Rente: Wer nach 45 Jahren harter Arbeit aufhört, soll mit Rentenkürzungen bestraft werden

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Die geplante Rentenreform entwickelt sich zu einem der umstrittensten sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Besonders scharf fällt die Debatte über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren aus.

Bislang gilt: Wer besonders lange gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und die nötige Altersgrenze erreicht, kann vor der regulären Altersgrenze ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen.

Die Rentenkommission empfiehlt nun, genau diese Möglichkeit abzuschaffen. Die Bundesregierung prüft die 33 Vorschläge der Kommission und hat signalisiert, das Reformpaket zügig voranzubringen.

Für viele Beschäftigte ist das wie eine Bestrafung nach einem langen Arbeitsleben. Denn wer körperlich nicht mehr kann, müsste dann entweder länger arbeiten oder eine vorgezogene Altersrente mit dauerhaften Abschlägen akzeptieren.

Dr. Utz Anhalt: Abschlagfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit nur noch mit Gesundheitsprüfung

Was bisher nach 45 Versicherungsjahren gilt

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird im Alltag häufig noch „Rente mit 63“ genannt. Tatsächlich gilt diese Altersgrenze aber längst nicht mehr für alle Jahrgänge.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte mit 45 Jahren Versicherungszeit grundsätzlich früher in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren, also zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze von 67 Jahren.

Der entscheidende Unterschied zur normalen vorgezogenen Altersrente liegt im Abschlag. Wer die 45 Jahre erfüllt und die passende Altersgrenze erreicht, bekommt die Rente bisher ohne Kürzung.

Wer dagegen nur die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren nutzt, muss bei einem früheren Rentenbeginn Abschläge hinnehmen. Diese betragen grundsätzlich 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der regulären Altersgrenze beginnt.

Was die Rentenkommission ändern will

Die Rentenkommission will die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren streichen. Damit würde eine der bekanntesten Ausnahmen vom höheren Renteneintrittsalter wegfallen.

Begründet wird der Vorschlag vor allem mit den Kosten für die Rentenkasse und dem Fachkräftemangel. Laut Rentenkommission soll die sogenannte „Rente mit 63“ nach dem Kommissionsvorschlag vollständig entfallen, weil sie die Rentenversicherung belastet und dem Arbeitsmarkt erfahrene Beschäftigte entzieht.

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung pro Rentnerjahrgang rund 9,5 Milliarden Euro Entlastung bringen könnte. Zugleich könnten dem Arbeitsmarkt rechnerisch rund 125.000 Vollzeitkräfte länger erhalten bleiben.

Diese Zahlen zeigen, warum der Vorschlag politisch attraktiv ist. Sie erklären aber nicht, wie Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen zwei zusätzliche Jahre durchhalten sollen.

Warum Arbeiter und Handwerker besonders betroffen wären

Die Debatte trifft nicht alle Berufsgruppen gleich. Wer im Büro arbeitet, kann einen längeren Verbleib im Beruf häufig anders organisieren als jemand, der jahrzehntelang auf Baustellen, in der Pflege, in Werkhallen, in Küchen oder im Handwerk gearbeitet hat.

Gerade Beschäftigte mit frühem Berufseinstieg erreichen die 45 Versicherungsjahre häufig vor der regulären Altersgrenze. Dazu gehören viele Facharbeiter, Handwerker, Beschäftigte in der Industrie, Pflegekräfte, Verkäuferinnen, Berufskraftfahrer oder Menschen mit langen Schichtarbeitszeiten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt deshalb vor einer undifferenzierten Einschränkung. Aus Sicht des Handwerks müsse gesichert bleiben, dass Menschen in körperlich belastenden Berufen nach 45 Versicherungsjahren ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Damit kommt die Kritik nicht nur aus den Gewerkschaften. Auch Teile der Wirtschaft sehen die Gefahr, dass die Reform zu stark auf Durchschnittswerte schaut und zu wenig auf reale Arbeitsbedingungen.

Gewerkschaften und SPD-Politiker erhöhen den Druck

Auch die Gewerkschaften stellen sich gegen die Abschaffung. Der DGB fordert in seinem Gegenentwurf, die abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren zu erhalten und lehnt ein höheres Rentenalter ab.

In der SPD gibt es ebenfalls Widerstand. Franziska Giffey sprach sich gegen die Abschaffung aus und verwies auf Menschen mit körperlich anstrengenden Jobs, etwa im Handwerk. Auch Manuela Schwesig kritisierte die geplante Streichung und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.

Damit entsteht für die Bundesregierung ein politisches Problem. Einerseits soll die Rentenreform die Finanzierung stabilisieren, andererseits droht eine Entfremdung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und ihre Altersplanung auf die geltenden Regeln aufgebaut haben.

Was eine Abschaffung praktisch bedeuten würde

“Würde die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gestrichen, hätten Betroffene voraussichtlich zwei Möglichkeiten. Sie könnten bis zur regulären Altersgrenze weiterarbeiten oder eine frühere Rente mit Abschlägen beantragen”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt im Gespräch.

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Für Jahrgänge ab 1964 liegt die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren. “Wer nach heutiger Regelung mit 65 abschlagsfrei gehen könnte, müsste bei einer Streichung entweder zwei Jahre länger arbeiten oder bei einem Rentenbeginn mit 65 dauerhafte Abschläge hinnehmen”, so Anhalt.

Bei 24 Monaten früherem Rentenbeginn ergäbe sich rechnerisch ein Abschlag von 7,2 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro wären das 115,20 Euro weniger im Monat, dauerhaft und lebenslang.

Situation Mögliche Folge
Heute: 45 Versicherungsjahre und passende Altersgrenze erreicht Früherer Rentenbeginn ohne Abschläge möglich
Nach Abschaffung der Regelung Früherer Rentenbeginn nur noch mit Abschlägen oder Weiterarbeit bis zur regulären Altersgrenze
Rentenbeginn zwei Jahre vor regulärer Altersgrenze Rechnerisch 7,2 Prozent dauerhafter Abschlag
Besonders belastende Berufe Höheres Risiko, dass Betroffene die zusätzlichen Jahre gesundheitlich nicht schaffen
Rentennahe Jahrgänge Übergangsregeln und Vertrauensschutz dürften politisch und rechtlich besonders wichtig werden

Noch ist nichts beschlossen

Wichtig ist: Die Abschaffung ist derzeit noch kein geltendes Recht. Es handelt sich um eine Empfehlung der Rentenkommission, die politisch umgesetzt werden müsste.

Vieles weist darauf hin, dass Vertrauensschutz und Übergangsregelungen geprüft werden sollen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, dass die Koalition “prüfen werde, welche Jahrgänge von Änderungen betroffen wären”.

Gerade dieser Punkt dürfte wichtig werden. Wer kurz vor dem Rentenantrag steht und seine Lebensplanung auf die 45-Jahres-Regel ausgerichtet hat, könnte bei der Rente nach 45 Jahren anders behandelt werden als jüngere Versicherte.

Viele Betroffene haben nicht erst mit Mitte 20 nach Studium oder längerer Ausbildung in den Beruf gefunden. Sie standen mit 16, 17 oder 18 Jahren in der Ausbildung, haben früh Beiträge gezahlt und oft körperlich anstrengende Tätigkeiten ausgeübt.

Was Betroffene jetzt prüfen sollten

Wer in den nächsten Jahren in Rente gehen will, sollte seinen Versicherungsverlauf genau prüfen. Entscheidend ist, ob die 45 Jahre tatsächlich erreicht werden und welche Zeiten anerkannt sind.

Nicht jede Phase zählt automatisch mit. Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung können auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege Bedeutung haben, während bestimmte Zeiten des Bürgergeldbezugs oder reine Ausbildungszeiten nicht in gleicher Weise helfen.

Außerdem sollten Betroffene keine übereilten Entscheidungen treffen. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gelten die bisherigen Regeln weiter.

Trotzdem ist es sinnvoll, verschiedene Rentenbeginne durchrechnen zu lassen. Wer die möglichen Abschläge kennt, kann besser entscheiden, ob Teilrente, Altersteilzeit, Weiterarbeit in reduziertem Umfang oder ein späterer Rentenbeginn infrage kommen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maurer, Jahrgang 1964, hat mit 16 Jahren eine Ausbildung begonnen und seitdem fast durchgehend gearbeitet. Mit 65 hätte er nach heutiger Rechtslage 45 Versicherungsjahre erfüllt und könnte abschlagsfrei in Rente gehen.

Würde die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren gestrichen, müsste er bis 67 weiterarbeiten, um seine volle Rente zu bekommen. Geht er trotzdem mit 65, droht ihm bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn ein dauerhafter Abschlag von 7,2 Prozent.

Bei einer erwarteten Bruttorente von 1.700 Euro wären das 122,40 Euro weniger im Monat. Für jemanden, der körperlich am Ende seiner Kräfte ist, wäre das nicht nur eine Rechenfrage, sondern eine erhebliche Belastung im Alltag.

Fragen und Antworten zur geplanten Streichung der 45-Jahres-Rente

Ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren schon abgeschafft?

Nein. Derzeit handelt es sich um einen Vorschlag der Rentenkommission. Erst wenn Bundestag und Bundesrat entsprechende gesetzliche Änderungen beschließen, würde sich die Rechtslage ändern.

Wer kann aktuell nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nutzen, wenn sie 45 Jahre Versicherungszeit erfüllen und die für ihren Jahrgang geltende Altersgrenze erreicht haben. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze bei 65 Jahren.

Warum wird die Abschaffung überhaupt vorgeschlagen?

Die Befürworter verweisen auf die Kosten für die Rentenversicherung und den Fachkräftemangel. Studien sehen ein Milliardenpotenzial für die öffentlichen Kassen und zusätzliche Arbeitskräfte, wenn weniger Menschen vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen.

Warum gibt es so viel Widerstand?

Kritiker sehen vor allem Menschen in körperlich belastenden Berufen benachteiligt. Wer früh angefangen und 45 Jahre gearbeitet hat, soll nach ihrer Auffassung nicht durch Kürzungen bestraft werden.

Drohen bei einem früheren Rentenbeginn dann Abschläge?

Ja, wenn die abschlagsfreie Sonderregel entfällt und Betroffene trotzdem vor der regulären Altersgrenze gehen, wären Abschläge wahrscheinlich. Nach geltender Systematik betragen diese 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns.

Was sollten rentennahe Jahrgänge jetzt tun?

Sie sollten ihren Versicherungsverlauf prüfen, eine Rentenauskunft anfordern und mögliche Rentenbeginne berechnen lassen. Besonders wichtig ist, keine Entscheidung nur auf Basis politischer Ankündigungen zu treffen, solange noch kein neues Gesetz gilt.