Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte sorgt für Verunsicherung. Unter dem Titel „Die AfD – eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen“ kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass die Partei nicht nur einzelne problematische Aussagen hervorgebracht habe, sondern ein Menschenbild vertrete, das mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen unvereinbar sei.
Die Veröffentlichung ist brisant, weil sie einen Bereich beleuchtet, der in der öffentlichen Auseinandersetzung mit der AfD oft weniger Aufmerksamkeit erhält als z.B, Migration. Dabei betrifft die Frage nach Inklusion, Teilhabe und Menschenwürde Millionen Menschen in Deutschland. Wer über Behindertenpolitik spricht, spricht immer auch über den Schutz gleicher Rechte.
Was das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert
Das Deutsche Institut für Menschenrechte beschreibt in seiner Analyse ein wiederkehrendes Muster. Nach seiner Einschätzung unterscheidet die AfD Menschen nach Herkunft, Leistungsfähigkeit und vermeintlicher Zugehörigkeit zur Gesellschaft. Daraus entstehe ein “Denken, das mit der im Grundgesetz garantierten gleichen Würde aller Menschen nicht vereinbar” sei.
Besonders scharf fällt die Bewertung im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen aus. Die Analyse spricht davon, dass die Abwertung dieser Gruppe in der inhaltlichen Ausrichtung der Partei erkennbar sei. Dabei verweist das Institut auf Aussagen von AfD-Vertretern, parlamentarische Initiativen und programmatische Positionen.
Das Institut betont zugleich, dass die Partei gelegentlich Anträge oder Forderungen einbringe, die auf den ersten Blick im Interesse behinderter Menschen erscheinen könnten. Diese Initiativen änderten nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren jedoch nichts am grundsätzlichen Kurs der Partei. Sie könnten vielmehr dazu dienen, ein sozialeres Bild der Partei zu vermitteln.
Warum die Debatte über Inklusion so empfindlich ist
Inklusion ist kein freiwilliges Zusatzangebot des Staates. Sie folgt aus dem Anspruch, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehören Bildung, Arbeit, Mobilität, Wohnen, politische Mitbestimmung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.
Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Barrieren abzubauen und Ausgrenzung zu verhindern. Diese Verpflichtung richtet sich gegen eine Politik, die Menschen mit Behinderungen vor allem als Belastung betrachtet. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik an der AfD an.
Wenn Inklusion als ideologisches Projekt abgewertet wird, verändert sich der Blick auf betroffene Menschen. Aus einer Frage von Rechten wird dann schnell eine Frage von Kosten, Leistungsfähigkeit oder Anpassung. Behindertenverbände warnen deshalb seit Jahren davor, dass solche Begriffe gesellschaftliche Ausgrenzung normalisieren können.
Frühere Aussagen und Positionen
Die Debatte ist nicht neu. Bereits 2018 löste eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion scharfe Kritik aus, weil darin Behinderung, Migration und familiäre Eheschließungen miteinander in Verbindung gebracht wurden. Sozial- und Behindertenverbände sahen darin eine gefährliche Konstruktion, die an eugenische Denkmuster erinnere.
Auch Aussagen führender AfD-Politiker zur schulischen Inklusion wurden wiederholt kritisiert. Besonders die Vorstellung, inklusive Bildung müsse zugunsten eines stärker leistungsorientierten Schulsystems zurückgedrängt werden, stößt bei Fachverbänden auf Widerspruch. Sie sehen darin nicht nur eine bildungspolitische Position, sondern eine Abwertung von Kindern mit Behinderungen.
Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena hat AfD-Programme zur Inklusion untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Sprache der Partei in diesem Themenfeld teilweise von massiver Menschenverachtung geprägt sei. In Wahlprogrammen würden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen teils als Belastung für Schule und Gesellschaft dargestellt.
Die menschenrechtliche Dimension
Der Kernpunkt der Kritik lautet nicht, dass die AfD einzelne Maßnahmen anders bewertet als andere Parteien. Politischer Streit über Schulformen, Finanzierung oder Zuständigkeiten ist in einer Demokratie normal. Problematisch wird es, wenn Menschen mit Behinderungen nicht zuerst als Träger gleicher Rechte gesehen werden, sondern als Problem für Staat, Schule oder Gesellschaft.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt die Debatte deshalb ausdrücklich in den Zusammenhang von Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Würde des Menschen gilt ohne Bedingung. Sie ist nicht abhängig von Produktivität, Herkunft, Gesundheit oder Anpassungsfähigkeit.
Gerade in Deutschland hat diese Frage eine besondere historische Bedeutung. Menschen mit Behinderungen wurden im Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, zwangssterilisiert und ermordet. Deshalb reagieren Verbände sensibel, wenn politische Sprache wieder danach klingt, Menschen nach Nützlichkeit oder Belastung zu sortieren.
Was Behindertenverbände befürchten
Behindertenverbände warnen nicht nur vor einzelnen Aussagen. Ihre Sorge richtet sich auf mögliche Folgen, falls solche Denkmuster mehr Einfluss gewinnen. Sie befürchten Rückschritte bei Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit und sozialrechtlichen Ansprüchen.
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Der Deutsche Behindertenrat sprach in einer Erklärung von einer Agenda der Ausgrenzung und Entrechtung. Gemeint ist damit eine Politik, die Menschen ausschließt, wenn sie nicht in ein völkisch-nationales oder leistungsorientiertes Gesellschaftsbild passen. Diese Kritik verbindet Behindertenpolitik mit der allgemeinen Debatte über Rechtsextremismus.
Auch viele Wohlfahrtsverbände sehen die Gefahr, dass soziale Rechte gegeneinander ausgespielt werden. Wenn Unterstützung nur noch für bestimmte Gruppen als legitim gilt, verliert der Sozialstaat seinen menschenrechtlichen Charakter. Menschen mit Behinderungen können dann besonders verwundbar werden, weil sie häufig auf verlässliche Strukturen angewiesen sind.
Einordnung: Studie, Analyse oder politische Bewertung?
Bei der Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Menschenrechte handelt es sich nicht um eine klassische empirische Studie mit Befragungen oder statistischen Modellen. Es ist eine menschenrechtliche Analyse, die politische Aussagen, Programmatik und öffentliche Positionierungen auswertet. Der Begriff Studie wird in der öffentlichen Debatte dennoch häufig verwendet.
Für die Einordnung ist diese Unterscheidung wichtig. Die Analyse misst nicht, wie viele AfD-Mitglieder bestimmte Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen haben. Sie untersucht, welche Haltung aus programmatischen und öffentlichen Äußerungen der Partei erkennbar wird. Das muss unterschieden werden.
Warum einzelne soziale Forderungen die Kritik nicht entkräftenDie AfD verweist in Debatten gelegentlich auf Anträge oder Forderungen, die Menschen mit Behinderungen helfen sollen. Dazu können finanzielle Leistungen, besondere Einrichtungen oder Entlastungen für Familien gehören. Solche Vorschläge lassen sich nicht automatisch als behindertenfeindlich einstufen.
Die Kritik des Menschenrechtsinstituts setzt jedoch tiefer an. Sie fragt, ob die Partei Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger betrachtet oder ob sie Teilhabe nur dort akzeptiert, wo sie in ein bestimmtes Gesellschaftsbild passt. Genau darin sieht das Institut den entscheidenden Widerspruch.
Behindertenpolitik besteht nicht nur aus Fürsorge. Moderne Teilhabepolitik bedeutet, dass Menschen selbstbestimmt leben, lernen, arbeiten und politisch mitentscheiden können. Eine Politik, die Schutz verspricht, aber Inklusion zurückdrängt, kann deshalb bevormundend wirken.
Was auf dem Spiel steht
Die Debatte betrifft Schulen, Werkstätten, Arbeitsplätze, Pflege, Gesundheitsversorgung und öffentliche Infrastruktur. Wenn Inklusion politisch geschwächt wird, betrifft das den Alltag vieler Menschen unmittelbar. Barrierefreie Bahnhöfe, inklusive Kitas, Assistenzleistungen oder verständliche Verwaltungsangebote sind keine Nebenthemen.
Auch die Sprache ist wichtig. Wer Menschen mit Behinderungen als Belastung beschreibt, verschiebt gesellschaftliche Grenzen. Aus Worten können politische Entscheidungen werden, etwa bei Haushaltskürzungen, Schulstrukturen oder gesetzlichen Ansprüchen.
Darum ist die Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr als ein parteipolitischer Kommentar. Sie erinnert daran, dass Behindertenrechte ein Prüfstein für die demokratische Kultur sind. Eine Gesellschaft zeigt an ihrem Umgang mit verletzlichen Gruppen, wie ernst sie gleiche Rechte tatsächlich nimmt.
Fazit
Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist eine deutliche Warnung. Sie sieht in der AfD eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen, weil sie in Aussagen und Positionen der Partei ein Menschenbild erkennt, das mit gleicher Würde und umfassender Teilhabe kollidiert. Diese Einschätzung wird durch frühere Untersuchungen und Warnungen von Behindertenverbänden gestützt.
Quellen
Deutsches Institut für Menschenrechte: „Die AfD – eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen“, Analyse von Hendrik Cremer, Mai 2026.
Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena: „Ideologieprojekt Inklusion“: Positionierungen der AfD zu Inklusion als Ausdruck ihres rechtsextremen Weltbildes.
Deutscher Behindertenrat: Erklärung zu Aussagen aus der AfD und Warnung vor Ausgrenzung und Entrechtung.
Aktion Mensch: Analyse des AfD-Wahlprogramms zu Inklusion und Teilhabe.




