Neue Regeln bei Krankmeldungen: Lehrer und Erzieher sind besonders betroffen

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Die schwarz-rote Bundesregierung plant, Arbeitnehmer künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage eines ärztlichen Attests zu verpflichten. Besonders hart trifft diese Regelung ausgerechnet jene, die täglich mit Infektionen in Berührung kommen Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher.

Merz zweifelt – Beschäftigte sollen zahlen

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Wahlkampf öffentlich in Frage gestellt, ob der deutsche Krankenstand von durchschnittlich 14,5 Tagen pro Jahr wirklich gerechtfertigt sei. Die Antwort seiner Regierung: Misstrauen statt Vertrauen.

Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, das Attest bereits am ersten Fehltag Pflicht werden. Wer krank ist, soll das sofort beweisen, auch wenn er Fieber hat und kaum aus dem Bett kommt.

Daten zeigen: Bildungsbereich trifft es besonders

Ausgerechnet Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dürften von der Neuregelung überdurchschnittlich betroffen sein, und das aus nachvollziehbaren Gründen.

Laut dem Fehlzeiten-Report 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) machen Kurzzeiterkrankungen von ein bis drei Tagen im Bereich Erziehung und Unterricht satte 9,4 Prozent aller Fehltage aus: deutlich mehr als in anderen Branchen.

Der Grund liegt auf der Hand: Wer täglich engen Kontakt zu Dutzenden Kindern und Jugendlichen hat, steckt sich öfter an. Rund 21 Prozent aller Fehltage im Bildungsbereich gehen auf Atemwegsinfekte zurück. Das ist Spitzenwert, gemeinsam mit Banken und Versicherungen.

Erkältungen, Grippe und Infekte sind ein Berufsrisiko beim engen Kontakt mit Menschen.

Dazu kommen psychische Belastungen. 17 Prozent der Fehltage im Bildungsbereich entfallen auf psychische Erkrankungen. Nur das Gesundheits- und Sozialwesen weist ähnliche Werte auf. Mit 17,9 psychisch bedingten Krankheitsfällen je 100 Beschäftigte belegt der Bildungsbereich den zweiten Platz aller untersuchten Branchen.

GEW: Koalition unterstellt Beschäftigten pauschal Betrug

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Pläne scharf kritisiert. Die stellvertretende Vorsitzende Doreen Siebernik bringt es auf den Punkt: Die Koalition unterstelle den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein.

Das zerstöre das Vertrauen, das in vielen Betrieben über Jahre gewachsen sei, und erzeuge gleichzeitig mehr Bürokratie für ohnehin überlastete Arztpraxen.

Beamte möglicherweise ausgenommen – Tarifbeschäftigte nicht

Dabei trifft es nicht alle gleich. Beamtinnen und Beamte unterliegen eigenen dienstrechtlichen Regelungen. Ob Bund und Länder diese an die neuen Vorgaben angleichen, ist noch offen.

Lehrkräfte und Erzieherinnen, die nach TVöD oder TV-L angestellt sind, haben dagegen keine Wahl: Sie fallen direkt unter das Entgeltfortzahlungsgesetz – und damit unter die neue Attestpflicht.

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 Kranke Lehrkräfte sollen sich zum Arzt schleppen

Was die Bundesregierung als Maßnahme gegen Missbrauch verkauft, ist in Wirklichkeit ein Generalverdacht gegen Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer mit Grippe im Bett liegt, soll trotzdem erst zum Arzt, um sich seine Krankheit bescheinigen zu lassen.

Das kostet Zeit, Kraft und Nerven – und verstopft Arztpraxen zusätzlich. Für eine Berufsgruppe, die ohnehin schon am Limit arbeitet, ist das eine weitere Zumutung.

FAQ: Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag

1. Was plant die Bundesregierung genau bei den Krankmeldungen?

Die schwarz-rote Koalition will die Attestpflicht auf den ersten Krankheitstag vorziehen. Bisher schreibt das Entgeltfortzahlungsgesetz ein ärztliches Attest erst ab dem vierten Kalendertag vor – sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt. Zusätzlich soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung komplett abgeschafft werden.

Als Ausgleich verspricht die Regierung eine sogenannte “Termingarantie Fachärzte”. Wer krank ist, muss künftig also trotzdem persönlich zum Arzt – unabhängig davon, wie schwer die Erkrankung ist.

2. Warum sind Lehrkräfte und Erzieherinnen besonders betroffen?

Weil ihr Berufsalltag besonders häufig zu kurzen Erkrankungen führt. Der tägliche enge Kontakt mit vielen Kindern und Jugendlichen begünstigt die Übertragung von Infektionskrankheiten. Laut WIdO-Daten gehen 21 Prozent aller Fehltage im Bildungsbereich auf Atemwegsinfekte zurück.

Kurzzeiterkrankungen von ein bis drei Tagen machen 9,4 Prozent der Fehltage aus, also überdurchschnittlich viel. Genau diese häufigen, aber kurzen Krankheitsphasen würden durch die neue Attestpflicht besonders ins Gewicht fallen.

3. Gilt die neue Regelung auch für verbeamtete Lehrkräfte?

Nicht automatisch. Beamtinnen und Beamte unterliegen eigenen dienstrechtlichen Vorschriften, nicht dem Entgeltfortzahlungsgesetz. In vielen Bundesländern müssen sie ein Attest erst nach mehreren Krankheitstagen vorlegen.

Ob Bund und Länder ihre Beamtengesetze an die neuen Regeln anpassen werden, ist bislang offen. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst – also Lehrkräfte und Erzieher*innen nach TVöD oder TV-L – wären hingegen direkt und sofort betroffen.

4. Was sind die praktischen Folgen der geplanten Regelung?

Kranke Beschäftigte müssten trotz Fieber oder Infekt zum Arzt, was Arztpraxen zusätzlich belastet und Ansteckungsrisiken erhöht. Der bürokratische Aufwand steigt für Beschäftigte, Arbeitgeber und Praxen gleichermaßen.

Gleichzeitig wird das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern untergraben – ohne dass ein konkreter Nachweis vorliegt, dass Kurzzeit-Krankmeldungen im Bildungsbereich missbräuchlich sind.

Die Daten des WIdO zeigen das Gegenteil: Die häufigen Kurzerkrankungen sind strukturell bedingt, nicht Ausdruck von Drückebergerei.

Quellenverzeichnis

Bundesregierung / Koalitionsplanung: Geplante Änderungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§ 5 EFZG) sowie Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, Koalitionsankündigung 2026.