Unterhaltsvorschuss bis 25 statt bis 18, und über 100 Euro mehr im Monat: Ein Antrag im Bundestag verspricht Alleinerziehenden, deren früherer Partner keinen Unterhalt zahlt, genau das. Nur beschlossen wird es so nicht. Der Antrag stammt von der Oppositionsfraktion Die Linke, und die Regierung bewegt sich beim Unterhaltsvorschuss zurzeit in die Gegenrichtung – Richtung Sparen.
Nach Angaben des Paritätischen Gesamtverbands waren 2024 mehr als 800.000 Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen. Für sie und ihre Eltern trifft der Antrag der Linken (Bundestags-Drucksache 21/4539) auf einen ungewöhnlichen Moment: Zwei politische Richtungen laufen gegeneinander, die eine möchte die Leistung ausweiten, die andere will bei ihr sparen.
Von den fünf Forderungen des Antrags hat am Ende nur eine einzige einen realistischen Weg. Und die kommt nicht von der Linken, sondern steht im Koalitionsvertrag der Regierung.
Inhaltsverzeichnis
Fünf Forderungen zum Unterhaltsvorschuss: Der Haken ist, wer sie stellt
Der Antrag verlangt fünf Änderungen am Unterhaltsvorschussgesetz. Das Kindergeld soll nur noch zur Hälfte statt voll auf den Vorschuss angerechnet werden. Die Bedarfsprüfung für Kinder ab zwölf Jahren, also die Einkommenshürde, die es bei jüngeren Kindern nicht gibt, soll wegfallen.
Das Höchstalter soll von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres steigen, gekoppelt an das Kindergeld. Auch Eltern, die neu heiraten, sollen den Vorschuss behalten dürfen, während er heute mit der Heirat endet. Und die Sonderregeln, die manche ausländische Staatsangehörige vom Vorschuss ausschließen, sollen ersatzlos gestrichen werden.
Der Haken steckt nicht in den Forderungen, sondern darin, wer sie stellt. Der Antrag kommt von der Fraktion Die Linke, die in der Opposition sitzt. Und er ist selbst kein Gesetzentwurf: Er fordert die Bundesregierung nur auf, einen solchen Entwurf vorzulegen.
Ein Oppositionsantrag, der die Regierung zum Handeln auffordert, ist der schwächste Hebel, den das Parlament kennt, denn er bindet niemanden. Am 8. Juli 2026 geben die zuständigen Ausschüsse ihre Voten ab, federführend der Familienausschuss. Ein Ja der Regierungsmehrheit gilt als unwahrscheinlich.
Die eine Reform, die den Unterhaltsvorschuss wirklich erhöhen würde
Von den fünf Punkten ist einer schon heute Regierungspolitik, nur eben auf dem Papier. Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt für das Kind, abzüglich des vollen Kindergeldes. Weil das Jugendamt die vollen 259 Euro Kindergeld abzieht, bleiben 2026 je nach Alter 227, 299 oder 394 Euro übrig.
Würde nur das halbe Kindergeld angerechnet, wie es der Antrag verlangt, wären es 129,50 Euro mehr im Monat, und zwar pro Kind.
| Alter des Kindes | Heute (volle Anrechnung) | Mit hälftiger Anrechnung |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 227 Euro | 356,50 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 299 Euro | 428,50 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 394 Euro | 523,50 Euro |
Genau diese hälftige Anrechnung steht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Dort heißt es, man wolle Alleinerziehende unterstützen, „indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen”. Der Antrag der Linken fordert an diesem Punkt also nichts, was die Regierung nicht selbst versprochen hätte.
Der Unterschied liegt in der Umsetzung: Die Regierung hat es bisher nicht getan. Ein Gesetzentwurf dazu liegt nicht vor, und solange er fehlt, bleibt es bei der vollen Anrechnung und den heutigen Beträgen.
Warum ausgerechnet „bis 25″ das unwahrscheinlichste Versprechen ist
Die Schlagzeile des Antrags ist das höhere Alter: Vorschuss bis 25 statt bis 18. Gerade dieser Punkt ist der unwahrscheinlichste. Schon heute läuft der Vorschuss nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem zwölften Geburtstag knüpft das Gesetz ihn an zusätzliche Bedingungen (§ 1 Absatz 1a UhVorschG):
Vor allem darf das Kind kein Grundsicherungsgeld beziehen (seit Juli 2026 die Bezeichnung für das frühere Bürgergeld), oder der betreuende Elternteil muss mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen. Diese Hürde wollen die Antragsteller streichen und den Bezug bis 25 verlängern.
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Die Regierung bewegt sich in die Gegenrichtung. Bundeskanzler Friedrich Merz hat das Unterhaltsvorschussgesetz öffentlich als eines von drei Gesetzen benannt, bei denen auf der kommunalen Seite weniger Geld ausgegeben werden soll, zusammen mit der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.
Ein aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bekannt gewordenes Arbeitspapier schlägt sogar vor, die Ausweitung von 2017 ganz zurückzunehmen: Vorschuss dann wieder nur bis zum zwölften Geburtstag und höchstens 72 Monate lang. Beschlossen ist das nicht. Aber es zeigt, wohin der Druck geht, und dass eine Verlängerung bis 25 in diesem Umfeld kaum durchsetzbar ist.
Eltern eines heute 13-Jährigen sollten deshalb nicht mit einem längeren Bezug planen, sondern mit dem geltenden Ende bei 18.
Unterhaltsvorschuss sichern: Was Alleinerziehende jetzt tun sollten
Der praktische Rat aus alldem ist unbequem: nicht auf die Reform warten, sondern den bestehenden Anspruch sichern. Wer den Vorschuss noch nicht bezieht, obwohl der andere Elternteil nicht zahlt, stellt den Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts, und zwar rasch. Rückwirkend zahlt das Amt höchstens für den einen Monat vor der Antragstellung. Jeder Monat, den man verstreichen lässt, ist verloren.
Bei einem Kind über zwölf Jahren im Grundsicherungsgeld-Bezug kommt es auf das eigene Bruttoeinkommen an. Bei der 600-Euro-Grenze zählt allein das Erwerbseinkommen; Kindergeld und der Vorschuss selbst werden nicht mitgerechnet. Liegt das eigene Einkommen knapp darunter, entfällt der Anspruch; liegt es knapp darüber, bleibt er bestehen.
Ein paar Arbeitsstunden mehr können also über mehrere hundert Euro im Monat entscheiden. Ändert sich etwas an Einkommen, Wohnsituation oder Familienstand, meldet man das umgehend: Eine verschwiegene Heirat kann Jahre später eine Rückforderung auslösen.
Kommt ein ablehnender oder kürzender Bescheid, bleibt nur ein Monat Zeit, um sich zu wehren; welcher Rechtsbehelf (Widerspruch oder Klage) gilt und wie lange genau, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Und die eine Reform, die sich wirklich zu verfolgen lohnt, ist nicht das Alter, sondern die hälftige Anrechnung des Kindergeldes: die 129,50 Euro, die im Koalitionsvertrag stehen, aber bisher nicht umgesetzt sind.
Was von dem Antrag zu erwarten ist
Ein Oppositionsantrag ändert selten ein Gesetz. Meist markiert er eine Richtung und erhöht den Druck. Für Alleinerziehende bedeutet das: Die Schlagzeile „bis 25″ wird auf absehbare Zeit nicht Wirklichkeit, sie steht sogar gegen den Strom, weil die Regierung beim Unterhaltsvorschuss ans Sparen denkt. Realistisch ist ein anderer, weniger spektakulärer Satz:
Das halbe Kindergeld, das der Vorschuss heute verschluckt, könnte bei den Familien ankommen. Es steht im Koalitionsvertrag, es wären 129,50 Euro im Monat, und es ist die eine Verbesserung, auf die zu warten sich lohnt. Bis dahin schützt kein Antrag den laufenden Anspruch. Das tut nur, wer ihn kennt, rechtzeitig beantragt und jede Änderung meldet.
Häufige Fragen zum Reform-Antrag beim Unterhaltsvorschuss
Gilt der Unterhaltsvorschuss jetzt schon bis 25?
Nein. Er wird weiterhin nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die Verlängerung bis 25 ist eine Forderung aus dem Antrag der Linken, kein geltendes Recht. Solange kein Gesetz beschlossen ist, bleibt es bei der Altersgrenze von 18.
Bekomme ich rückwirkend mehr Geld, wenn die hälftige Anrechnung kommt?
Nicht für die Vergangenheit. Eine höhere Auszahlung gälte erst ab dem Inkrafttreten einer solchen Reform, nicht ab heute. Bislang liegt dazu kein Gesetzentwurf vor, ein Datum gibt es also nicht – verlassen sollte man sich auf die 129,50 Euro daher noch nicht.
Ändert der Antrag etwas an der Regel beim Wechselmodell?
Nein. Teilen sich beide Eltern die Betreuung etwa zur Hälfte (Wechselmodell), gilt keiner von ihnen rechtlich als alleinerziehend, und der Vorschuss entfällt. An dieser Voraussetzung rührt der Antrag nicht; sie bliebe auch bei einer Umsetzung bestehen.
Quellen
Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion Die Linke „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern”, Drucksache 21/4539
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), §§ 1, 2 und 4
CDU, CSU und SPD: Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland” (2025)
Senatsverwaltung Berlin: Unterhaltsvorschuss – Leistungsbeträge ab 1. Januar 2026




