Hartz IV: Einmalige Zahlung einer Unfallversicherung zählt als Einkommen

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Erhält der verheiratete Partner, eine einmalige Zahlung der Unfallversicherung, wirkt sich das auch auf die zu berechnende Hartz IV-Leistung aus.

Zahlt die Versicherung, streikt das Jobcenter

So auch ein Urteil vom 28. November 2018, nachdem eine Frau eine Klage einreichte, der das Jobcenter das Arbeitslosengeld strich, weil ihr Partner unerwartet zu Geld kam. Da der Ehemann eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung erhielt, wurde dies bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Ehefrau, als Einkommen berücksichtigt. Folglich strich man ihr ihre Hartz IV-Leistung und das Jobcenter forderte sie zusätzlich auf, bisher erhaltene Beträge zurückzuzahlen. Mit dem von der Unfallversicherung erhaltenen Geld ihres Ehemannes, sei ihre Bedürftigkeit hinfällig geworden.

Invaliditätsleistung stellt keinen Schadensersatz dar

Begründet wurde dies mit dem Argument, dass in diesem Fall keine Ausnahmetatbestände erfüllt sind. Demnach stelle die Zahlung keine öffentlich-rechtlich zweckbestimmte Leistung dar, da sie nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung erbracht worden sei. Die Zahlung erfolgte einmalig als Invaliditätsleistung auf der Basis einer ärztlichen Bescheinigung. Daher handle es sich auch nicht um eine Leistung, die dem Ausgleich eines immateriellen Schadens diene, der mit diesem Geld zu decken sei. Würde es sich bei dem erhaltenen Geld um eine Entschädigung oder Schmerzensgeld handeln, würde es also nicht mit in die Berechnung der Hartz IV-Leistungen einfließen.

Klage brachte keinen Erfolg

Unter Berücksichtigung, der anzurechnenden Beträge aus der Zahlung der privaten Unfallversicherung, sei der Bedarf der Ehefrau im streitgegenständlichen Zeitraum jedoch gedeckt, da diese als überschießender Einkommensanteil des Ehemanns beim Bedarf der Klägerin zu berücksichtigen seien. Das Einkommen des Ehemanns habe daher zum Wegfall des Leistungsanspruchs der Ehefrau geführt. Die Klägerin ist zusätzlich verpflichtet, den überbezahlten Betrag zu erstatten.

Diese Pflicht sei nach Angaben des Sozialgerichts auch nicht zu beanstanden. Das Jobcenter nimmt Hartz IV-Beziehern wirklich jede erdenkliche Möglichkeit, Geld zu sparen und sieht sogar dann Profit, wenn es um die Gesundheit dieser Menschen geht. Auch ohne genauere Hintergründe zu kennen, warum die Unfallversicherung dem Mann die Invaliditätsleistung zahlte, scheint ihm das zusätzliche Geld zuzustehen. Dass seine Ehefrau Hartz IV bezieht, hat dabei keine Rolle zu spielen.

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