Eine Frau aus Miltenberg erlitt einen schweren Schlaganfall. Danach war sie gesundheitlich dauerhaft so stark eingeschränkt, dass sie nicht mehr voll arbeiten konnte.
Trotz dieser Folgen lehnte die Deutsche Rentenversicherung ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst ab. Erst mit Unterstützung des VdK bekam die Betroffene am Ende doch die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Erwerbsminderungsrente nach Schlaganfall abgelehnt: Warum die Rentenversicherung zuerst nicht zahlen wollte
Die Betroffene stellte bereits 2015 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung wertete jedoch das Datum des Antrags als Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung.
Genau das wurde zum zentralen Problem in dem Fall. Denn nach dieser Berechnung fehlten aus Sicht der Rentenversicherung notwendige Pflichtbeiträge, sodass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen angeblich nicht erfüllt waren.
Dabei war die gesundheitliche Lage der Frau schon damals schwerwiegend. Nach dem Schlaganfall kämpfte sie sich zwar mit großer Willenskraft zurück ins Leben, blieb aber dauerhaft belastet und konnte ihre selbstständige Tätigkeit nicht mehr voll ausüben.
Im Alltag kam es immer wieder zu Stürzen, weil sie schnell ermüdete und ihre Belastungsgrenze nicht rechtzeitig bemerkte. Die Folgen waren mehrere Knochenbrüche und eine deutliche Reduzierung ihrer Arbeitszeit.
Volle Erwerbsminderungsrente oder keine volle EM-Rente: Das sind die Unterschiede
Ob eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hängt vor allem davon ab, wie stark die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Für viele Betroffene ist genau diese Abgrenzung der entscheidende Punkt.
| Volle Erwerbsminderung | Keine volle Erwerbsminderung |
|---|---|
| Versicherte können aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten. | Versicherte können noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten. |
| Eine volle Erwerbsminderungsrente kommt grundsätzlich in Betracht. | Eine volle Erwerbsminderungsrente kommt in der Regel nicht in Betracht. |
| Schwere gesundheitliche Einschränkungen müssen medizinisch nachvollziehbar belegt werden. | Die Rentenversicherung geht von einem ausreichenden Restleistungsvermögen aus. |
| Auch der richtige Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung ist rechtlich entscheidend. | Wird der Eintritt zu spät angesetzt, können Ansprüche scheitern. |
Gerade beim Zeitpunkt des Leistungsfalls passieren immer wieder entscheidende Fehler. Wird nicht der tatsächliche Beginn der gesundheitlichen Einschränkung anerkannt, kann ein Anspruch auf EM-Rente trotz schwerer Erkrankung scheitern.
VdK setzt volle Erwerbsminderungsrente durch: Schlaganfall war der entscheidende Wendepunkt
Anfang 2025 wurde der Fall mit Hilfe des VdK erneut geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Voraussetzungen erfüllt sein können, wenn nicht das Antragsdatum, sondern der Schlaganfall im März 2015 als Eintritt der Erwerbsminderung zugrunde gelegt wird.
Der VdK stellte daraufhin einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Doch auch dieser wurde zunächst wieder abgelehnt, weil die Rentenversicherung erneut auf das Datum der Antragstellung abstellte.
Daraufhin legte der Sozialverband Widerspruch ein. In der Begründung wurde deutlich gemacht, dass die Erwerbsminderung nicht erst mit dem neuen Antrag eingetreten war, sondern bereits mit dem Schlaganfall.
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Am Ende lenkte die Deutsche Rentenversicherung ein. Die volle Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt und rückwirkend ab dem 1. April 2015 anerkannt.
Allerdings erhielt die Betroffene die Nachzahlung nicht für den gesamten Zeitraum. Ein Teil des Anspruchs war bereits verjährt, sodass Leistungen nur noch rückwirkend ab Januar 2021 ausgezahlt wurden.
FAQ zur Erwerbsminderungsrente nach Schlaganfall: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten
Wann liegt eine volle Erwerbsminderung vor?
Eine volle Erwerbsminderung liegt in der Regel vor, wenn Betroffene aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Entscheidend ist dabei nicht nur der bisherige Beruf, sondern die allgemeine Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Warum wurde die Erwerbsminderungsrente zuerst abgelehnt?
Die Rentenversicherung setzte zunächst das Datum des Antrags als Beginn der Erwerbsminderung an. Dadurch fehlten aus ihrer Sicht die nötigen Pflichtbeiträge für einen Rentenanspruch.
Warum war der Schlaganfall als Zeitpunkt so wichtig?Weil sich durch diesen Zeitpunkt die gesamte rechtliche Bewertung änderte. Wurde der Schlaganfall im März 2015 als Eintritt der Erwerbsminderung anerkannt, waren die Voraussetzungen für die EM-Rente erfüllt.
Warum gab es trotz Bewilligung nicht die komplette Nachzahlung?
Ein Teil des Rentenanspruchs war bereits verjährt. Deshalb wurde die Rente zwar rückwirkend anerkannt, aber nicht mehr für den kompletten Zeitraum ausgezahlt.
Was sollten Betroffene bei einer Ablehnung der EM-Rente tun?
Ein ablehnender Bescheid sollte immer genau geprüft werden. Gerade bei der Erwerbsminderungsrente sind medizinische Unterlagen, versicherungsrechtliche Zeiten und der richtige Zeitpunkt des Leistungsfalls oft entscheidend.
Fazit zur Erwerbsminderungsrente: Oft entscheidet ein einziges Datum über den Rentenanspruch
Der Fall zeigt, wie hart Betroffene um ihre Erwerbsminderungsrente kämpfen müssen, obwohl die gesundheitlichen Einschränkungen offensichtlich sind. Am Ende entschied hier nicht nur der Gesundheitszustand, sondern vor allem die richtige rechtliche Einordnung des Zeitpunkts der Erwerbsminderung.
Für viele Versicherte ist das eine klare Warnung. Wer einen ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung erhält, sollte nicht vorschnell aufgeben, denn ein Widerspruch oder eine fachkundige Prüfung kann am Ende doch noch zur vollen Erwerbsminderungsrente führen.




