Hartz IV-Bezieher sollen stärker überwacht werden

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„Rechtsvereinfachungen im SGB II“: Jobcenter soll Hartz IV-Bezieher zukünftig stärker auf Leistungsmissbrauch kontrollieren

22.09.2014

Nachdem sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gut ein Jahr lang mit den sogenannten „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ beschäftigt hat, legte sie nun ihren Abschlussbericht vor. Trotz größter Bemühungen der Arbeitsgruppe, keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, sickerten immer wieder Vorschläge zu geplanten Änderungen – insbesondere zu Verschärfungen von Hartz IV – durch und sorgten für viel Kritik. Der Abschlussbericht kann auf der Internetseite des Arbeits- und Sozialrechtlers Harald Thomé eingesehen werden.

Stärke Kontrolle von Hartz IV-Beziehern bei Beschäftigungsverhältnissen
Nachdem erst kürzlich bekannt wurde, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Regelungen für Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher zumindest für unter 25-jährige Leistungsberechtigte lockern will, sind weitere Details über die geplanten Hartz IV-Verschärfungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Juni 2013 bis Juli 2014 erarbeitet hat, bekannt geworden. Aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe geht hervor, dass das Hartz IV-System sogar noch weiter verschärft werden soll. So sollen Hartz IV-Bezieher zukünftig strenger überwacht werden. In dem Bericht ist von einer „Erhöhung der Frequenz der Datenabgleiche mit den Meldungen von Beschäftigungsverhältnissen auf einen Abgleich pro Monat“ die Rede. Bisher werden die Daten bezüglich Renten, Beschäftigungsverhältnissen und Kapitalerträgen alle drei Monate überprüft. „Um ggf. Leistungsmissbrauch frühzeitig aufzudecken und Überzahlungen für die Zukunft zu vermeiden soll es den Trägern ermöglicht werden, die Frequenz des Abgleichs nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 SGB II (Beschäftigungszeiten) bis zu einem Abgleich pro Monat zu erhöhen“, heißt es weiter. Letztlich unterstellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Hartz IV-Beziehern pauschal, unberechtigt Zusatzeinnahmen erzielen, ohne dass es dafür einen Hinweis gibt. Überprüft wird jeder. Dass ein solch kosten- und personalintensives Vorgehen als „Vereinfachung“ von Hartz IV von der Arbeitsgruppe bewertet wird, überrascht. Für die Betroffenen bedeutet diese Regelung, sofern sie tatsächlich in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wird, noch schärfere Kontrollen durch das Jobcenter.

Verschärfung der Sanktionen durch pauschale Leistungskürzungen
Auch beim Thema Sanktionen soll es Verschärfungen geben. Bisher ist die Höhe einer Leistungsminderung abhängig von der Art des Pflichtverstoßes und ob dieser erstmalig oder wiederholt auftritt. Entsprechend wird der Hartz IV-Regelsatz um zehn, 30, 60 oder gar 100 Prozent gekürzt. Für unter 25-Jährige Hartz IV-Bezieher gelten sogar besonders strenge Sanktionsregeln, die bis zur Streichung der Kosten für Miete und Heizung reichen. Zwar sollen die Sonderregeln für junge Leistungsberechtigte künftig abgeschafft und ein altersunabhängiges Sanktionssystem etabliert werden, von einer tatsächlichen Lockerung der Sanktionen kann aber keine Rede sein. Denn diese sollen künftig nicht mehr über das Stufensystem, sondern mit einem pauschalen Betrag – unabhängig von der Häufigkeit des Vergehens – verhängt werden. Dadurch dürften sich die Leistungskürzungen bei bestimmten Pflichtverletzungen wie Meldeversäumnissen sogar noch erhöhen. (ag)

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