Pflegegrad 2 bis 5: Der eigenständige Jahresbetrag soll weggestrichen werden

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Der neue Referentenentwurf zur Pflegereform sorgt bei vielen pflegenden Angehörigen für erhebliche Sorge. Besonders betroffen sind Familien, die heute auf den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege angewiesen sind.

Nach den bisherigen Plänen soll der eigenständige Jahresbetrag, der heute für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann, in seiner bisherigen Form entfallen. Betroffen wären Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Das Bundesgesundheitsministerium sagt, die geplante Neuordnung sorge für mehr Übersichtlichkeit und flexiblere Budgets. In der Lebenswirklichkeit vieler Familien könnte daraus jedoch eine spürbare Leistungskürzung werden.

Warum der gemeinsame Jahresbetrag für Angehörige so wichtig ist

Seit Juli 2025 steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Im Jahr 2026 beträgt dieser bis zu 3.539 Euro pro Jahr und pflegebedürftiger Person.

Dieser Betrag kann bisher genutzt werden, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das betrifft etwa Krankheit, Arzttermine, Behördenwege, berufliche Verpflichtungen oder dringend notwendige Erholungszeiten.

Gerade für Familien mit schwerbehinderten Kindern ist diese Leistung oft nicht nur eine finanzielle Hilfe. Sie ermöglicht überhaupt erst, dass Pflege zu Hause über Jahre aufrechterhalten werden kann.

Private Ersatzpflege ist für viele Familien unverzichtbar

In vielen Haushalten übernehmen nicht professionelle Dienste die Ersatzpflege, sondern vertraute private Personen. Das können Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Menschen sein, die das Kind oder den pflegebedürftigen Erwachsenen gut kennen.

Diese Lösung ist besonders wichtig, wenn Pflegebedürftige fremde oder wechselnde Betreuungspersonen nicht akzeptieren können. Das kann bei stark autistischen Kindern, Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder Menschen mit Demenz der Fall sein.

Die betroffenen Menschen brauchen oft feste Bezugspersonen, die ihre Kommunikation verstehen, Krisen vermeiden und mit besonderen Alltagssituationen umgehen können. Ein formal anerkannter Dienst kann diese Vertrautheit nicht automatisch ersetzen.

Der Fall einer alleinerziehenden Mutter zeigt die Folgen

Eine alleinerziehende Mutter, die uns anschrieb, beschreibt, was die geplante Änderung für ihre Familie bedeuten würde. Sie arbeitet 30 Stunden pro Woche und versorgt zwei minderjährige schwerbehinderte Kinder weitgehend allein.

Beide Kinder haben Pflegegrad 3, einen Grad der Behinderung von 80 sowie die Merkzeichen G, B und H. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhält die Mutter nach eigenen Angaben nicht.

Die Kinder können behinderungsbedingt nicht ohne Weiteres von fremden Personen betreut werden. Sie benötigen vertraute Menschen, die ihre Eigenheiten kennen und von den Kindern akzeptiert werden.

Der gemeinsame Jahresbetrag ist deshalb für diese Familie die einzige praktisch nutzbare Entlastung. Er wird für private Ersatzpflegepersonen eingesetzt, damit die Mutter Arzttermine wahrnehmen, Behördenangelegenheiten erledigen oder wenige Stunden Kraft schöpfen kann.

Aus 7.078 Euro könnten faktisch 78 Euro monatlich werden

Bei zwei Kindern mit Pflegegrad 3 stehen der Familie derzeit rechnerisch bis zu 7.078 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Da Kurzzeitpflege wegen der besonderen Betreuungssituation nicht genutzt werden kann, fließt der Betrag in die vertraute private Ersatzpflege.

Nach dem beschriebenen Entwurf soll bei Pflegegrad 3 künftig ein monatliches Entlastungsbudget von 638 Euro vorgesehen sein. Das bisherige Pflegegeld beträgt 599 Euro.

Die rechnerische Erhöhung läge damit bei lediglich 39 Euro pro Monat und Kind. Für zwei Kinder wären das zusammen 78 Euro monatlich.

Diese 78 Euro müssten aber nicht nur eine bisher zusätzliche Entlastungsleistung auffangen. Aus demselben monatlichen Budget sollen zugleich Bedarfe finanziert werden, die bisher teilweise getrennt betrachtet wurden.

Warum die neuen Budgets den bisherigen Anspruch nicht ersetzen

Das Problem liegt nicht allein in der Höhe der Beträge. Entscheidend ist, wofür die neuen Budgets tatsächlich verwendet werden dürfen.

Wenn private Ersatzpflegepersonen künftig nicht mehr aus einem eigenen Jahresbetrag bezahlt werden können, hilft ein anderes Budget nur dann, wenn es für dieselben Personen und denselben Zweck offen ist. Genau daran bestehen erhebliche Zweifel.

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Das Überbrückungsbudget soll nach dem beschriebenen Entwurf vor allem für akute Versorgungslücken, ambulante Pflegenotdienste und Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen gedacht sein. Für Familien, die eine vertraute private Person brauchen, wäre das kein gleichwertiger Ersatz.

Das Sozialraumbudget soll bei jungen Pflegebedürftigen zwar zusätzliche Hilfen im Umfeld ermöglichen. Es soll aber nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden können.

Viele private Betreuungspersonen, die Familien seit Jahren verlässlich unterstützen, verfügen über keine solche Anerkennung. Für Kinder, die keine fremden Betreuungspersonen akzeptieren, kann ein anerkanntes Angebot trotzdem ungeeignet sein.

Leistung oder Budget Praktische Bedeutung für betroffene Familien
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Kann bisher flexibel eingesetzt werden, auch für vertraute private Ersatzpflegepersonen.
Monatliches Entlastungsbudget Erhöht den monatlichen Betrag nur begrenzt und soll zugleich mehrere bisher getrennte Bedarfe abdecken.
Überbrückungsbudget Hilft vor allem bei akuten Notlagen, Pflegenotdiensten oder Kurzzeitpflege, ersetzt aber nicht automatisch private Ersatzpflege.
Sozialraumbudget Kann nur für anerkannte Angebote nutzbar sein und hilft daher nicht, wenn ausschließlich vertraute private Personen akzeptiert werden.
Professionelle Pflegedienste Sind vielerorts überlastet und können besondere Vertrauensbeziehungen häufig nicht kurzfristig ersetzen.

Pflegedienste können die Lücke kaum schließen

Selbst wenn der Entwurf stärker auf professionelle Angebote setzt, bleibt die praktische Frage offen: Wer soll diese Betreuung übernehmen?

Viele Pflegedienste sind bereits heute stark ausgelastet. Familien berichten seit Jahren, dass sie keine freien Kapazitäten finden oder dass Dienste besondere Betreuungsbedarfe nicht abdecken können.

Das betrifft vor allem Situationen, in denen es nicht nur um Körperpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung geht. Bei schwerbehinderten Kindern, stark autistischen Menschen oder Menschen mit Demenz geht es oft um Beziehung, Vertrauen, Deeskalation und genaue Kenntnis der individuellen Kommunikation.

Eine fremde Fachkraft kann fachlich qualifiziert sein und dennoch für die konkrete Person ungeeignet sein. Pflegebedürftige Menschen sind keine austauschbaren Fälle.

Wenn Entlastung verfällt, obwohl der Bedarf besteht

Schon heute lassen viele Familien Leistungen verfallen, weil sie keine passenden Anbieter finden. Das zeigt sich besonders beim Entlastungsbetrag, der nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden kann.

Wenn Geld zwar rechnerisch vorhanden ist, aber nur für Angebote genutzt werden darf, die vor Ort nicht verfügbar oder für die betroffene Person ungeeignet sind, entsteht keine echte Entlastung. Dann wird aus einem Leistungsanspruch ein theoretischer Betrag auf dem Papier.

Genau dieses Risiko droht nun auch bei der Verhinderungspflege. Der bisher flexible Zugang zu vertrauten privaten Ersatzpflegepersonen könnte wegfallen, während die Ersatzbudgets praktisch nicht erreichbar sind.

Für Angehörige geht es um mehr als Geld

Verhinderungspflege wird in politischen Debatten oft als Zusatzleistung beschrieben. Für viele pflegende Angehörige ist sie aber eine Voraussetzung, um selbst gesund zu bleiben.

Wer rund um die Uhr pflegt, braucht Zeiten für Arzttermine, Schlaf, Behördenwege oder schlicht eine kurze Pause. Ohne solche Unterbrechungen steigt das Risiko, dass pflegende Angehörige selbst erkranken.

Wenn eine alleinerziehende Mutter zwei schwerbehinderte Kinder versorgt und daneben berufstätig ist, kann schon der Ausfall weniger Entlastungsstunden das gesamte Familiensystem gefährden. Dann droht am Ende genau das, was Pflegepolitik eigentlich vermeiden will: Überforderung, Versorgungskrisen und möglicherweise stationäre Unterbringung.

Besonders gefährdet sind stille Familien

Viele der betroffenen Angehörigen haben kaum Kraft, sich öffentlich zu wehren. Sie sind durch Pflege, Beruf, Schlafmangel und Behördenkontakte bereits stark belastet.

Dass bislang nicht überall lauter Protest zu hören ist, bedeutet deshalb nicht, dass nur wenige Menschen betroffen sind. Es kann auch bedeuten, dass die Betroffenen zu erschöpft sind, um ihre Lage sichtbar zu machen.

Gerade deshalb braucht es eine genaue öffentliche Prüfung des Entwurfs. Die Reform darf nicht nur danach bewertet werden, ob Budgets rechnerisch erhalten bleiben, sondern ob sie in der konkreten Versorgung tatsächlich nutzbar sind.

Fazit: Eine Reform darf Entlastung nicht nur umsortieren

Die geplante Neuordnung der Pflegeleistungen könnte für Familien mit besonders hohem Betreuungsbedarf gravierende Folgen haben. Entscheidend ist nicht, ob Geld in irgendeinem neuen Budget auftaucht, sondern ob Angehörige damit weiterhin die Hilfe bezahlen können, die in ihrer Familie funktioniert.

Wenn vertraute private Ersatzpflegepersonen aus der Finanzierung herausfallen, entsteht für viele Haushalte eine Versorgungslücke. Diese Lücke kann weder durch überlastete Pflegedienste noch durch fremde anerkannte Angebote zuverlässig geschlossen werden.

Für pflegende Familien ist Verhinderungspflege keine beliebige Zusatzleistung. Sie entscheidet oft darüber, ob Pflege zu Hause dauerhaft möglich bleibt.