Beträge nachvollziehen kann. Wer unvollständige Unterlagen vorlegt, riskiert Verzögerungen.
Wenn die Bank die Erhöhung nicht einträgt
In der Praxis kommt es vor, dass Banken eine Bescheinigung nicht sofort umsetzen oder Rückfragen stellen. Betroffene sollten dann schriftlich um Korrektur bitten und auf die eingereichte P-Konto-Bescheinigung verweisen.
Hilft das nicht, sollte eine Schuldnerberatung eingeschaltet werden. In schwierigen Fällen kann auch ein Antrag beim Vollstreckungsgericht notwendig sein.
Das gilt besonders dann, wenn der Schutz über die üblichen Bescheinigungsbeträge hinausgehen muss. Das kann etwa bei außergewöhnlich hohen notwendigen Kosten, besonderen Bedarfslagen oder komplizierten Nachzahlungen der Fall sein.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Ein P-Konto schützt nicht unbegrenzt jedes Guthaben. Es arbeitet mit monatlichen Freibeträgen und Übertragungsregeln.
Wer zu spät reagiert, kann erleben, dass dringend benötigtes Geld blockiert wird. Besonders kritisch ist das bei Miete, Stromabschlägen, Versicherungen oder Lebensmitteln.
Deshalb sollten Betroffene bereits vor größeren Zahlungseingängen prüfen, ob der Freibetrag ausreicht. Das gilt etwa bei Nachzahlungen vom Jobcenter, der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder beim Kindergeld.
Der Unterschied zwischen Lohnpfändung und Kontopfändung
Viele Betroffene verwechseln die Lohnpfändung mit dem Schutz auf dem P-Konto. Bei einer Lohnpfändung berechnet der Arbeitgeber anhand der Pfändungstabelle, welcher Teil des Nettoeinkommens an den Gläubiger abgeführt wird.
Beim P-Konto geht es dagegen um das Guthaben auf dem Konto. Auch wenn der Arbeitgeber bereits den unpfändbaren Lohn überwiesen hat, kann das Geld auf dem Konto erneut blockiert werden, wenn der P-Konto-Freibetrag nicht hoch genug eingestellt ist.
Deshalb reicht es nicht immer, auf die Lohnabrechnung zu schauen. Entscheidend ist, welcher Schutzbetrag bei der Bank hinterlegt ist.
Auch Rentner und Sozialleistungsbezieher sollten prüfen
Die Erhöhung betrifft nicht nur Beschäftigte. Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Erwerbsminderungsrente, Grundsicherungsbeziehende oder Krankengeldempfänger können ebenfalls ein P-Konto benötigen.
Gerade bei Sozialleistungen werden Nachzahlungen häufig gesammelt überwiesen. Ohne zusätzlichen Schutz kann dann ein Betrag auf dem Konto landen, der den monatlichen Freibetrag überschreitet.
Wer eine solche Nachzahlung erwartet, sollte vorher handeln. Nachträgliche Klärungen sind oft möglich, aber sie kosten Zeit und können die laufende Haushaltsführung erheblich belasten.
Praxisbeispiel: Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern
Eine alleinerziehende Mutter erhält Arbeitslohn, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Ihr Konto ist gepfändet und als P-Konto geführt.
Ohne Bescheinigung wären seit dem 1. Juli 2026 zunächst nur 1.590 Euro monatlich geschützt. Da sie zwei Kinder versorgt, kann der Freibetrag aber durch die Unterhaltspflichten deutlich steigen.
Sie lässt sich bei einer anerkannten Schuldnerberatung eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen. Danach reicht sie das Dokument bei ihrer Bank ein und bittet schriftlich um Anpassung des Freibetrags.
Erst danach ist sichergestellt, dass nicht nur der Grundbetrag, sondern auch die zusätzlichen Beträge für die Kinder berücksichtigt werden. Für die Familie kann das darüber entscheiden, ob Miete, Strom und Lebensmittel im laufenden Monat bezahlt werden können.
Fragen und Antworten zum P-Konto-Freibetrag ab 1. Juli 2026
Wie hoch ist der neue Grundfreibetrag auf dem P-Konto?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro. Dieser Betrag gilt für Personen ohne Unterhaltspflichten und ohne weitere Erhöhungsbeträge.
Muss ich wegen der Erhöhung selbst zur Bank gehen?
Der neue Grundfreibetrag sollte bei bestehenden P-Konten grundsätzlich berücksichtigt werden. Wer aber zusätzliche Beträge wegen Kindern, Unterhalt, Kindergeld oder Sozialleistungen schützen lassen will, braucht in der Regel eine Bescheinigung.
Wie bekomme ich einen höheren Freibetrag?
Betroffene benötigen eine P-Konto-Bescheinigung oder in besonderen Fällen einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts. Die Bescheinigung wird bei der Bank eingereicht, damit dort der höhere Schutzbetrag hinterlegt wird.
Wer kann eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen?
In Betracht kommen unter anderem anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Arbeitgeber, Rechtsanwälte und Steuerberater. Welche Stelle passt, hängt davon ab, welche Beträge geschützt werden sollen.
Wird Kindergeld automatisch geschützt?
Nicht immer. Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden, muss aber gegenüber der Bank nachgewiesen werden. Ohne passenden Nachweis kann es passieren, dass die Bank nur den einfachen Grundfreibetrag berücksichtigt.
Was mache ich, wenn die Bank den Freibetrag nicht anpasst?
Betroffene sollten die Bank schriftlich zur Korrektur auffordern und eine Kopie der Bescheinigung beifügen. Wenn das nicht hilft, sollten sie eine Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe einschalten und gegebenenfalls das Vollstreckungsgericht anrufen.




